Hauswasseranschluss kosten

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  1. Diablo

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    Hallo Gemeinde
    Ich hoffe ich habe das richtige unterforum gefunden ansonsten würde ich mich freuen wenn es in das richtige verschoben wird

    Ich habe seit gestern einen neuen hauswasseranschluss da die alte Leitung von 1950 marode und brüchig ist und obendrein über einige Grundstücke verläuft.
    Also wurde ich an eine andere bereits bestehende Leitung angeschlossen auf der Rückseite meines Grundstückes.
    Das ich die Kosten übernehmen muss ist soweit klar.
    Jedoch bei der Inbetriebnahme der neuen Leitung sagte mir der Bauarbeiter die Länge der Leitung.
    10 Meter auf dem Grundstück und 18,6 Meter auf der Straße.
    Nun habe ich die letzten Tage die Arbeiten natürlich auch mal begutachtet.
    Es wurden suchschachtungen durchgeführt. Eine direkt gegenüber meines Grundstückes welche natürlich nicht erfolgreich war.
    Dann wurde weiter links noch eine gemacht. Hurra dort wurde die Leitung entdeckt.
    Diese befand sich jedoch fast direkt unter einen maschendraht Zaun. Also dachte man sich, wir buddeln uns noch weiter nach links vom Grundstück entfernt bis die Leitung unter dem Zaun vorkommt ca 5-6 Meter weiter.
    Als diese dann zu sehen war beschloss man sich von dort die Leitung zu legen.
    Man ging von dieser Stelle ca 9 Meter parallel mit meinem Grundstück zu der ersten suchschachtung, dort in einem 90grad Bogen dann zu meinem Grundstück und ziemlich gerade bei mir in den Keller.

    Nun zu meiner Frage:
    Muss ich wenn die Rechnung so kommt über die gesamten 28,6 Meter (ca. 5300€) diese so akzeptieren??
    Denn es hätte ja kürzere Wege gegeben.
    Einmal von der Stelle welche fast unterhalb des maschendrahtzaunes liegt.
    Und wenn man nicht parallel gelaufen wäre sondern direkt wäre der Weg natürlich auch bedeutend kürzer gewesen.

    So ich hoffe ihr könnt damit etwas anfangen und mir gegebenenfalls helfen und oder Tipps geben.

    Ich bedanke mich jetzt schonmal bei euch
     
  2. #2 VollNormal, 21.06.2024
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    Du hättest auch im Vorfeld eine Planung durchführen (lassen) können, um den optimalen Trassenverlauf zu bestimmen. Diese hätte aber auch Geld gekostet.
     
  3. Diablo

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    Das wurde alles extrem kurzfristig durchgeführt
    Vor 4 Wochen kam der Brief das wir neu angeschlossen werden müssen
    Und den Verlauf könnte man doch sehen
     
  4. #4 chris84, 21.06.2024
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    Also bei uns übernimmt das Wasserwerk die Kosten für die Erneuerung der Zuleitung, wenn diese Erneuerung nicht auf Kundenwunsch, sondern aus technischer Notwendigkeit erforderlich ist.

    Bei einer Umverlegung auf Kundenwunsch trägt alles der Kunde, auch der Rückbau des alten Anschlusses in der Straße. Da lohnt es sich aber immer, vorab einen Termin mit dem Meister des Wasserwerks zu machen, alles durchzusprechen, und sich dann ein schriftliches Angebot geben zu lassen....
     
  5. #5 VollNormal, 21.06.2024
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    Und der Kanalnetzbetreiber hat euch ohne vorherige Ankündigung geschrieben: "Ihr habt vier Wochen Zeit, euren Hausanschluss zu ändern, danach geht ihr zum Kacken mit der Schüppe in den Garten"? Das mag ich nicht so recht glauben.
     
  6. #6 ichweisnix, 21.06.2024
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    Och, heutzutage schon :e_smiley_brille02:
     
  7. Diablo

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    Ein Nachbar meldete wohl angeblich wasser im Keller
    Danach meinte der Wasserverein schnell handeln zu müssen
    Und da es eine stahlleitung von 1950 ist und wie gesagt über alle Grundstücke geht
    Müsse diese abgestellt werden und wir werden an eine andere schon vorhandene Leitung auf der Rückseite der Grundstücke angeschlossen
    Ich verstehe nicht was daran so unglaubwürdig ist
    Und genauso weshalb jetzt diskutiert werden muss oder etwas in Frage gestellt wird
    Ich bitte hier um Hilfe bzw um Antwort
    Da gehe ich doch mal davon aus das ich die Sachlage auch so gut wie möglich und genau so wie es ist oder passiert ist schildern muss oder
     
  8. SIL

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    Zuerst Satzung dann KAG in der jeweiligen für dich betreffenden Gemeinde, ich kann den Vorgang nicht recht nachvollziehen, es gibt verschiedene Rechtssprechung dazu zum Beispiel OLG Koblenz hier wurde ein Rohrbruch mit entsprechenden Schaden festgestellt, der Betroffene obsiegte , bei VG Halle ein anderer Fall , Erneuerung des bestehenden Anschluss , Kosten voll auf den Eigentümer.
    Die Sanierung bis zum Zähler ist grundsätzlich Sache des Betreibers, dafür bezahlt ihr ja Gebühren, wie Chris vermerkte ( gilt auch für ELT / Gas ) außer ihr habt Sonderwünsche wie Umverlegung oder Erstinstallation.
    Das ist nicht obligo der Eigentümer, zudem Kanal oder TW ? Abwasser wird mit SB gehandhabt in den meisten Kommunen.
     
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  9. #9 nordanney, 22.06.2024
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    Habe dieses Jahr auch einen neuen Anschluss bekommen, da auch auf der Straße vor dem Haus die Leitungen erneuert wurden.
    Kosten komplett von Versorger übernommen. Inklusive 10m auf meinem Grundstück. NRW
     
  10. #10 simon84, 22.06.2024
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    Das heisst du hast noch überhaupt keine Rechnung ???
     
  11. #11 Ettlingen, 22.06.2024
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    Jeder Wasserversorger hat seine eigene Regelung. Bei dem einen werden die Kosten bis zum Zähler übernommen, beim anderen trägt man die Kosten ab Grundstücksgrenze.
    Würde die Rechnung abwarten und dann ggf das Gespräch suchen.
     
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  12. seaway

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    Wart doch erst mal die Rechnung ab, wenn überhaupt eine kommt....
    Bei mir kommt da ggf. gar keine auf den Kunden zu.
     
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  13. #13 petra345, 24.06.2024
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    Man kann schon mal das Gespräch suchen. In der Regel ist es Sache des Betreibers seine Leitungen bis zum Zähler zu unterhalten und zu bezahlen.
    Wenn es hier anders sein sollte müßte man die entsprechende Satzung hervorziehen.

    Im übrigen wollen die Versorger nur noch bis zur Grundstücksgrenze haften, damit sie das Rosenbeet nicht wieder instand setzen müssen. Da war bisher.
     
  14. seaway

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    Das könnte mir tatsächlich egal sein, da der Kunde für die Wiederherstellung der Oberfläche offiziell zuständig ist. Das wird nur meist aus Kulanz mit gemacht.
    Tatsächlich werden Hausanschlussschächte bei uns primär dann verteilt bei der Konstellation "überlanger Hausanschluss".
    (bei uns >15m).
     
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