Hausräumung wg Nutzungsuntersagung durchs Bauamt

Diskutiere Hausräumung wg Nutzungsuntersagung durchs Bauamt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das Bauamt NRW ist der Meinung, dass Einzelzimmervermietung in Wohngemeinschaften eine Nutzungsänderung in ‚Wohnheim‘ erfordert mit den...

  1. #1 Andreas Teich, 24.07.2024
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Das Bauamt NRW ist der Meinung, dass Einzelzimmervermietung in Wohngemeinschaften eine Nutzungsänderung in ‚Wohnheim‘ erfordert mit den entsprechenden Auflagen.
    Verursacht wurden die Probleme, durch Anzeige eines Architekten ans Bauamt wegen angeblicher Brandschutzmängel.
    Es handelt sich um einen Altbau, der vor 30 J.als drei Wohneinheiten genehmigt wurde.
    Ein Architekt hat neue Pläne gezeichnet mit kleineren Änderungen an Zwischenwänden-
    trotzdem bleibt das Bauamt bei seiner Meinung, es müsse ein Wohnheim genehmigt werden und hat die Mieter angeschrieben und diese um Stellungnahme gebeten und telef. den Mietern kurzfristige Räumung angekündigt, sofern die sich nicht verpflichten, das Gebäude freiwillig innerhalb von 3 Monaten zu verlassen.

    Wenn jedes Wohngemeinschaftszimmer Umnutzung als Wohnheim bzw. Entstehung einer neuen Wohneinheit bedeutet wäre die Wohnungsnot noch viel größer.

    Wie kann vorgegangen werden? Kennt ihr jemand, der sich mit dem Baurecht NRW auskennt?
    Gerne PN schreiben (Hilfe muß nicht ehrenamtlich erfolgen)
     
  2. #2 nordanney, 24.07.2024
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    Stimme dem Bauamt zu, wenn Du in allen drei Wohnungen die Vermietung jeweils zimmerweise machst.
    Nein, aber Du machst es gewerblich mit einem ganzen Haus. WGs haben in der Regel einen Mietvertrag mit mehreren (Unter)Nutzern.

    Was hält Dich davon ab, die Umnutzung zu beantragen?
     
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  3. #3 Fabian Weber, 24.07.2024
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    Ich glaube das Problem liegt hier:


    Warum vermietest Du nicht klassisch jeweils an eine WG?
     
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  4. #4 Fabian Weber, 24.07.2024
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    na bauliche Auflagen denke ich…
     
  5. #5 Andreas Teich, 24.07.2024
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    Ja, Brandschutzauflagen zB.
    Ich hatte dem Bauamt schon meine Bereitschaft mitgeteilt, einen Mietvertrag je Wohneinheit abzuschließen-
    es wird aber immer an Wohnheimnutzung festgehalten, obwohl nur Dauermietverträge,
    keine einheitlichen Bewohnergruppen, Zimmerinteressenten wurden nur nach Auswahl bzw Akzeptanz der Bewohner aufgenommen.

    Ein anderes Bauamt sieht’s völlig anders:

    Im Baurecht werden Wohnheime wie folgt definiert:
    „Wohnheime sind Wohngebäude, die für bestimmte Bevölkerungsgruppen bestimmt sind und von einer Heimleitung betreut werden. Die Betreuung der Bewohner steht aber nicht im Mittelpunkt. Ferner gibt es in Wohnheimen Gemeinschaftsräume bzw. -einrichtungen. Die Bewohner wirtschaften allerdings für sich und führen eigene Haushalte."
    (Gädtke/Hanne/Bökamp-Gerdemann, BauO NWR, 14. Aufl., § 50 Rn. 68)|

    Sollte also angedacht sein, dass die einzelnen Bewohner einen gemeinsamen Haushalt führen, z.B. wenn es gemeinsame Räume wie Küche, Wohnzimmer, Bäder etc. gibt, handelt es sich wahrscheinlich um eine Wohngemeinschaft und nicht um ein Wohnheim. Wenn die betroffenen Wohnungen auch als Wohnungen bauaufsichtlich genehmigt wurden, ist auch bei einer WG-Nutzung keine Nutzungsänderung erforderlich.


