Gewährleistung einer Gabionenmauer

Diskutiere Gewährleistung einer Gabionenmauer im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo liebe User-Gemeinde; ich habe vor ca. 2 Jahren eine ca. 3 Meter hohe Gabionenmauer durch einen Landschaftsbauer errichten lassen. Nun...

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  1. #1 Gabione, 08.08.2014
    Gabione

    Gabione Gast

    Hallo liebe User-Gemeinde;

    ich habe vor ca. 2 Jahren eine ca. 3 Meter hohe Gabionenmauer durch einen Landschaftsbauer errichten lassen. Nun lösen sich die ersten Steine und fallen durch die Körbe. Weiterhin sackt die Mauer leicht ab. Die Körbe wurden vor Ort aufgebaut und gefüllt. Beim Befühlen wurden die Steine nicht eingerüttelt und es befand sich auch eine Menge Erdreich und Dreck dazwischen. Der Dreck wird nun mit der Zeit ausgeschwemmt und so sacken die Steine halt in den Körben ab, sodass die oberen Körbe auf die unteren drücken.

    Gibt es zum Aufbau solcher Mauern irgendwelche Regelungen? Wie lange ist die Gewährleistungsfrist?

    Schon mal vielen Dank im Voraus für die hoffentlich aufschlussreichen Antworten.
     
  2. #2 saarplaner, 08.08.2014
    saarplaner

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  3. drsos2

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    Verstehe ich nicht: Beruf und Wohnort sind doch eingetragen
    Was stand hier, das gelöscht wurde und den NUBs widerspricht?
     
  4. #4 saarplaner, 08.08.2014
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    @drsos2: Das ist ein Hinweis an den TE!

    Ich kenne jedenfalls keinen Beruf der "ohne" heißt.

    Wenn du mal auf den link klickst, siehst du auch worum es geht.
     
  5. #5 SirSydom, 08.08.2014
    SirSydom

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    Definition Beruf: "Beruf ist die im Rahmen einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung aufgrund besonderer Eignung und Neigung systematisch erlernte und mit Qualifikationsnachweis versehene, dauerhaft gegen Entgelt ausgeübte spezialisierte Betätigung eines Menschen." (Wikipedia).

    Da es also möglich ist keinen Beruf nach der o.g. Definition zu haben, was soll man denn dann sonst in das Feld schreiben ?? "Ohne" ist doch eine ehrliche und völlig ausreichende Angabe. "Arbeitslos", "Hausmann" und "Privatier" sind übrigens keine Berufe.
     
  6. #6 saarplaner, 08.08.2014
    saarplaner

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    @SirSydom:

    Ich verweise einfach nochmals auf den von mir verlinkten Beitrag und erwähne auch gerne die NUBs hier im Forum, die der TE ja als gelesen und verstanden markiert hat.

    Daher hättest du dir deine Anmerkung wahrscheinlich sparen können.
     
  7. #7 SirSydom, 08.08.2014
    SirSydom

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    Den habe ich natürlich gelesen. Schon vor deinem Hinweis. Er beantwortet aber nicht die Frage, was jemand machen soll, der keinen Beruf ("ohne") hat.
    Er erklärt, warum es eine Berufsangabe braucht: um zu Erkennen, ob man es im jeweiligen Fachgebiet mit einem Profi oder einem Laien zu tun hat.
    "Ohne" macht ganz klar deutlich: "Ich bin Laie, und zwar auf JEDEM Gebiet".

    Wo ist das Problem?
     
  8. #8 Gast943916, 08.08.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn man es nicht verstehen will, versteht man es halt nicht......
     
  9. #9 grubash, 08.08.2014
    grubash

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    Kein Berufsabschluss = OHNE Beruf. Fertig. Wenn jemand die Wahrheit angibt sollte das ja nun auch nicht gegen die NUB verstoßen.
     
  10. #10 Baufuchs, 08.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @SirSydom

    Aus "Jurawiki":
    Und bevor hier wieder Grundsatzdiskussionen aufkommen, an den NUB´s wird nichts geändert.

    Wer keinen erlernten Beruf hat, trägt halt die ausgeübte Tätigkeit ein.

    Fertig.

    :closed:
     
  11. #11 Gast943916, 08.08.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Irgendwann wird er ja irgendwas gelernt / studiert oder irgendeine Arbeit ausgeführt haben, warum ist es dann so schwer das hinzuschreiben?
    wie gesagt:
     
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