Grenzbebauung Terrasse

Diskutiere Grenzbebauung Terrasse im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Tschüss

  1. #1 Pickerpack, 04.02.2023
    Zuletzt bearbeitet: 05.02.2023
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  2. Dimeto

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    Nein, falls Du Dich auf §6 Abs. 8 Satz 2 BauO NRW beziehst, da Terrassen unter 1m Höhe keine Abstandsflächen auslösen und daher auch nicht privilegiert sein müssen.
    Nicht unbedingt, hier scheint es aber so zu sein (§4 Abs. 1 NachbGNRW), es sei denn, ein Ausnahmetatbestand nach §5 ist erfüllt.
    Kann sein, die Bilder lassen aber keine verlässliche Einschätzung zu. Zu erkennen ist aber eine vermutlich 1,8m hohe Einfriedung aus Holz und zu erahnen ist im Hintergrund eine ebenfalls mannshohe Einfriedung, was einen gerichtsfesten Nachweis einer Ortsüblichkeit fragwürdig erscheinen lässt.
    Weil die Terrassenproblematik kein öffentliches Baurecht betrifft, sondern privates Nachbarschaftsrecht. Die Bauaufsicht hat damit nichts zu tun.
    Nein, aber nach dem von Dir Geschilderten bleibt er 10cm unterhalb des baurechtlich Zulässigen (§6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 6 BauO NRW).

    P.S.: Ein paar weniger Ausrufezeichen würden Deinem Beitrag die aggressive Stimmung nehmen, die im anzuratenden persönlichen Gespräch mit dem Nachbarn unbedingt zu vermeiden ist.
     
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  3. #3 Pickerpack, 05.02.2023
    Zuletzt bearbeitet: 05.02.2023
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  4. #4 Pickerpack, 05.02.2023
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  5. #5 Pickerpack, 05.02.2023
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  6. #6 Pickerpack, 05.02.2023
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  7. #7 Pickerpack, 05.02.2023
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  8. Dimeto

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    Na dann musst Du Deinem Nachbarn nur noch schonend beibringen, dass er sein Vorhaben so nicht umsetzen kann. Mir ist nur nicht klar, warum Du dem Forum Deine ablehnende Haltung zur nachbarlichen Einfriedung kundgetan hast.
    Eine Terrasse, die bis zur Grenze reicht, ist eine Grenzbebauung. Allerdings löst sie, sofern sie nicht mehr als einen Meter über Gelände errichtet wird keine Abstandsflächen im Sinne des §6 BauONRW aus. Daher ist die Nummer 6 in Satz 2 des achten Absatzes auch nicht eingeschlossen, so dass diese Grenzbebauung nicht bei den 9m bzw. 15m angerechnet wird.
    Dieser Fall löst so viele Fragen aus, dass dazu ein eigener Thread erforderlich wäre. Es ist aber zu vermuten, dass der Vergleich ebenso sinnvoll ist wie der Vergleich von Äpfeln mit Birnen, vielleicht sogar mit Bananen.
    Doch. Er kann sie einfach bauen. Dann musst Du was machen.
    EIn volles Dutzend!!!! In einem Beitrag!!!! Das ist viel!!!! Im wahren Leben zu viele, um mit dem Nachbarn eine gütliche Einigung zu erzielen.
     
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  9. #9 ichweisnix, 05.02.2023
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    Sei doch froh das er ne Mauer macht. Lärmschutz.
     
  10. Dimeto

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    Oh Mann. Wann wird endlich das Ende der Bearbeitungsmöglichkeit nach 10-30min eingeführt.
     
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  11. #11 ichweisnix, 05.02.2023
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    Jetzt is er eingeschnappt, nachdem er das Haus vom Nachbarn ins Netz gestellt hatte.
     
  12. #12 Fred Astair, 05.02.2023
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    Nur gut, dass Du die Zitate vor seiner Löschorgie gesichert hast.
    Ich gehe auch immer mehr zu, eigentlich von mir verhassten Vollzitaten über. Nur aus Beweisgründen, damit man hinterher nicht als Depp dasteht.
    Warum wird das nicht endlich mal angegangen, lieber Admin? In seriösen Foren gehts doch auch ;)
     
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