Grenzabstand in Ba-Wü

Diskutiere Grenzabstand in Ba-Wü im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, Ich habe eine Frage zu den Grenzabständen in Ba-Wü. Die Situation ist folgende ich möchte evtl. bei meinen Eltern aus/anbauen. Auf dem...

  1. #1 Mumbles, 10.05.2011
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    Hallo,

    Ich habe eine Frage zu den Grenzabständen in Ba-Wü. Die Situation ist folgende ich möchte evtl. bei meinen Eltern aus/anbauen. Auf dem Nachbargrundstück wurde vor Jahren ein Carport direkt an die Grundstücksgrenze gebaut er ist nicht höher als 3 meter. Darf ich nun eine massive Hauswand in 3m Abstand und 2 stockwerke hoch stellen oder muss ich weiter von der Grenze weg bleiben?
    Nach dem was ich bisher gefunden habe müßte ich im Abstand von 3m bauen dürfen?
     
  2. #2 Der Bauberater, 10.05.2011
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    Gibt es einen Bebauungsplan? Wenn ja, gibt es da ein Baufenster? Wenn zwei mal nein, dann § 34 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit der LBO.
    Das Gebäude muss sich "einfügen" (wie sieht die Nachbarbebauung aus?)
    Wenn das Gebäude unter 6,25m hoch wird (6,25 x 0,4 = 2,50) dann reichen 2,50m Grenzabstand. Wenn das Gebäude höher wird, dann XX x 0,4 = Grenzabstand (mindestens)
    Drei meter sind in anderen Bundesländern, in BaWü brennt das Feuer nach oben und nicht zur Seite, deshalb reichen 2,50m :D
     
  3. #3 Geometer, 10.05.2011
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    Hallo,

    wollte auch gerade antworten, aber Der Bauberater war schneller. Hätte die gleiche Antwort für Dich gehabt. Ergänzend wäre noch zu sagen, daß die Dachhöhe und -neigung ebenfalls eine (kleine) Rolle spielt für den Grenzabstand. Auch die Lage ist wichtig. Solltest Du in einem Dorfgebiet bauen wollen, kann der Grenzabstand auch mit dem Faktor 0,2 anstatt 0,4 der Wandhöhe berechnet werden. Aber wie bereits geschrieben min. 2.5m.

    Ein Link zur aktuellen LBO Baden-Württemberg:
    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dmd/page/bsbawueprod.psml;jsessionid=8E285DF1C9F31B006C4FD367FD37058D.jpa4?doc.hl=1&doc.id=jlr-BauOBW2010rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=91&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-BauOBW2010pP4

    Hier unter §5 Abstandsflächen, findest Du den Gesetzestext.

    Vorschlag meinerseits: Rede vorab mit deinem Bauamt. Die sagen Dir ob eine Bebauung überhaupt möglich ist und wie sie aussehen könnte oder sollte.

    Grüsse

    Geometer
     
  4. R.B.

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    Seit wann muss man suchen und etwas finden?

    Also bei uns gibt es so eine neumodische Erfindung, nennt sich Telefon. Die gibt´s mit Schnur und ohne Schnur. :D

    Darauf befinden sich ein paar Tasten mit Zahlen. Dort tippe ich auf 062.......und schon meldet sich das lokale Bauamt. Dort bekomme ich auf solche Fragen innerhalb weniger Minuten eine verlässliche Antwort, denn die kennen nicht nur die LBO, sondern auch alle lokalen Anforderungen. Und man glaubt es kaum, diese Auskunft kostet keinen Cent. :bounce:

    Und jetzt kommt der Oberhammer, die haben sogar eMail. Oder man marschiert völlig altmodisch einfach dort vorbei. ;)

    Manchmal kann das Leben doch so einfach sein.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Mumbles, 10.05.2011
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    Ja ich hätte auch noch bei der Gemeinde angefragt nach dem Bebauungsplan, danke schonmal für die infos und dann ruf ich dort gleich mal an.
     
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