Grundstück begehbar machen

Diskutiere Grundstück begehbar machen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, haben das Forum schon durchsucht, aber nicht das passende gefunden. Vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen: Wir haben uns in Bremen ein...

  1. #1 meinereiner, 09.08.2011
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    Hallo,
    haben das Forum schon durchsucht, aber nicht das passende gefunden. Vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen:
    Wir haben uns in Bremen ein Grundstück gekauft und wollen demnächst ein schönes Häusle drauf bauen. Im Moment wächst auf dem Grundstück allerdings noch einiges an Gestrüpp und Bäumen, was vorher beseitigt werden muss. Nach der Bremer Baumschutzverordnung ist keiner der Bäume geschützt, gleichwohl natürlich das "Sommerfällverbot" zu beachten ist, d.h. ich weiß, dass ich die großen Bäume erst ab Oktober fällen darf. Ich würde aber trotzdem gerne den "Rest" schon mal beseitigen, also Sträucher, Büsche etc. um das Grundstück begehbarer zu machen. Daher stellt sich die Frage, ab welcher Größe ein Baum z.B unter das Sommerfällverbot fällt. Einen 30cm hohen Ahorn kann man einfach rausziehen, schon klar, aber irgendwo wird es da doch sicherlich eine Grenze geben? Ist beim Roden der Sträucher auch etwas zu beachten?
    Für ernst gemeinte Ratschläge und Anmerkungen wären wir sehr dankbar...
     
  2. #2 Pascal82, 09.08.2011
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    hallo,

    autsch, sowas kenn ich nicht.

    ich würd mal auf der stadt fragen-
    ich kann mir aber nicht vorstellen das das für private grundstücke zutrifft,
    sonst könntest du ja nicht vor oktober zu bauen anfangen:-)

    aber dein vorgehen ist scghonmal richtig, erstmal alles an gestüpp raus,
    dann an die bäume- dann die wurzelstöcke.....

    wenns nicht so weit weg wäre hätte ich dir die bäume umgemacht und das holz kostenlos abtransportiert (in meinen kachelofen:-))):winken
     
  3. MGHH

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  4. #4 Gast036816, 09.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    genaue angaben gibt es in der örtlichen baumschutzverordnung/satzung, wie immer es bei euch heißt.
     
  5. #5 meinereiner, 10.08.2011
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    Danke für die Antworten. Gut, dass ich für Sa. noch kein Häcksler gemietet hatte.:not_w1:
    Dass man Büsche etc. im Sommer auch nicht roden darf... Ich glaube das weiß kaum jemand. Naja, wenn man im Garten ein Strauch umlegt fällt das auch kaum auf, aber ein ganzen Grundstück platt machen?!? Da haben die Mini-Ahörner noch eine Schonfrist bekommen. Die 92€ für die Genehmigung spar ich mir dann lieber, so eilig ist es nicht. Und das Geld kann ich dann nach dem Bauen in neue Pflanzen stecken, hat die Natur gleich doppelt gewonnen...
    @MGHH
    Baumschutzsatzung hatte ich ja schon gefunden, deswegen kam eigentlich erst meine Frage auf. Aber deine Infos waren da aufschlussreicher und eindeutig :respekt
     
Thema: Grundstück begehbar machen
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