Größe der Freifläche bei Grenzbebauung

Diskutiere Größe der Freifläche bei Grenzbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich plane in Niedersachsen einen Neubau. Aufgrund des schmalen Grundstücks möchte ich bis 1,3m an die Grenze des Nachbarn...

  1. #1 MarcelPeine, 10.12.2024
    MarcelPeine

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    Hallo zusammen,

    ich plane in Niedersachsen einen Neubau. Aufgrund des schmalen Grundstücks möchte ich bis 1,3m an die Grenze des Nachbarn heranbauen. Der Nachbar ist damit einverstanden und ist bereit, die Last in sein Grundstück einzutragen.
    Nun die Problematik der Freifläche: Zwischen meinem Neubau und einer überdachten Terrasse (mit Hartplastik ummantelt) des Nachbarn liegen lediglich 5m. Ich habe die Bauordnung so verstanden, dass wenn ich nur 1,3 m halte der Nachbar in seinem Grundstück eine Freifläche von 4,7m einhalten muss (also gesamt 6m Luft dazwischen).

    Frage: Kann ich im Bauantrag die überdachte Terrasse des Nachbarn als "Bauliche Nebenanlage" definieren und damit begründen, dass zwischen Neubau und Terrasse nur 5m Luftlinie gehalten werden?

    Hinweis zum Screenshot: Das hellgraue Objekt, auf das der rote Pfeil zeigt ist die überdachte Terrasse. Der grüne Kreis zeigt den 5-Abstand den ich einhalten möchte. Das dunkelgraue Objekt links ist Altbestand und bereits abgerissen.

    Vielen Dank für euren Input (:

    Viele Grüße
    Marcel

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  2. 11ant

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    Na dann rufe ich Dir mal @Dimeto hinzu :-)
     
  3. Dimeto

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    Nein.
    1. Du bist nicht befugt, bauordnungsrechtliche Definitionen zu erlassen.
    2. Nicht alle baulichen Nebenanlagen lösen keine Abstandsflächen aus.
    3. Deine Begründung muss anhand konkreter Paragafen erfolgen und nachvollziehbar dargelegt werden.
    4. Die Überdachung einer an das Wohnhaus angeschlossenen Terrasse ist ein Gebäudeteil und löst Abstandsflächen aus.

    Bauen im Bestand ist kompliziert, denn zunächst müsste geprüft werden, ob der Bestand überhaupt rechtmäßig dort steht. Sämtliche Gebäude im (mal wieder viel zu kleinen Ausschnitt) wären nach heutigem Recht unzulässig. Wie man in einer solchen Gemengelage einen den heutigen Vorschriften entsprechenden Neubau errichten kann, ist sehr individuell.
    EIne auf den spärlichen Informationen basierde Argumentation könnte so aussehen: Nach §5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO reicht für Terrassenüberdachungen ein Abstand von 2m. Legt man nach §6 Abs. 2 NBauO durch Baulast die gedachte Grenze dorthin, könnte es auch für Deine Abstandsfläche reichen.
     
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  4. #4 MarcelPeine, 11.12.2024
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    Vielen Dank für die klasse Antwort. Die Terrasse des Nachbarn umfasst 36 qm und ist mit einem Hartplastikbrettern umbaut sowie mit diesen überdacht. Zu dieser kann ich nur eine Luftlinie von 5m halten (neues Hauptgebäude zur bestehenden Terrasse). Mit dem §5 Abs. 3 Nr. 2 NBauO tue ich mich etwas schwer zu argumentieren, da die Terrasse das Drittel der Breite des Hauses deutlich überschreitet. Besteht seitens der Stadt ein Spielraum bei der Unterschreitung der 6m (3m auf beiden Seiten) oder sind die 6m hart auszulegen, wenn § 5 der NBauO keine Erleichterung bringt? Die erste Reaktion der Stadt sah wie folgt aus (Screenshot). Eine Argumentation, dass die Terrasse keine Bauliche Anlage ist, oder das 5 Meter Abstand (Zuvor wollten wir nur 3m Abstand halten) fast 6 Meter und damit Toleranz sind ist sinnlos? Vielen Danke für die Hilfe.

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  5. 11ant

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    Ein weiträumigerer Lageplanausschnitt mit vollständiger Legende wäre wohl hilfreich.
     
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  6. #6 MarcelPeine, 11.12.2024
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    Sorry, wäre natürlich sinnvoll. Mein Grundstück ist die 14, das problematische Grundstück mit der Terrasse ist die Nummer 16 (Terrasse ist der kleine hellgraue Kasten). Zum Haus Nummer 16 muss ich bis 1,3m an die Grenze des Nachbarn ran und daher resultiert das Problem mit der Freifläche im Grundstück der Nummer 16. Zur Seite des Hauses mit der Nummer 12 bestehen keine Probleme. Einziges Problem ist die Freifläche im Grundstück des Nachbarn Nummer 16
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  7. Dimeto

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    Ja, wenn Deine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin einen begründeten Antrag nach §66 NBauO stellt.
    Worauf hat die Stadt denn reagiert? Formlose Anfrage, Bauvoranfrage nach §73 NBauO, Bauantrag nach §63 NBauO?
    Ja.
    Ja
    vertretbar sind (Brandschutz, bisheriger Bestand, Abweichungen auf den Nachbargrundstücken, ...) könnte erfolgreich sein.

