Grenzbebauung

Diskutiere Grenzbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Kollegen, ich plane eine Doppelgarage als Grenbebauung. Laut Bayerischer Bauordnung kann ich diese bezogen auf die Grenzlinie 3m hoch im...

  1. #1 Felix1234, 09.05.2017
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    Liebe Kollegen,

    ich plane eine Doppelgarage als Grenbebauung. Laut Bayerischer Bauordnung kann ich diese bezogen auf die Grenzlinie 3m hoch im Mittel bauen. Nun ist bei mir der Fall, dass die Garage in die Ecke des Grundstücks gebaut werden soll. Sprich ich habe zwei Grenzen mit einer unterschiedlicher Geländeentwicklung Wie ist die richtige Vorgehensweise?

    - Bestimme ich nun die mittlere Höhe jeder Grenze und es zählt dann die niedrigere Seite als Ausgangspunkt für die 3m, so dass bei beiden Seiten nicht höher als 3m im Mittel sind?

    - oder bestimme ich die mittlere Höhen beider Seiten und bilde davon noch einmal das Mittel, was selbstverständlich ein anderes Ergebnis zur Folge hätte. Außerdem sind die zwei Grenzseiten unteschiedlich lange, also wie genau berchnet man in diesem Fall die korrekte mittlere Höhe.

    Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich schildern. Konnte diesbezüglich leider keinen Rat im Internet finden.
    In der Bauordnung wird hier leider nicht genau darauf eingegangen. Wie genau das Mittel gebildet wird kann man nicht entnehmen und es gibt verschiedene Möglichkeiten. Ich wäre euch sehr dankbar für eure Meinung dazu und wie ihr das begründet bzw. wo man das nachlesen kann. Vielen Dank vorab!
     
  2. Zwakke

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    Die 3m beziehen sich auf OK Gelände. Das Mittel ist der Durchschnitt. Eigentlich ganz einfach. Wenn deine Gelände über die Länge der Garage um 1m in der Höhe ansteigt, dann kann die Wand einschl. Attika auf der einen Seite max. 2,5m und auf der anderen Seite max. 3,5m über OK Gelände liegen, weil 2,5 + 3,5/2 = 3m. Ohne es böse zu meinen: Ist deine Berufsangabe richtig?
     
  3. #3 Andybaut, 09.05.2017
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    Hallo Zwakke,

    das kann stimmen oder auch falsch sein. So simpel wie es erscheint ist es wohl nicht.
    An der einen Grenze könnte es im Mittel über 5m sein, an der anderen Seite im Mittel 1m.
    Insgesamt könnte da Mittel kleiner 3m sein. Was dann?


    @Felix,
    in solchen Fällen rufe ich beim Landratsamt an und frage nach. Die haben dort Kommentierungen die für solche Fälle
    herangeozogen werden. Im Zweifel schalten die bei uns in BW das Regierungspräsidium ein und spätestens
    dann gibt es eine Rechtssichere Antwort.

    Das ist ein Sonderfall. Ich stolpere auch immer wieder über solche kleinen fiesen Rätsel die nicht ganz ohne sind.
     
  4. #4 Felix1234, 09.05.2017
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    Lieber Zwakke,

    die Berufsbezeichnung ist richtig. Und ganz so einfach ist es eben nicht. Mir ist bewusst wie man das Mittel ausrechnet. Mir geht es aber darum wo ich nachlesen kann ob ich beide Grenzen einzeln für sich oder zusammen betrachten muss, denn das Ergebnis ist dabei unterschiedlich! Und das sagt die Bauordnung eben nicht aus!
    Trotzdem danke für deinen Beitrag!
     
  5. #5 Felix1234, 09.05.2017
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    Hallo Andybaut,
    danke für deinen Tip mit dem Landratsamt! Ich werde dort mal nachfragen!
     
  6. Zwakke

    Zwakke

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    Möchte mich entschuldigen, war etwas vorschnell. Hab es bisher immer nur auf eine Grenzseite bezogen, damit stoßt man natürlich an keine Probleme.
     
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