    Die Bewohner sind am durchdrehen, weil die alle eine Kündigungsvereinbarung mit dem Bauamt unterschreiben sollen
    und bei Nichtauszug 600,-€ Strafe angedroht wurde
     
  6. #6 nordanney, 24.07.2024
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    Vielleicht sagst Du noch einmal ganz klar, wie Du vermietest.
    "Drei klassische Wohnungsmietverträge mit Müller, Meier und Schulze. Diese wohnen ebenfalls dort und vermieten Zimmer im Rahmen WG-Nutzung unter" oder
    "Ich vermiete jedes Zimmer einzeln in einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten. Immer nur wochenweise Vermietung."
    Möbliert oder unmöbliert. Zusatzleistungen vorhanden oder nicht. Zielgruppe für die Vermietungen - Monteure, Studenten, "normale" Menschen.

    Das würde uns doch schon mal helfen, denn in fett gehst Du auf eine klassische WG-Vermietung ein.
     
  7. #7 Andreas Teich, 24.07.2024
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Bisher Vermietung von einzelnen WG-Zimmern, nur auf Dauer, teils mit Kündigungsverzicht,
    teils wurden neue WG-Mitglieder von den Bewohnern genannt, ansonsten diese immer vor Vermietung vorgestellt
    ganz unterschiedliche Zimmer: teilmöbliert, unmöbliert oder möbliert.
    keinerlei Betreuung o.ä.
    Alter von 20-69, ganz unterschiedliche Berufsgruppen- das war nie ein Kriterium

    Allerdings wurden vom Bauamt noch nie Mietverträge verlangt und dem Bauamt meine Bereitschaft mitgeteilt
    auch nur einen Mietvertrag je Wohneinheit abzuschließen, was zudem von der Verwaltung her für mich viel einfacher wäre.
     
  8. #8 nordanney, 24.07.2024
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    Also keine klassische WG-Vermietung...
     
  9. #9 Viethps, 24.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 24.07.2024
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Was anderes würde ich auch nicht machen.
    - Vermietung an Hauptmieter mit der Verpflichtung, alle Verträge abzuschließen.
    - Alle Bewohner sind als Untermieter mit Kopien an mich weiter zu melden
    - Die Beteiligten einer WG haften gesamt für Miete und NK


    ( Hilfreich ist die Tatsache, das die TU nur ein paar Km weg ist = Vermietung nur noch an Studenten )
     
  10. #10 Andreas Teich, 24.07.2024
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    Ein WG-Zimmer kann doch in jeder Konstellation vermietet werden.
    .Ein Hauptmietvertrag für eine Wohneinheit mit der Möglichkeit unterzuvermieten hätte für den Hauptmieter den Nachteil, dass dieser das ganze Risiko trägt.
    Ein Mietvertrag je Wohneinheit, den alle Mieter der WG unterschreiben hat für diese den Nachteil, dass jeder für jeden haftet.
    Insofern ist das Risiko für den Vermieter und die Mieter am geringsten bei Mietverträgen für einzelne Zimmer.

    Sind Brandschutzbestimmungen in NRW bei Wohnheimen überhaupt wirtschaftlich umsetzbar bei Altbauten mit Holzbalkendecken und Holztreppen?
     
  11. #11 Viethps, 24.07.2024
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    In DO hat man z. B. ein altes Hotel in ein `Wohnheim ´umgewandelt ´ = Baustop
    Also blieb es beim Versuch
     
  12. #12 Fabian Weber, 24.07.2024
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    In meiner damaligen WG waren alle Hauptmieter. Das gab dem Vermieter nebenbei die Gelenheit bei Wechsel von nur einem Mitbewohner den ganzen Mietvertrag neu aufzusetzen und die Miete kräftig zu erhöhen.

