Gewerkelücke - gibt es verbindliche Vorgaben?

Diskutiere Gewerkelücke - gibt es verbindliche Vorgaben? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir hatten in der vergangenen Woche die Vorabnahme für unsere neue DHH, die derzeit von einem Bauträger errichtet wird. Ein...

  1. #1 BauNeuling718, 01.11.2022
    BauNeuling718

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    Hallo zusammen,

    wir hatten in der vergangenen Woche die Vorabnahme für unsere neue DHH, die derzeit von einem Bauträger errichtet wird.
    Ein befreundeter Bauleiter, der uns begleitet hat, hat uns auf eine Lücke zwischen der Fensterbank und der der Rolladenführungsschiene bzw der Verblendung hinter dieser Schiene aufmerksam gemacht. Bei Stark-/Schlagregen könnte durch diese Lücke viel Wasser eindringen und in die Holzfaserdämmplatten laufen, aus denen es nur schwer bis gar nicht wieder raus kommt. Es droht also langfristig Schimmel.
    Der zuständige Bauleiter hat darauf verwiesen, dass es immer so ausgeführt wird, was ja aber nicht heißt, dass es so richtig ist.

    Mittlerweile habe ich gelernt, dass wir über die sogenannte "Gewerkelücke" sprechen. Ich habe auch diverse Artikel im Internet gefunden, in denen beschrieben ist, dass die Rolladenführungsschiene bis max 8 mm über die Fensterbank geführt werden muss (derzeit ca. 2-2,5cm). Mir ist aber nicht ganz klar, ob das nur für die Führungsschiene gilt oder auch für die Verblendung hinter der Schiene (zwischen Führungsschiene und Fensterrahmen). Kann mir das einer von euch sagen?

    Und dann wollte ich fragen, ob mir jemand sagen kann, in diese Vorgabe mit den 8mm in irgendeinem fürs Handwerk verbindlichen Dokument (DIN o.ä.) festgeschrieben ist, die ich meinem Bauleiter vorlegen kann!?

    Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.

    Habe auch zwei Bilder angehängt - hoffe das hat geklappt übers Handy.
     

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