„Geheimhaltung“ des echten Baujahrs

Diskutiere „Geheimhaltung“ des echten Baujahrs im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, wir interessieren uns für eine Eigentumswohnung in Hannover. Das Baujahr ist laut Energieausweis 1979. Zwischen den Zeilen hat die...

  1. #1 Celador, 19.12.2024
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    Hallo zusammen,
    wir interessieren uns für eine Eigentumswohnung in Hannover. Das Baujahr ist laut Energieausweis 1979. Zwischen den Zeilen hat die Maklerin durchsickern lassen, dass das Gebäude eigentlich 1952 wieder aufgebaut und 1979 lediglich in Wohneigentum umgewandelt und umfassend saniert wurde.

    Nun sammle ich auf Wunsch des Finanzvermittlers ein paar fehlende Unterlagen ein. Die Maklerin hat mir mitgeteilt, dass das auf Grund des Alters (1952) nicht so einfach ist und ein paar Tage dauern könnte. Und nun kommt‘s: Auf Wunsch der Eigentümer soll das ursprüngliche Baudatum „unter uns“ bleiben. Jetzt bin ich mehr als stutzig!

    Entweder waren die Maßnahmen im Jahr 1979 so massiv, dass dieses neues Baujahr im Energieausweis gerechtfertigt ist (scheint ja bei Kernsanierung legitim zu sein), dann wäre die Heimlichtuerei aber nicht nachvollziehbar. Oder 1952 ist das einzig wahre Baudatum und das Baujahr im Energieausweis schlichtweg falsch. In diesem Fall kann ich die Heimlichtuerei verstehen, weil die Eigentümer ein Bußgeld befürchten müssten, wenn das rauskommt. Ich wäre auf jeden Fall dumm, dieses Spiel mitzuspielen.

    Kann sich einer einen anderen Reim daraus machen?
     
  2. 11ant

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    Ich schließe mich Deiner Skepsis an und empfehle Dir den Straftatbestand der "Mitwisserschaft" zu gugeln. Was Du beschreibst, klingt ja nach einem Anfangsverdacht auf Urkundenfälschung und Subventionsbetrug. Wenn Du mit diesem Verdacht kontaminierte Dokumente weiterleitest, könnte Dir eventuell auch eine Mittäterschaft daraus konstruiert werden. Besonders, wenn Du Erwerber der Wohnung und Profiteur an der Förderung würdest.

    Daneben wäre ich auch an einer ETW aus 1979 eventuell noch interessiert, an einer aus 1952 aber nicht (noch älter gern, aber Kern-Nachkriegszeit eher nie). Insofern, auch wenn ich den rechtlichen Aspekt zuerst genannt habe, halte ich das echte Baujahr auch technisch für erheblich klärungswert.
     
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  3. #3 Celador, 19.12.2024
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    Vielen Dank für deine Antwort. So sehe ich das im Wesentlichen auch. Interessanterweise hat die Maklerin sehr patzig reagiert, als ich versucht habe, den Kaufpreis auf Grund des tatsächlichen Baujahrs herunterzudrücken. Nach dem Motto: Das ist total unerheblich, weil an diesem Haus über die Jahre so viel gemacht wurde.

    Es gibt ja durchaus Konstellationen, in denen auf Grund eines massiven Umbaus ein neues Baujahr gerechtfertigt ist (zumindest findet man dazu vereinzelt Gerichtsurteile). Jetzt wäre die Frage, ob die 1979 durchgeführten Maßnahmen als Rechtfertigung ausreichen. Ich kann ja mal die Baubeschreibung aus dem Jahr 1978 hochladen.
     
  4. 11ant

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    Mit den Umbauplänen dazu wäre das vermutlich eine Beurteilungsgrundlage.
     
  5. #5 nordanney, 19.12.2024
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    Mach das. Und dann ggf. die Originalbauzeichnungen vom Ursprungsbaujahr anfordern. Schauen wir mal, was da steht.
     