    Hat er zum Glück nur selten gemacht.

    Das hat auch den Vorteil für den Vermieter eine Chaos-WG schneller legal zu kündigen, es muss nur einer gehen.
     
  13. #13 msfox30, 24.07.2024
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    Der Hauptmieter an sich ist doch egal. Vielleicht kannst einfach jemand nehmen, den du dauerhaft kennst - z.B. deine Frau.
     
  14. #14 Andreas Teich, 24.07.2024
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    Wäre es baurechtlich egal ob der Hauptmieter dort wohnt?
    könnte dann jeder ein Haus vom Eigentümer mieten und wiederum einzelne Mietverträge für WG-Zimmer abschließen oder bekommt der dann wieder das gleiche Problem mit dem Bauamt, welches eine Nutzung als nicht genehmigtes Wohnheim annimmt?
    Das Bauamt hat sich offenbar auf Wohnheimnutzung eingeschossen, sodass ich baurechtlich einwandfrei argumentieren müßte. Kennt ihr jemand, der das entsprechend formulieren könnte?
     
  15. #15 nordanney, 24.07.2024
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    Zumindest begeht der Mieter einen Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz, denn er MUSS seinen Wohnsitz dort anmelden. Bestenfalls noch den Zweitwohnsitz.
    Probleme gibt es auf jeden Fall - ob baurechtlich auch? Keine Ahnung.
     
  16. #16 Andreas Teich, 25.07.2024
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    Man könnte ein Gebäude auch zB an einen Verwalter vermieten oder an eine Person, die nicht dort wohnt-
    würde so etwas baurechtlich anders bewertet werden als wenn jemand dort wohnt und Untermietverträge vergibt?
     
  17. #17 nordanney, 25.07.2024
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    Aufpassen, dass man damit nicht in die gewerbliche Vermietung gerät. In Richtung Beherbergungsbetrieb.
     
  18. #18 Andreas Teich, 25.07.2024
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    Deshalb wäre es mir am liebsten, jemand zu finden, der sich in der Materie auskennt
    und sich dem Bauamt gegenüber entsprechend äußern kann- zB. Architekt, Anwalt o.ä.
     
  19. #19 nordanney, 25.07.2024
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    Dann nimm Dir doch rechtlichen Beistand. Fachanwälte für Baurecht gibt es wie Sand am Meer.
     
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  20. #20 Andreas Teich, 25.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 25.07.2024
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    Mich wundert‘s auch, dass angesichts der Wohnungsknappheit nicht generell WG-Zimmer einfach als Einzelzimmer vermietet werden können
    und es überhaupt darauf ankommt, ob ich ein Einzelzimmer vermiete oder aus formalen Gründen einen Mietvertrag je Wohnung abschließen muß.

    Der Vorgang zieht sich schon über 1,5 Jahre hin, wobei das Bauamt doch ganz einfach darauf hinweisen könnte,
    dass ein Mietvertrag je Wohneinheit genügen würde, um das abzuschließen.
    Statt dessen wird mit hohem Zeit- und Kostenaufwand ein Bauantrag für ein Wohnheim gefordert, Brandschutzmängel sollen ausgeräumt werden, ,
    die aber nur bei Wohnheimen bestehen etc.
    Mal wurde das Gebäude als Studentenwohnheim bezeichnet, dann nur als Wohnheim, dann als Boardinghouse.

    Es scheint eine Gesetzeslücke zu geben, ob und in welcher Weise Zimmer in Wohngebäuden vermietet oder als Wohngemeinschaft genutzt werden können.
    Dabei wird doch gefordert, Wohnraum nicht zu verschwenden, alternative Wohnformen zu entwickeln, zB Mehr-Generationen-Häuser, Senioren-WGs etc

    Oder hat hier jemand für NRW gültige, genauere Hinweise dazu oder weiß, wo man diese bekommen kann?
     
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