Grenzbebauung Garage / Abstandsfläche mehr als 9m

Diskutiere Grenzbebauung Garage / Abstandsfläche mehr als 9m im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bräuchte ein Info zu folgendem Thema. Mein Nachbar hat mir im Winter einen Plan vorgelegt er möchte eine Garage für 3...

  1. #1 Tom1234, 25.04.2020
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    Hallo zusammen,

    ich bräuchte ein Info zu folgendem Thema.

    Mein Nachbar hat mir im Winter einen Plan vorgelegt er möchte eine Garage für 3 Fahrzeuge an unserer Grenze bauen.
    Die Garage erschien mir in Ordnung, ich habe aber auch ehrlich gesagt die Masse nicht so genau angesehen, und habe den Plan unterschrieben.
    Jetzt wurde bzw wird die Garage gerade gebaut und kommt mir doch sehr groß vor.
    Ich habe gestern gemessen die Garage hat wohl einen Grundriss von 10,7m x 6m wobei die 10,7m an unserer Grundstücksgrenze mit einem Abstand von 1m angrenzen.
    Ich habe dann in der BayBo entdeckt das hier eigentlich nur 9m erlaubt wären.
    Was mich auch wundert der Plan wurde ja von der Gemeinde bzw. Landratsamt genehmigt wie kann das sein?
    Habe ich jetzt hier durch meine Unterschrift alle Rechte verloren oder hätte hier eine Abstandsflächenübernahme erfolgen müssen?

    Danke

    Gruß Tom
     
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  2. #2 simon84, 25.04.2020
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    Erster Schritt wäre mal zu kucken was du von Wem unterschrieben hast und ob dieser Plan dem gebauten entspricht.

    dann würde ich mir überlegen ob es einen Unterschied zwischen 9 und 10,7 Meter macht .
    Weil 9 Meter darf er mit ziemlicher Sicherheit
    bauen ohne deine Zustimmung
     
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  3. Dimeto

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    Art. 63 BayBO.
    Ja, sofern der Ist-Zustand mit dem unterschriebenen Plan übereinstimmt.
     
  4. #4 Tom1234, 25.04.2020
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    Die Unterschrift war direkt auf dem Bauplan wo auch ein anderer Nachbar unterschreiben musste.
    Wahrscheinlich hast du recht der 1,7m wird's wahrscheinlich nicht groß ändern, und schuld bin ich ja wohl selber.
    Trotzdem Danke
     
  5. #5 Tom1234, 25.04.2020
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    Dann hätte ich aber doch eine separate Abweichung unterschreiben müssen oder?
     
  6. #6 simon84, 25.04.2020
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    Wenn das Verfahren eigentlich verfahrensfrei ist, dann hat der Nachbar vermutlich einen Bauantrag eingereicht der die Abweichung beinhaltet. Und den hast du wohl unterschrieben.

    wenn du es genau wissen willst frag beim Nachbarn oder Bauamt nach, aber fürs nächste mal alles was man unterschreibt genau durchlesen, Kopie / Foto machen.

    Eine Garage (oder auch Gartenhaus etc) ist meist verfahrensfrei, daher sollten schon die Alarmglocken klingeln wenn man um Unterschrift gebeten wird. Das wäre ja normal gar nicht nötig.

    Ich würde jetzt aber auch wegen den knapp 2 Metern keinen Aufriss machen. Immerhin hat er 1 Meter Abstand gelassen, 9 Meter wären auch direkt an der Grenze gegangen, das wär vermutlich schlimmer.

    red doch einfach mit ihm falls es für das was dich stört eine gute Lösung gibt, aussenwand Gestaltung der garage etc.
     
  7. Dimeto

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    Was Du meinst, ist vermutlich die Abstandsflächenübernahmeerklärung, Art. 6, Abs. 2, Satz 3, BayBO. Wenn dein Wohnhaus neben der Nachbargarage mit weniger als 6m Abstand steht, würde die aber nicht helfen, da sich die Abstandsfläche deines Hauses und die der Garage überdecken würden. Folglich bleibt nur der Weg über die Abweichung. Und über die Zulassung der Abweichung entscheidet die Baugenehmigungsbehörde "unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen". Dein nachbarlicher Belang, nicht eingemauert zu werden, wird öffentlich-rechtlich durch Art. 6, Abs. 9 BayBO geschützt. Mit deiner Unterschrift hast Du nach Art. 66, Abs. 1, Satz 2 dem Bauvorhaben aber zugestimmt. Somit muss die Behörde bei der Zulassung der Abweichung deine Belange nicht mehr würdigen.
     
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  8. #8 simon84, 25.04.2020
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    Genau, du brauchst keine Angst zu haben, dass du stillschweigend eine Abstandsfläche übernommen hast oder dein Grundstück jetzt anderweitig "belastet" oder weniger wert ist, bis auf die Tatsache, dass die Garage des Nachbarn halt knapp 2 Meter länger ist.
     
  9. #9 Tom1234, 17.05.2020
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    Hallo zusammen,
    ich habe mich gestern mit meinem Nachbar zusammengesetzt, die Grenzseite wird jetzt mit Lärche verkleidet, das macht das ganze ansehnlicher. Passt für Ihn und für mich.
    Danke soweit für Eure Antworten, nach 2 Wochen Abstand macht der 1,7m wohl wirklich "das Kraut nimmer Fett" :-)

    Die Rechtslage habe ich trotzdem nicht verstanden, auf Rückfrage hat er mir erklärt das er einen Bauantrag stellen musste da die Garage größer als 50m² ist, von den 9m wusste er anscheinend nichts. Diese Abweichung welche simon84 erwähnt gelten doch aber nur für verfahrensfrei Vorhaben oder?

    Gruß Tom
     
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