Gewerbebau Anforderung an Fenster zwischen zwei Brandabschnitten

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  1. #1 Bauking, 26.09.2019
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    Servus allerseits,

    wir bauen aktuell eine Gewerbehalle um und haben ein Problem mit der Frage, ob zwischen zwei Brandabschnitten eine F30-Verglasung (Fenster) notwendig ist.

    Es handelt sich um eine 2400m² Lagerhalle mit angebauen Bürokomplex (300m²) mit Sichtfenstern zum Halleninneren hin.

    Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Brandabschnitte, beide Abschnitten sind mit einer zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage gesichert, jetzt steht die Frage im Raum, ob man die vorhandenen 10 Fenster samt den zwei Türen zur Lagerhalle hin, tatsächlich gegen F30 Brandschutzfenster und -türen tauschen muss.

    Wenn beide Bereiche bereits per BMA gesichert sind, ergibt es doch keinen Sinn, den Bürokomplex zusätzlich brandschutztechnisch abzuschotten, oder?

    Hat ein Experte hierzu evtl. einen Rat, primär geht es hierbei um einen Kostenfrage, da die Brandschutzelemente mit knapp 30.000 Euro zu Buche schlagen würden.

    Vielen Dank im Voraus für eure Tipps.
     
  2. #2 Fabian Weber, 26.09.2019
    Fabian Weber

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    Die Brandmeldeanlage kompensiert so etwas nicht. Bei solch einem Umbau gibt es doch normalerweise ein Brandschutzkonzept, wo so etwas drinsteht. Was sagt denn der Prüfsachverständige, der das abnimmt?
     
  3. #3 Stadtbaumeister, 26.09.2019
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    Die BMA dient in erster Linie dem Personenschutz. Der Sachschutz ist hier nur zweitrangig. Natürlich kann eine Brandfrüherkennung die Alarmierungszeit der Feuerwehr verkürzen und damit rechtszeitige Löscharbeiten begünstigen. Aber neben dem anlagentechnischen ist vorallem der bauliche Brandschutz wichtig, um die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern oder wenigstens zu verzögern.

    Wenn du von Brandabschnitten sprichst, dann scheint es ein Brandschutzkonzept zu geben. Darin sollten die Anforderungen an die Wand zwischen diesen Abschnitten stehen.

    Fenster ohne Feuerwiderstand sind wie Öffnungen zu betrachten, durch die sich Feuer und Rauch ungehindert ausbreiten können.

    30.000 € sollte kein Grund sein. Das wird die Feuerversicherung sowieso verlangen.
     
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