Gründungsalternativen auf der Grenze

Diskutiere Gründungsalternativen auf der Grenze im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Experten, folgender Sachverhalt: Wir haben ein freistehendes Reihenhaus gebaut, welches nur durch Garagen links und rechts mit...

  1. kswiss

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    Hallo liebe Experten,

    folgender Sachverhalt:

    Wir haben ein freistehendes Reihenhaus gebaut, welches nur durch Garagen links und rechts mit dem nächsten Haus verbunden ist auf der einen Seite steht unsere Garage, auf der anderen die des Nachbarn. Unser Haus ist nun schon fertig. Nun möchte der Nachbar mit seinem Bauvorhaben beginnen, möchte allerdings die Garage unterkellern.
    Das Problem hierbei ist nur, dass die Gründung aufgrund des leicht abfallenden Geländes und der gewünschten Wohnraumhöhe 1m tiefer ist als bei uns. Wir haben ein Streifenfundament und der Boden ist ein Lehmboden.
    Nun stellt sich die Frage wie v.a. die Gründung des Nachbarn auf der Grundstücksgrenze erfolgen soll, da unser Fundament ja quasi abgegraben werden muss.

    Im Raum stehen Alternativen

    1) eine Abfangung unseres Fundaments, abschnittsweise nach Din.
    Hierzu müsste der Nachbar unter unserem Fundament graben und unsere Gründung auf seine Ebene setzen.
    Wie ich das verstanden haben, müssen die Eigentümer des Gebäudes, unter dem gegraben wird, zustimmen und dieses Verfahren birgt oft Risiken, dass sich Risse etc. bilden.
    Da uns ein Gründungskonzept wie dies durchgeführt werden soll (statische Berechnung, Beurteilung des Bodengutachters, welcher Beton, etc.) nicht vorgelegt wurde und scheinbar auch nicht werden soll, können wir zu diesen Zeitpunkt nicht zustimmen, was den Nachbarn verärgert hat.

    2) Bau einer Stützmauer, die dann vom Nachbarn gleichzeitig als Wand genutzt wird. Folglich wird nicht unter unserem Fundament gegraben.
    bei dieser Alternative müsste denke auf jeden Fall eine seitliche Abstützung unseres Fundaments vorgenommen werden. Laut Aussage des Nachbar ist für diese Alternative keine Zustimmung unsererseits erforderlich und dies wird von Ihm präferiert. Ist dies per se besser


    Mich interessiert nun vor allem ob jemand eine Einschätzung zu Alternative 2) geben kann, ich habe hierzu im Internet wenig gefunden und kann auch schwer beurteilen welche Vor/Nachteile dies zur Alternative 1) hat Ist Alternative 2) besser? Die Erde unter unserem Grundstück wird ja nicht angetastet. Ich kann mir aber nicht ganz vorstellen wie das ganze ablaufen soll…
    Vielleicht gibt es ja sonst noch andere Lösungsvorschläge?
    Müssen uns bei Alternative 2) im Vorfeld Nachweise geliefert werden, dass die Standsicherheit unseres Gebäudes gewährleistet ist?

    Vielen Dank vorab.

    Grüsse aus dem Norden.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Vergiss 2), weil es nur ausgeführt werden kann, wenn 1) erbracht worden ist! Jedenfalls wenn die Wand unmittelbar an der Grenze stehen soll! (Und sich das ganze wirtschaftlich halbwegs im Rahmen bewegen soll)
     
  3. kswiss

    kswiss

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    Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Einschätzung.Die Wand würde auf der Grundstücksgrenze stehen und so lang wie unsere Hauswand sein da die nachbargarage sehr lang werden soll. Wer zahlt denn in der Regel für 1). Stichwort Beweissicherung?geht das zu meinen lasten? Gibt es weitere sichere Alternativen?Falls es bei 2) bleiben sollte, müssen wir im Vorfeld die statischen Nachweise bekommen?
    Nochmals vielen Dank!
     
  4. #4 Gast036816, 14.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    1) bezahlt der veranlasser.

    vorher sollte eine beweisaufnahme gemacht werden. im nachgang wird wieder eine beweisaufnahme gemacht, um festzustellen, ob veränderungen am bestand deines bauwerks sich eingestellt haben. ob weitere beweisaufnahmen erforderlich sind, sollte mit dem sachverständigen geklärt werden, der diese durchführt. am besten ihr einigt euch auf einen gemeinsamen sachverständigen, der die beweisaufnahmen erbringt. ohne beweisaufnahme solltest du auch nicht ins rennen gehen.

    wie blauäugig ist dein nachbar ohne konzept, ohne statik und bodengutachten bei dir eine schriftliche zustimmung einzuholen.
     
  5. kayooo

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    Ist Ihre Garage eine Fertiggarage ?
     
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