Hebeanlage nicht nach Baubeschreibung

Diskutiere Hebeanlage nicht nach Baubeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, ich habe mich nun extra hier angemeldet um evtl. ein Thema zu klären das mich nun seit Monaten beschäftigt. Ich und meine Frau haben...

  1. #1 tinGonic, 17.04.2023
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    Guten Tag,

    ich habe mich nun extra hier angemeldet um evtl. ein Thema zu klären das mich nun seit Monaten beschäftigt.

    Ich und meine Frau haben letztes Jahr mit einem GU ein Massivhaus gebaut. Die Bau- und Leistungsbeschreibung war sehr ordentlich und ausführlich. Generell war der Hausbau trotz Krisen (Materialmangel, Preisexplosion) nahezu reibungslos.

    Einzig bei der Hebeanlage wurde m.M. "gepfuscht". Angedacht war eine Hebeanlage mit Handpumpfunktion (für den Notfall) eingebaut in einem ca. 1m^3 großen Betonschacht in der Bodenplatte.

    Bekommen habe ich eine Hebeanlage von der Fa. Kessel ohne Handpumpfunktion und ohne Betonschacht. Die Hebeanlage wurde in ein großes Kunststoffgehäuse eingesetzt welches vorher mit in die Bodenplatte einbetoniert wurde.
    Schon damals habe ich immer wieder schriftlich dem GU klar gemacht das dies so nicht vereinbart wurde. Der GU ist nicht darauf eingegangen.

    Fakt ist das ich nun mein Leben lang an die Fa. Kessel gebunden bin weil das Kunststoffgehäuse der Hebeanlage fest mit der Bodenplatte verbunden ist. Hätte ich einen offenen Betonschacht wäre ich unabhängig vom Hersteller.

    Wie ist eure Meinung dazu? m.M. ist hier eine finanzielle Entschädigung vom GU notwendig. Mindestens in der Höhe um nachträglich einen Betonschacht einbauen zu können. hierbei gehe ich von Kosten im niedrigen/mittleren fünfstelligen Bereich aus.

    über eine Antwort würde ich mich freuen
     
  2. #2 Jo Bauherr, 17.04.2023
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    "Kessel" ist ja quasi DIE Referenz im Bereich Hebeanlagen. Würde mir damit keine Probleme einreden lassen.
     
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  3. #3 blackfriday, 17.04.2023
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    Ich denke, eine Hebeanlage in einem Kunststoffschacht ist Standard. Wir haben zwar nicht Kessel sondern einen anderen Anbieter, aber an der Anlage waren in über 20 Jahren nur 2x Kleinigkeiten, die durch ein nicht-Hersteller-gebundenes Unternehmen problemlos behoben wurden. Wichtiger als die Frage ob Kunststoff oder Beton finde ich, dass entweder eine zusätzliche Handpumpe vorhanden ist oder 2 Elektropumpen, so dass immer eine Redundanz/Notreserve vorhanden ist. Darauf würde ich bestehen… ohne funktionsfähige Pumpe ist es schlecht… :boxing
     
  4. #4 Fred Astair, 17.04.2023
    Fred Astair

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    Zur Frage nach vermeintlich zustehenden Entschädigungsansprüchen, äußere ich mich als juristischer Laie nicht.

    Ich frage aber, wozu diese Hebeanlage dienen soll und wie sich ein gewünschter offener Schacht in das Konzept einfügt. Erst danach kann ich das Technische beurteilen.
     
  5. Tilo

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    Hallo
    Welche Aufgabe hat die Hebeanlage ?
    Wie lautet der Text in der Leistungsbeschreibung ?
     
  6. #6 Gast 85175, 18.04.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Also bevor ich nen Roman dazu schreibe. Gibt es eine formelle Abnahme (Abnahmeprotokoll, Bestätigung, irgendwas?) von dem Haus? Was steht da zu der Hebeanlage drin?
     
  7. #7 Tilo, 18.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 18.04.2023
    Tilo

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    Hallo Fred
    Der Betonschacht wäre nicht offen.
    Mit einer Stahlplatte (Tränenblech) und ein paar Löcher für Kabel und Rohre wäre das Ding auch zu ....
     
  8. #8 Fred Astair, 18.04.2023
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    Hydraulisch wäre er immer noch offen und würde den Keller überfluten.
    Ob da jemand reingucken kann, interessiert mich nicht.
     
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