Hausanschlüsse wer bezahlt?

Diskutiere Hausanschlüsse wer bezahlt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in unserem Haupt-Bauvertrag zum schlüsselfertigen erstellen eines EFH ist unter dem Punkt Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN)...

  1. #1 gutbau, 28.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 28.10.2019
    gutbau

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    Hallo,

    in unserem Haupt-Bauvertrag zum schlüsselfertigen erstellen eines EFH ist unter dem Punkt Leistungsumfang des Auftragnehmers (AN) folgendes vereinbart:

    „Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen auch die Lieferung und den rechtzeitigen gebrauchsfertigen Einbau aller Versorgungsleitungen, insbesondere Strom, Wasser, Abwasser, Regen und Schmutzwasser sowie sämtliche übrigen baubedingt erforderlichen Leistungen.

    Die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB einschließlich der Anschlussgebühren der kommunalen Versorgungsträger, tragt der AG.“


    Mein AN ist jetzt der Meinung das ich die Schachtarbeiten, Leitungen und Schächte für Abwasser und Regenwasser noch bezahlen müsste.
    Er verweist auf einen passus in der Bauleistungsbeschreibung.

    Sonst hat er mir immer erklärt wenn ich auf die Bauleistungsbeschreibung verwiesen habe, dass die in dieses Falle nicht gilt.
    Da die Bauleistungsbeschreibung nur eine Anlage ist, gilt doch in erster Linie der Bauvertrag. Wie sehr ihr das?

    danke.
     
  2. #2 Stadtbaumeister, 28.10.2019
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    Was steht denn im Vertrag zur Bauleistungsbeschreibung und was steht in der Bauleistungsbeschreibung zu den Erschließungsarbeiten?
     
  3. gutbau

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    Also im Vertrag steht der obige Text und direkt in der Bauleistungsbeschreibung steht:
    „Die Entwässerung erfolgt unterhalb der Bodenplatte und wird mit KG Rohr ausgeführt. Die Leitung endet 50cm außerhalb von Gebäude.
    Weiterführende Leitungen bis zum übergabeschacht, Anschluss Bzw übergabeschächte, Sickergruben, Klärgrubrn sowie Regenentwässerung Dachentwässerung sind zusätzliche Leistungen und nicht im Festpreis enthalten. „

    Da hatte ich damals nachgefragt weil es im Bau Vertrag ja anders steht und da hieß es das wäre trotzdem alles dabei...
     
  4. gutbau

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    Bis vor einer Woche hieß es auch immer noch, dass ist alles dabei und wird gemacht. Habe ja mehrmals nachgefragt. Und jetzt kurz vor Schluss stellen sie sich stur. Sicher in der Hoffnung, dass wir wegen Zeitmangel nun nur noch sie beauftragen können.
     
  5. #5 Stadtbaumeister, 28.10.2019
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    Ich würde sagen der AN hat Recht. Die Bauleistungsbeschreibung detailliert die geschuldete Leistung des Bauvertrages. Die Leitungen im Haus sind im Preis enthalten, ab 50cm vom Haus, bis zum Übergabeschacht sind Extra.
     
  6. gutbau

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    Danke für die schnelle Antwort.
    Da im Bauvertrag steht, dass alle Leistungen enthalten sind bin ich davon ausgegangen das dieser Abschnitt zuerst gilt. Und dann erst die in der Bauleistungsbeschreibung.

    Ich sollte auch die Estrich arbeiten extra bezahlen, obwohl die in der Bauleistungsbeschreibung stehen. Da sie vergessen hatten den Estrich im Angebot mit reinzunehmen. naja mal sehen was wird.
    hast du zufällig eine Planungsgröße was schachtarbeiten mit Rohr und Anschluss kosten pro Meter. ?

    danke
     
  7. #7 Fabian Weber, 28.10.2019
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    Würde erstmal weiterhin darauf bestehen, weil es ja im Vertrag so steht.
     
  8. #8 Surfer88, 28.10.2019
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    Frage wär ja erstmal:

    Ausgemachter Festpreis oder "Angebotspreis freibleibend"?


    Abwasserschacht + Abwassergebühr bei uns so ca. 4500€


    Lg
     
  9. #9 Stadtbaumeister, 28.10.2019
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    Achtung, nicht die öffentliche Erschließung von der Straße bis zum Übergabeschacht mit Privaterschließung vom Haus zum Übergabeschacht verwechseln.
    Der Fertighausbauer kalkuliert natürlich in seinem Angebot nur die Leitungen im Haus. Der Weg vom Haus zum Übergabeschacht ist sehr individuell und eine gute Gelegenheit, sich noch was dazu zu verdienen.
    @gutbau: Wie war das mit dem Estrich genau? Wie ist die Bauleistungsbeschreibung mit dem Vertrag verknüpft? Die Frage war noch offen. Wird auf diese im Bauvertrag verwiesen?
     
  10. gutbau

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    das steht im Bauvertrag:

    „Als Vergütung für die vollständige Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung wird ein Angebotspreis inclusive mwst vereinbart.
    Durch den Angebotspreis sind sämtliche zur Erstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen, erforderlichen Leistungen und Arbeiten abgegolten.“

    Und im selben Bauvertrag unter dem Punkt Leistungsumfang steht:

    „Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen auch die Lieferung und den rechtzeitigen gebrauchsfertigen Einbau aller Versorgungsleitungen, insbesondere Strom, Wasser, Abwasser, Regen und Schmutzwasser sowie sämtliche übrigen baubedingt erforderlichen Leistungen.“

    Und unter Vertragsgegenstand steht:
    „Sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen sind so zu erstellen, dass das Objekt Betriebs und Benutzungsfertig ist.“



    Zur Verknüpfung von Bauvertrag und Bauleistungsbeschreibung steht:

    „Vertragsgrundlage sind die nachfolgend ausgeführten Unterlagen in der dort bezeichneten Reihenfolgen:

    1. dieser Bauvertrag
    2. die Bauleistungsbeschreibung
    3. das Angebot
    3. Pläne
    5. zahlplan usw...“


    Ich gehe davon aus Ober sticht Unter. Also Bestimmungen vom Bauvertrag zählen mehr als die Bauleistungsbeschreibung ?

    danke nochmal.
     
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