Gewährleistung: für was gilt reduzierte Frist?

Diskutiere Gewährleistung: für was gilt reduzierte Frist? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben einen Werkvertrag nach BGB. Mir sind bislang nur 5 Jahre Gewährleistungsfrist bekannt; nun habe ich gehört, dass es für...

  1. reg99

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    Hallo,

    wir haben einen Werkvertrag nach BGB. Mir sind bislang nur 5 Jahre Gewährleistungsfrist bekannt; nun habe ich gehört, dass es für bestimmte Teile nur eine Frist von 2 Jahren gibt.
    Wo finde ich eine Liste, welche Teile dies bei einem Haus sind? Ich möchte diese vor Ablauf der 2 Jahre prüfen.

    Danke
     
  2. #2 Andybaut, 30.12.2017
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  3. reg99

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  4. #4 El Gundro, 09.01.2018
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    Alles zusammen wurde zusammen als Werkvertrag nach BGB beauftragt?
    Bin ich der einzige, der das komisch findet?

    Bist Du sicher, dass nur nach BGB und keine VOB vereinbart wurde?
     
  5. #5 petra345, 10.01.2018
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    In der VOB sind Feuerungsanlagen ausdrücklich mit kürzerer Verjährungsfrist aufgeführt.
    Auch bei einem BGB-Vertrag wird man ggf. bei Gericht, diese Fristen anwenden.
     
  6. reg99

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    Werkvertrag nach BGB
     
  7. #7 El Gundro, 05.02.2018
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    tja dann, Gewährleistung jeweils nach BGB.
    Ich habe keine Ahnung ob das BGB da Unterschiede macht
     
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