Grundstückskauf von Gemeinde - Befreiung von B-Plan

Diskutiere Grundstückskauf von Gemeinde - Befreiung von B-Plan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein Grundstück von der Gemeinde in Aussicht. Der B-Plan (ca. 25 Jahre alt) sieht noch ein 1,5 stöckiges EFH vor. Verkauft wird es...

  1. #1 BaumeisterBob25, 01.12.2024
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    Hallo,
    wir haben ein Grundstück von der Gemeinde in Aussicht.
    Der B-Plan (ca. 25 Jahre alt) sieht noch ein 1,5 stöckiges EFH vor. Verkauft wird es jedoch nun in 2 Scheiben für je eine DHH. Um Familien trotzdem genug Platz zu bieten, soll eine Bebauung mit 2,5 Stockwerken erlaubt werden, analog anderer DHH im Baugebiet.
    Der B-Plan soll nicht geändert werden, eine Befreiung vom B-Plan wird in Aussicht gestellt.
    Wie geht man damit um?
    Wie kann man sich die in Aussicht gestellte Befreiung am sichersten bestaetigen lassen?
    Location: Bayern
     
  2. #2 Jo Bauherr, 01.12.2024
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    Rechtssicher? M.E. nur über einen Vorbescheid.
     
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    Ein Stockwerk mehr als ursprünglich zu erlauben geplant: das scheint mir den Rahmen üblicher Befreiungen zu sprengen;
    Andere Grundstücke im Geltungsbereich würden diese Bebauung erlauben: dann halte ich es für eleganter, die fraglichen beiden neuen Grundstücke in deren Rechtsrahmen umzuetikettieren (ggf. eine Knödellinie zu verlegen).
    Mir scheint die Bebauungsplanänderung hier das angemessenere Instrument.
    Mir wäre das (z.B. durch mißgünstige Nachbarn) zu angreifbar.
    Wo die Gemeinde auch Verkäuferin ist, würde ich eine Rückabwicklungsklausel bei verweigerter Baugenehmigung in den Kaufvertrag hineinnehmen.
    Die Änderung des B-Planes wäre sauberer. Eine Verabredung zu einer Rechtsbeugung halte ich für sittenwidrig und daher unsicher / schlecht einklagbar.
     
  4. #4 Kriminelle, 02.12.2024
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    Nachvollziehbar.
    Aber wer sagt das denn?
    Verlassen würde ich mich darauf auch nicht.
    Was ist denn nach BPlan erlaubt? Wenn das Grundstück/das Baufenster groß genug ist (hüstel) und die Höhe nicht festgelegt ist, dann kann man eventuell auch viel Platz mit einer großen Dachneigung bekommen. Oftmals sogar mehr wohnliche Grundfläche als mit 2-Geschossigkeit und flacher DN.
     
  5. #5 nordanney, 02.12.2024
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    Das ist die sicherste/charmanteste Variante. Die Gemeinde kann im KV auch schon eine mögliche Bebauung in Aussicht stellen. Kosten bei verweigertet Baugenehmigung zu Lasten der Gemeinde nicht vergessen. Lässt sich die Gemeinde nicht darauf ein, zunächst nicht kaufen und nur Bauvoranfrage stellen.
     
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