Höhe OKFF vs. Bauvorschrift

Diskutiere Höhe OKFF vs. Bauvorschrift im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, für unseren Neubau gilt folgende Bauvorschrift: "Der Erdgeschossfertigfußboden auf der der erschließenden Straße zugewandten...

  1. #1 Stephan1, 31.07.2008
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    Hallo zusammen,

    für unseren Neubau gilt folgende Bauvorschrift:

    "Der Erdgeschossfertigfußboden auf der der erschließenden Straße zugewandten Hausseite darf, gemessen in der Mitte des Grundstücks, höchstens 0,30 m über der erschließenden Straße liegen"

    Aufgrund leichter Hanglage würde die Einhaltung der Bauvorschrift und bezogen auf OKFF zur Folge haben, dass die hangaufwärts liegenden Gebäudeecken mit OKFF gerade so mit der derzeitigen Geländeoberkante abschliessen. Nicht so toll...Oberkante Bodenplatte damit deutlich (ca. 0,2m) unter Gelände.

    Meine Fragen:

    1. Bietet die Formulierung der Bauvorschrift Spielraum? Dort ist nicht von Ober- oder Unterkante FF die Rede?!? Könnte der Planer z.B. Unterkante oder Mitte FF veranschlagen?

    2. Wenn das Haus dann so tief muss, was wären empfehlenwerte Massnahmen bzwl. Geländegestaltung o.ä. Bin da totaler Laie. Also vielleicht Gelände um die Bodenplatte auf Niveau Bodenplatte abschieben, oder? Spezielle Abdichtungen?

    Danke & Grüsse
    Stephan
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 31.07.2008
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    Das ist mal wieder ...

    ... so eine typische ohne Hirn und Verstand festgesetzte B-Plan-Regelung :mauer .

    Empfehlung:
    Zum Bauamt marschieren, Situation schildern (am Besten Plan mit Höhenangaben) und fragen: "Und wie, soll ich mich da hinten jetzt eingraben :confused: "
     
  3. Baumal

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    sie sind sicher, das im b-plan nicht von OK FF gesprochen wird?
    wenn nicht, interessanter ansatz :shades, ihrerseits und ein
    reichlich schlecht formulierter b-plan...

    da hilft nur ein gespräch auf dem amt und ein planer sollte
    natürlich auch vorhanden sein...
     
  4. #4 Stephan1, 31.07.2008
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    @Baumal: Die Formulierung ist 1:1 aus dem B-Plan kopiert. Normalerweise halte ich gar nichts von irgendwelchen juristischen Tricks. Nur dass in diesem Fall die Vorschrift und dir örtliche Gegebenheit aus meiner Sicht ziemlicher Unsinn sind.

    Ich denke. ich sprech in der Tat noch mal mit dem Menschen im Bauamt.

    Grüsse
    Stephan
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 31.07.2008
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    Warum Du ...

    ... und nicht Dein Planer :confused: Der kriegt doch Geld dafür, oder :confused:
     
  6. Baumal

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    also die juristischen tricks erstmal außen vor...

    hilfreich für ein gespräch wären natürlich,
    höhenaufnahmen (schnitt) vom grundstück, mit skizze (positsionierung) vom gebäude
     
  7. #7 Stephan1, 31.07.2008
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    @VolkerKugel: Ja natürlich mit meinem Planer ;-) Aber ganz ehrlich, der ist da nur mittel engagiert. Den Druck muss ich machen. Schade, aber ist so und nun auch nicht zu ändern (zumindestens nicht sinnvoll)

    @Baumal: Diese Unterlagen hat mein Planer erstellt und sind vorhanden.

    Ich hab beim Bauamt schon mal zaghaft vor ein paar Tagen vorgefühlt, sind leider nicht so wirklich gesprächsbereit :-(

    Grüsse
    Stephan
     
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