    Angesichts der Größe Deines Grundstücks und den möglicherweise erfolglosen Verhandlungen mit der Behörde rate ich zu eine Verschiebung Deines Hauses um den einen Meter.
     
  8. #8 MarcelPeine, 11.12.2024
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    Sinnvolle Idee. Würde ich direkt machen. Problem: Da die Baugrenze bei 30,7m liegt, und wir schon bis 30,7m bauen, reizen wir diese bis auf den letzten cm aus. Eine Überschreitung dieser wird nicht toleriert (Kein Spielraum laut der Stadt). Somit kann das Haus leider nicht tiefer ins Grundstück geschoben werden und die 5m Problematik (Abstand Neubau zu überdachter Terrasse) bleibt. Würdest du eine Bauvoranfrage einreichen mit den 5 Metern oder sagst du, die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung ist so gering, dass das Warten Zeitverschwendung ist? Alternativ müssten wir ca 22 qm Wohnfläche aufgeben, die wir uns über einen Anbau auf der unproblematischen Seite zurückholen würden. Eine andere Idee zur Schaffung des verlorengegangenen Wohnraums habe ich leider nicht.
     
  9. Dimeto

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    Welche Baugrenze?
    Wie soll ich was Würden, wenn wesentliche Informationen nur scheibchenweise eintrudeln?
    Nein, nur einen, indem die Ecke abgeschnitten wird.
    Ich auch nicht. Aber für Ideen gibt es bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserinnen, die hoffentlich von Anfang an mit den erforderlichen Informationen versorgt werden und/oder sich diese besorgen.
     
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  10. #10 MarcelPeine, 11.12.2024
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    Okay, vielen Dank
     
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    Was sollen wir uns denn unter dieser einzigartigen Abstandsvorschrift vorstellen ?
     
  12. #12 MarcelPeine, 11.12.2024
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    Das Grundstück ist an der Stelle, an der das Haus gebaut werden soll 15,1m breit. Auf der einen Seite müssen 3m Grenzabstand gehalten werden (Grenzgebäude Wohnhaus an der Grenze). Somit bleiben 12,1m. Mein Haus soll 10,8m breit werden. Somit müsste ich an die andere Grenze des Nachbarn 1,3m ran. Für den Nachbarn ist das gar kein Problem. Er würde die Abstandsflächenbaulast genehmigen. Riesen Problem: Wenn ich 1,3m an die Grenze baue möchte die Stadt, dass der Nachbar eine Freifläche von 4,7m hält. Problem: Nach 3,7m auf seinem Grundstück kommt die überdachte Terrasse. Er ist nicht bereit diese um einen benötigten Meter zurückzubauen. Somit bleibt mir nur der Goodwill der Stadt nach § 66 der NBauO wenn ich euch richtig verstanden habe. Hoffe das war verständlich und vollständig erklärt.
     
  13. 11ant

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    Anstelle von Milchmädchenrechnungsverrenkungen und das Haus ans sibirische Ende des Baufensters zu schieben nur um eine Anstattvilla hineinzuquetschen würde ich Dir empfehlen, wohlwollend einen grundstücksgerechten Hausentwurf zu prüfen.
     
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  14. #14 MarcelPeine, 12.12.2024
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    Ich war echt dankbar für eure fachmännische Hilfe. Auch Laien wie ich es bin sollten trotz ihrer Unwissenheit ohne abfällige Äußerungen oder Vorwürfen (scheibchenweise) ernstgenommen werden. Wenn das nicht der Fall ist lieber nicht helfen (:
     
  15. 11ant

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    Hier hat niemand abfällige Äußerungen getätigt. Beide fachmännischen Hilfen habe ich Dir gerne gegeben: zuerst den Fachmann für Vermessung und Bebauungsplanauslegung hereingerufen, und zuletzt meinen Rat als Fachmann für Bauplanung gegeben. Ersterer hat Dir den minimalinvasiven Rat gegeben: an einer Ecke kupieren - Konflikt gelöst. Mein Rat von einem anderen Fach geprägt ist radikaler. Wenn ein Rat nicht süß schmeckt, dann lieber nicht annehmen ? - das macht den Rat nicht schlechter !
    Du hast nun zwei gegensätzliche Lösungswege für Deine Situation empfohlen bekommen: Dimeto hat Dir erklärt, daß und weshalb es kein Badwill der Gemeinde ist; und ich habe Dich darauf hingewiesen, daß es eine "konservative" Lösung gibt, den Konflikt garnicht erst herbeizuführen, indem Du nicht grundstücksignorant einen transgenen Grundriß einzufügen versuchst. Und wenn Du helfende Hände nicht schlägst, gibt es womöglich noch weitere.
     
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  16. Pflunz

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    Ohne Ahnung zu haben, aber dort ist doch jedes einzelne Haus als Grenzbau errichtet.
    Warum solltest du zum Nachbarn Nummer 12 dann 3m Abstand halten müssen, wenn jeder andere ganz an die südwestliche Grenze gebaut hat?
    Wir hätten auch fast so ein Grundstück gekauft, das nannte sich dort "Kettenhaus".
     
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