Gewährleistung

Diskutiere Gewährleistung im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen..... Unsere Nachbarn haben vor zwei Wochen ihren Balkon abdichten lassen, der vor 10 Jahren nachträglich angebaut wurde. Leider...

  1. #1 Cavallin, 11.08.2014
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    Hallo zusammen.....

    Unsere Nachbarn haben vor zwei Wochen ihren Balkon abdichten lassen, der vor 10 Jahren nachträglich angebaut wurde. Leider ist er alles andere als dicht. Nun zu meiner Frage: Die beauftragte Firma hat in dem Vertrag eingefügt, dass sie keine Gewährleistung über die Dichtigkeit übernehmen werde. Ist das rechtens?

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, denn bei google finde ich leider nichts :(
     
  2. #2 JamesTKirk, 11.08.2014
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    Wann wurde das in den Vertrag "eingefügt", vor oder nach Unterzeichnung ?? Wie wurde das begründet ??
    Falls das vor Unterschriftsleistung BEIDER Parteien so im Vertrag fixiert wurde, ist das meiner Meinung nach rechtens. Ich bin aber kein Jurist ...
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2014
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    Sollte es vor der Unterschrift eingefügt worden sein - warum unterschreibt man sowas????

    Drückerkolonne???
     
  4. #4 ars vivendi, 11.08.2014
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    Man weiß doch noch nichts über die Hintergründe. Manche Auftraggeber sind auch ziemlich stur in ihrer Meinung.
    Nur als Bsp: Firma xy bietet Balkonabdichtung an lt aRdT (wie auch immer), Auftraggeber hat Google bemüht und findet" ich möchte das aber so und so" . Firma xy sagt, das wird nix, Auftraggeber besteht darauf und die ausführende Firma nimmt dann diesen Passus in den Auftrag rein oder macht die Biege.
     
  5. #5 ultra79, 11.08.2014
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    Also ich bin mir ziemlich sicher das eine Firma nicht pauschal die Gewährleistung vergweigern darf - schon gar nicht gegenüber einem privaten Kunden (der in sämtlichen Vertragsdingen als schwächere Partei gilt und dabei besonderen Schutz erfährt).

    Andererseits kann (wie ars vivendi es schreibt) ein Anbieter sich "freizeichnen" lassen für bestimmte Lösungen die der Kunde verlangt - aber dann muss eine umfassende Aufklärung stattfinden. Die Ansprüche sind da sehr hoch.

    D.h. jetzt: kommt halt drauf an. Im Zweifel brauchst du die Beratung eines Anwalts. Und nach 10 Jahren? Das wird interessant.... oder sehr kurz...
     
  6. #6 Cavallin, 11.08.2014
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    Neee....es war keine Drückerkolone ;)
    Leider waren sie so "dumm" und haben trotz dieser Zufügung unterschrieben. Es wurde also vor unterzeichnung eingefügt. Wir hätten sowas auch niemals unterschrieben, vor allem weil es sich um eine Balkonsanierungsfirma handelt. Deswegen finde ich das ganze auch sehr komisch. Danke aber schonmal für eure schnellen Antworten.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 11.08.2014
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    Es kommt darauf an, wofür die Firma konkret keine Gewährleistung übernehmen wollte. Wie lautet die genaue Formulierung? Handschriftlich in einen ausgedruckten Vertragstext eingefügt?

    Sind denn Gespräche über die Art der Ausführung vorausgegangen? Hat sich der AG Bedenken des AN verschlossen?

    Wenn es z.B. so war, wie ars vivendi im Beitrag #4 mutmaßt, wäre (falls wirksam) sowieso nur die Gewährleistung für diese Produktauswahl ausgeschlossen, sofern die Firma richtig und umfassend diesbezüglich beraten hat. Dies würde nicht bedeuten, dass die Firma jenes Produkt dann nicht trotzdem fachmännisch aufbringen müsste, so gut, wie es eben möglich ist. Davon kann sie sich nicht freizeichnen.

    Dann kommt es noch darauf an, ob es sich um eine Individualvereinbarung handelt, oder um etwas, was als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren ist.

    Grundsätzlich hat eine Firma kaum Chancen, ihre gesamte Gewährleistung wirksam auszuschließen, jedenfalls nicht in einem größeren Umfang, als dies etwa bei einer ordnungsgemäßen Bedenkenanmeldung der Fall wäre.
     
  8. #8 Cavallin, 11.08.2014
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    Ich weiß nur, das es handschriftlich eingefügt wurde....den genaue Text dazu weiß ich jetzt leider nicht, aber wie die Nachbarin sagte, würden sie über die Dichtigkeit keine Gewährleistung übernehmen. Ich habe ihnen jetzt erstmal geraten sich bei einem Anwalt zu informieren.
     
  9. #9 Cavallin, 11.08.2014
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    Auf jedenfall vielen Dank für die Antworten ;)
     
  10. #10 Kalle88, 11.08.2014
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    Die Frage ist doch, wie wurde das "Abdichten" ausgeführt? Also was wurde beauftragt und wie sieht die Situation aus.
     
  11. #11 Cavallin, 12.08.2014
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    Wie es ausgeführt wurde kann ich nicht genau sagen....ich war ja nicht dabei. Beauftragt wurde die Firma mit der Abdichtung, doch leider ist der Balkon alles andere als dicht. Er tropft genauso wie zuvor. Wir hatten mit unserem Balkon letztes Jahr dasselbe Problem, allerdings hat die von uns beauftragte Firma super Arbeit geleistet (zum Glück) ;) Den Nachbarn war unsere Firma leider zu teuer.....nun bezahlen sie halt das Lehrgeld dafür.....
     
  12. #12 Kalle88, 12.08.2014
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    Ohne konkrete Infos/Fotos lässt sich auch garnicht abschätzen ob es sich überhaupt über eine fachgerechte Ausführung handelt. Außerdem weiß ja auch keiner was nun zwischen den beiden Vertragsparteien besprochen wurde. Nur was handschriftlich vermerkt wurde. Das "warum" kann man garnicht klären. Eine generelle Freistellung der Gewährleistung wird es wohl kaum geben und wenn dann muss das ja sehr gut begründet sein. Die Frage ist, warum führt man eine Arbeit aus, von der keine Verbesserung zu erwarten ist? Dann muss ich die Situation so verändern, dass es nachträglich verbessert wird. Dann stellt sich aber die Frage, wollten die Kunden das bezahlen? Oder ging es am Ende nur um die Sparvariante die auf Glück probiert wurde und eben nicht glückte?
     
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