  6. #6 Celador, 19.12.2024
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    Anbei die Baubeschreibung aus dem Jahr 1978. Nicht wundern: Ich habe Namen und Ortsangaben entfernt, weil ich mich rechtlich nicht in unsicheres Terrain begeben möchte ;). Falls jemand die Muße hat, einen Blick reinzuwerfen, bedanke ich mich schon mal im Voraus! Weitere Pläne sind bei der Maklerin angefragt.

    Zugegebenermaßen bin ich total unbedarft, was das Lesen einer solchen Baubeschreibung angeht. Vor allem kann ich nicht genau einschätzen, welche Teile genau den damaligen Ist-Zustand und welche den Soll-Zustand beschreiben.
     

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  7. #7 nordanney, 19.12.2024
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    Liest sich so, als ob das Haus von 78 ist. Zumindest 78 einmal komplett auf links gedreht - schickes bahamebeige passend zum "Baujahr" :D. Isolierverglasung auch passend dazu. Usw.
    Würde auf den ersten Blick sagen, dass das Baujahr zur Baubeschreibung passt.
     
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  8. #8 Celador, 19.12.2024
    Zuletzt bearbeitet: 19.12.2024
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    Vielen Dank für deine Einschätzung. Dann verstehe ich nicht, warum so ein Geheimnis draus gemacht wird, dass der Ursprungsbau aus dem Jahr 1952 stammt. Die Maklerin hat mir ausdrücklich mit auf den Weg gegeben, dass das "unter uns" bleibt und ich das auch nicht meinem Finanzberater mitteilen sollte. Da hat sie bei mir natürlich sämtliche Alarmglocken auf einmal aktiviert. Aber vielleicht war Unwissenheit hier der treibende Faktor ;).

    Glücklicherweise wurde das Badezimmer im Jahr 2010 komplett saniert ;).
     
  9. #9 Celador, 17.01.2025
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    Ich wollte mich noch mal melden. Heute habe ich endlich den Aufteilungsplan von 1978 erhalten. Mehr Dokumente scheint es nicht zu geben. Das einzige, was ich daraus ableiten kann, dass die 1978 getätigten Maßnahmen (siehe Baubeschreibung) hier als "Umbau- und Renovierungsarbeiten" bezeichnet werden.

    Ich habe die Maklerin noch mal darauf angesprochen, warum das Baujahr 1952 auf Wunsch der Eigentümer verheimlicht werden soll. Sie ist daraufhin zurückgerudert und meinte, dass sie das nie so gesagt hätte (hat sie aber). Ich solle der Bank sagen, was ich möchte, das wäre der Bank eh egal :confused:. Nun ja, ich habe meinem Finanzierungsberater auf jeden Fall erst mal alles weitergeleitet, was ich weiß.
     

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  10. ynnus

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    Für die Gebäudeversicherung ist es allerdings relevant, ob das Haus über 20 Jahre älter ist oder nicht. Denn je nach Alter kann die Versicherung eben teurer werden, weil mutmaßlich eher Schäden auftreten könnten. Fraglich ist, was man der Versicherung für ein Datum nennt, denn wenn man das eigentliche Datum kennt, allerdings ein anderes angibt, könnte einem das als Versicherungsbetrug ausgelegt werden.
     
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  11. #11 simon84, 17.01.2025
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    beim Bauamt / Archiv ?
     
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  12. #12 nordanney, 17.01.2025
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    So eine Pappnase…
    Makler kann man leider nur selten ernst nehmen
     
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  13. #13 klappradl, 17.01.2025
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    Hütten aus den 50ern können extrem hellhörig sein. Ich hatte mal so eine. Nie wieder!
     
  14. #14 Celador, 17.01.2025
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    Laut Baubeschreibung wurde 1978 schwimmender Estrich auf den Stahlbetondecken verlegt. Da es sich um eine Etagenwohnung handelt, sollte der Schallschutz zumindest in horizontale Richtung passsen ;). Ich bin jedenfalls guter Dinge, dass es nicht schlechter ist als jetzt. Wir leben in einem Altbau aus dem Jahr 1894. In zwei Räumen wurden zwar die Decken abgehängt, aber das war es dann auch schon an Schallschutz.
     
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