Heizkostenablesung-wie wird der Wert gerechnet?

Diskutiere Heizkostenablesung-wie wird der Wert gerechnet? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Tagchen! Vorhin waren die Ablesungen der Heizung in meinem haus und nun habe ich die Frage wie ich den Verbrauch errechnen kann? Bei uns ist das...

  1. #1 Gast918, 09.01.2007
    Gast918

    Gast918 Gast

    Tagchen!
    Vorhin waren die Ablesungen der Heizung in meinem haus und nun habe ich die Frage wie ich den Verbrauch errechnen kann?
    Bei uns ist das die Firma Skibatron.
     
  2. #2 JRGauditz, 09.01.2007
    JRGauditz

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    mit verbrauch meinst du sicher heizkosten, die kannst du aber nur errechnen, wenn du die heizkosten des gesamten hauses kennst (ich geh jetzt mal anhand deiner fragestellung von nem mehrfamilienhaus aus) und den verbrauch der anderen mitbewohner. schau mal auf die letzte heizkostenabrechnung, falls sie dir vorliegt, das is ne ziemlich komplizierte berechnung. :deal :yikes
    also antwort auf deine frage lautet: gar nicht, dafür wird ja die firma skibatron bezahlt ;)
    ramona
     
  3. Tommi

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    Hallo Forum,

    ich habe eine ähnliche Frage.

    Bei einem 5-Familien-Haus werden Wärmemengenzähler eingesetzt. Nun ist bei einer der 5 Wohnungen dieser Wärmemengenzähler defekt, kann also nicht abgelesen werden.

    Kann nun aus den Werten:

    Gesamtverbrauch + Einzelverbräuche der 4 anderen Wohnungen

    der Verbrauch der 5. Wohnung berechnet werden?

    Also nach der Gleichung G = W1 + W2 +W3 + W4 + W5.

    Oder muß der Verbrauch geschätzt werden? Falls Schätzung, wie kann diese verifiziert werden? Der Vorjahresverbrauch ist ja wegen der extrem unterschiedlichen Winter nicht unbedingt repräsentativ.

    @JRGauditz: Heizkostenabrechnung sind - das kann ich bestätigen - egal ob von Techem, ABM usw. - komplizierte Berechnungen. Mit einigen Stunden Zeiteinsatz kann man aber "durchsteigen".

    Gruß

    Tommi
     
  4. #4 Baufuchs, 09.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei Geräteausfall

    ist gem. Heizkostenverordnung §9a zu verfahren:
    §9a Kostenverteilung in Sonderfällen
    Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfaßt werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfaßten Verbrauchs zugrunde zu legen.

    Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach §7 Abs. 1 Satz 2 und §8 Abs. 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zugrunde zu legenden Maßstäben zu verteilen.

    Diesen Fall hatte ich im letzen Jahr in meinen Büroräumen.
     
  5. Tommi

    Tommi

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    @Baufuchs:

    Super, vielen Dank für den Gesetzesverweis.

    Das Zauberwort ist "vergleichbar":

    Wie vergleicht man die unterschiedlich kalten Winter?
    Wie vergleicht man das Heizungsverhalten unterschiedlicher Mieter?

    Dieser Absatz:

    Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach §7 Abs. 1 Satz 2 und §8 Abs. 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zugrunde zu legenden Maßstäben zu verteilen.

    trifft in meinem Fall nicht zu.

    In diesem Fall wäre die Kostenverteilung ausschließlich nach Wohn-/Nutzfläche/umbauter Raum vorzunehmen, richtig?

    Gruß

    Tommi
     
  6. #6 Baufuchs, 09.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es lässt

    sich ja aus den Werten des Vorjahres der anteilige Verbrauch der nun "nicht ablesbaren" Wohnung am Gesamtverbrauch ermitteln.

    Dieser Anteil wäre dann für den neuen Abrechnungszeitraum die Grundlage für die Schätzung, natürlich bezogen auf den Gesamtverbrauch des aktuellen Abrechnungszeitraums. Hat sich das Heizverhalten des Wohnungsinhabers zwischenzeitlich verändert bleibt dies unberücksichtigt. (Würde ja auch bei Abrechnung nach Fläche nicht berücksichtigt)
     
  7. Tommi

    Tommi

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    @Baufuchs:

    Gut gedacht: Es läßt sich ja z.B. aus den letzten 12 Jahren (solange gibt es das MFH schon) ein durchschnittlicher Anteil der nicht ablesbaren Wohnung am Gesamtverbrauch ermitteln z.B. 18 % über alle milden und "saukalten" Winter gemittelt.

    Wenn man diesen Prozentsatz auf den aktuellen Verbrauch anwendet, hat man - so denke ich - einen realistischen Schätzwert.
     
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