Moin moin, ich habe nebenberuflich eine Zimmerei bei der Handwerkskammer angemeldet/eingetragen, möchte mich jetzt aber anstatt mit der Zimmerei mit Holzbauplanung (Erstellung von Abbunddateien und Abbundplänen mit einem Abbundprogramm für Abbundzentren). Muss ich mich auch bei der Handwerkskammer anmelden ? Wenn ja sind die Beiträge die gleichen ?
Eine verbindliche Auskunft erteilt die Handwerkskammer. Aber ich vermute, Abbundpläne waren für den Abbund des Zimmermanns schon immer erforderlich. Früher hat man dazu den ganzen Dachstuhl in der Zimmerei aufgebaut. Heute macht man das am Bildschirm. Das gehört nach meiner Meinung zum Handwerk dazu. Aber die Ingenieurkammer könnte auf die Idee kommen, daß eine reine Planung in ihren Bereich fällt und Beiträge einfordern. Die brauchen eben alle Geld. .
Nein das tut keine Ingenieurkammer, fraglich ist nur inwieweit Sie Statik prüffähig erstellen dürfen, für das reine Planen und die Planerstellung sind Sie aus statischer Sicht beschränkt.
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich erstelle Abbunddateien und Pläne nach mir vorliegenden Ausführungsplänen und der dazugehörigen Statik. Beides wird bauseits erstellt.