Gewährleistungszeitraum Hauseingangstür

Diskutiere Gewährleistungszeitraum Hauseingangstür im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Das Thema gab es schon einige Male, leider bin ich als Laie hier nicht wirklich schlau geworden und würde die Frage gern noch einmal stellen: Es...

  1. #1 Frank Arnold, 19.09.2022
    Frank Arnold

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    Das Thema gab es schon einige Male, leider bin ich als Laie hier nicht wirklich schlau geworden und würde die Frage gern noch einmal stellen:

    Es geht um den Einbau einer Hauseingangstür in einen Anbau einer Doppelhaushälfte im Februar 2019. Der aktuelle Zustand ist so, das die Tür um 10mm schräg hängt, man kann einen Spalt sehen, d.h. man kann von Aussen sehen, wenn das Licht an ist.

    Die Tür war nie gerade ausgerichtet und auch so eingebaut, dass der Rahmen zunächst mehrere Millimeter gewackelt hatte und zusätzliche Schrauben montiert werden mussten.

    Der Mangel wurde im Juni 2019 angezeigt, aber nicht behoben. Nach aktueller Aussage der Firma wäre die Tür damals gerade gewesen, Fotos aus dem September 2019 zeigen die Schräglage aber noch immer.

    Das Problem wurde nochmal Anfang September diesen Jahres beim damals ausführenden Unternehmen angesprochen, zunächst wurde auf eine Fensterwartung verwiesen, die die Tür nachstellen würde. Im weiteren Kontakt wurde ein Ausfwand von 10 Minuten für die Ausrichtung veranschlagt, aber keine Bereitschaft zur Durchführung signalisiert.

    Nach Aussage einer anderen Firma, welche die Tür letzte Woche nachstellen sollte, kann keine Nachstellung mehr erfolgen, da bereits auf Anschlag eingestellt wurde, dennoch bleibt eine Schräglage von 10mm. Verringern ließe sich das nur durch einen erheblichen Aufwand, jedoch wäre die Tür auch danach nicht lotrecht. Grund wäre ein mangelhafter Einbau, da nicht lotrecht ausgeführt.

    Das damals ausführende Unternehmen weigert sich nach Bekanntgabe dieser Aussagen, die Tür vor Ort auszurichten, da kein Gewährleistungsanspruch mehr bestünde. Die Schräglage wäre normal und einfach zu beheben. Jedoch will das Unternehmen, auch gegen Bezahlung, die Arbeit nicht ausführen. Das andere Unternehmen hätte einfach keine Ahnung so etwas durchzuführen.

    Das führt zu der Frage: Wie lange ist die Gewährleistung für Mängel beim Einbau einer Hauseingangstür in einem Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte? Sind es 2 Jahre oder 5 Jahre? Muss das Unternehmen die Abstellung des in 2019 angeblich abgestellten Mangels nachweisen können?

    Für Antworten bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich.
     
  2. BaUT

    BaUT

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    Warum dürfen wir das nicht selbst auf einem Foto bewundern?
    Mündlich oder schriftlich?
    ...und ihr lebt 3 Jahre mit einer hängenden Tür statt sie gleich 2019 einstellen zu lassen?
     
  3. BaUT

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    Die Firma soll genau dokumentieren mit Lotmessung und Fotoprotokoll was wo schief eingebaut wurde (Zarge oder Flügel) und soll dokumentieren, welche Bänder in welcher Position sind (Vertikal, Horizontal und Andruckkontrolle). Sie schreiben der damaligen Firma dann eine Mängelanzeige. Wenn nichts anderes damals im Bauvertrag vereinbart wurde, dann gilt für Einbaumängel 5 Jahre Gewährleistung (oder haben sie einen VOB-Vertrag mit verkürzten Gewährleistung?)
    Fordern Sie den Türeneinbauer mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auf. Wenn er beweisen kann, dass man die Tür einstellen kann und der Mangel damit behoben ist, dann können sie die Arbeit als Wartung ja zahlen, wenn nicht hat ER ein Problem. Kündigen Sie an, dass sie bei erfolglosem Ablauf der Fristen zu Mängelbeseitigung ein selbstständiges Beweisverfahren beim Amtsgericht einreichen werden.
     
  4. #4 Frank Arnold, 19.09.2022
    Frank Arnold

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    Danke für die Antwort. Das wir damit gelebt haben ist sicher ein Problem. Der Unternehmer wurde über den Bekanntenkreis empfohlen und somit haben wir das etwas lockerer gesehen und sicher nicht richtig reagiert und auf einer Behebung bestanden, da man bei einer Ausführung im weiteren Bekanntenkreis sicher auch davon ausgegangen ist, das Probleme auch behoben werden. Das ist ein Fehler auf meiner Seite passiert, etwas Blauäugigkeit beim ersten Hausbau ist sicher (leider) nicht ungewöhnlich. Was mich heute sehr verärgert, ist die Weigerung des Unternehmens die Tür, auch gegen Bezahlung, einzustellen.

    Der Mangel wurde per E-Mail angezeigt, der Unternehmer hat auch auf diese Mail geantwortet, diese also zur Kenntnis erhalten.

    Auf dem Angebot, auf dessen Grundlage bestellt wurde, steht: Angebots- und Vertragsgrundlagen: VOB

    Hier die Fotos vom September 2022, welche auch dem Unternehmen bekannt sind.

    Gefaelle_Tuer_horizontal.jpg Aussen_unten.jpg Gefaelle_Tuer_vertikal.jpg Abstand_Boden_UK_Tuer_innen_links.jpg Abstand_Boden_UK_Tuer_innen_rechts.jpg Aussen_oben.jpg Aussen_Spalt.jpg Aussen_unten.jpg Gefaelle_Tuer_horizontal.jpg Gefaelle_Tuer_vertikal.jpg Abstand_Boden_UK_Tuer_innen_links.jpg Abstand_Boden_UK_Tuer_innen_rechts.jpg Aussen_oben.jpg Aussen_Spalt.jpg Aussen_unten.jpg Gefaelle_Tuer_horizontal.jpg
     
  5. BaUT

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    Ist die Zarge im Lot und in der Waage?

    Was für Bänder wurden verbaut?
    Bitte Übersicht von innen und ein paar Details zu den Bändern.
     
  6. SIL

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    Da geht nix mehr , schon gar nicht nach diesem Zeitraum - wenn der TE viel Nerven und Finanzen hat kann er mit Anwalt versuchen ... was eventuell dann prozessual endet ....was dabei 'rumkommt' ist Glaskugel.
    @Frank Arnold wenn ihnen der Hersteller bekannt ist oder die Fa. die montiert hat oder sie wenn beides nicht möglich ist einen Schreiner / Torbauer in der Nähe haben, versuchen sie es mit diesen , auch wenn sie die Kosten tragen, der Weg mit Anwalt ist Zeitaufwand und nervend... Ergebnis gleichfalls offen
     
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  7. #7 klappradl, 19.09.2022
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    Ist der Rahmen in Waage? Fals ja, würde mich interssieren, wie man die Tür so schief einstellen kann.
    Habt ihr denn nach 2019 nie angezeigt, dass der Reperaturversuch (Einstellversuch) nichts gebracht habt?
     
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