Holzrahmenbau-Fertigungsfreigabe der Wandelemente

Diskutiere Holzrahmenbau-Fertigungsfreigabe der Wandelemente im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Guten Tag ;-) Wann darf der Hersteller eines Holzrahmenhauses, bestehend aus vorgefertigten Wandelementen mit deren Produktion beginnen? Schon...

  1. #1 Gastxyz, 18.03.2007
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    Guten Tag ;-)
    Wann darf der Hersteller eines Holzrahmenhauses, bestehend aus vorgefertigten Wandelementen mit deren Produktion beginnen? Schon nach vorliegender Baugenehmigung, wenn wir einem festen Liefertermin zugestimmt haben und er die Zeichnungen 1:100 als Grundlage verwendet oder erst nach Freigabe der Werkzeichnungen aus denen Details ersichtlich sind, insbesondere Höhenlage Gelände, Geschösshöhen, fertige Raumhöhen etc. Grundrisszeichnungen habe ich übrigens abgesegnet. Gibt es hierzu eindeutige gesetzliche Vorgaben oder kann hier der Auftragnehmer schalten und walten, wie es ihm beliebt? Problem ist, dass die Rohbauhöhe im OG nicht passt, daher die fertige Raumhöhe unter 250cm liegt, eher schon knapp an 240cm.
    Bundesland: Sachsen - Anhalt
    Danke für Ihr Feedback vorab.
     
  2. Bruno

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    Mit der Produktion beginnen darf er wann er will, außer es ist hierfür ein Termin vereinbart. Er darf auch 10x produzieren. Am Ende darf er halt nur die Variante liefern, die vertraglich vereinbart wurde. Was ist denn vereinbart?
     
  3. #3 Gastxyz, 18.03.2007
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    Leider steht im Vertag nichts genaues hierzu und da liegt halt das Problem. Wenn der AN ohne Fertigungsfreigabe bauen kann wie er will, dann habe ich halt Pech. Daher nocheinmal ganz konkret die Frage:

    Kann der AN fertigen ohne ein Freigabe vom AG für die Schnittzeichnungen erhalten zu haben. Die Grundrisse hat er mir ja zur Unterzeichnung extra vorgelegt, aber eben nicht die Schnittzeichnungen.
     
  4. #4 wasweissich, 18.03.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dann hat er ja irgend etwas gebaut , das ist sein gutes recht , aus seinem material etwas zu bauen , aber ihnen sollte er das liefern was vereinbart wird...........
    und wenn er raumhöhen selbst festlegt sollte es dann auch für sien haus sein........

    oder waren die in den zeichnungen die er bekam so eingezeichnet?
    wer hat die denn gezeichnet?
     
  5. #5 Baufuchs, 18.03.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den

    Bauantrag haben Sie doch unterschrieben. Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn in Sachsen-Anhalt keine Schnittzeichnungen zu Bauantrag gehören würden.:konfusius
     
  6. #6 Gastxyz, 19.03.2007
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    ...in den Schnittzeichnungen

    in der Baugenehmigung ist keine Raumhöhe eingezeichnet sondern lediglich First-und Traufhöhen, in der Statik wurde eine Geschosshöhe von 278cm angegeben, diese ist ja Bestandteil der Baugenehmigung. Wenn ich OK Fertigfussboden EG bis OK Fertigfussboden EG gehe, habe ich 295cm Geschosshöhe im EG. Im OG gibt es keine Geschosshöhe mit darüber liegenden Fertigfußboden, da belüftete Kaltdachkonstruktion als Pultdachbinder ausgeführt. Die Maße sind einfach jetzt so, dass OK Rohfussboden bis UK aussteifende Deckenscheibe 264cm vorhanden sind. Hiervon gehen jetzt 17 cm Fussbodenaufbau weg. Plus 4-6 cm die die aussteifende Deckenscheibe aus OSB unter den Dachbindern Luft hat über den Innenwänden und dabei sind. Da die Binder sich ja angeblich 5 cm durchbiegen können bei Dachlast. Die Deckenscheibe aus OSB wird ja auch noch mit Fermacell verkleidet. Damit komme ich dann auf 264cm -17cm-ca.6cm auf ca. 240cm lichte Raumhöhe. Die Binder waren von der Dimensionierung ja im Vorfeld nicht bekannt, sind jetzt 240mm x 120mm. Wenn ich die Binder mit in die Geschosshöhe für das OG einrechne, dann komme ich dort auf eine Geschosshöhe von ca. 272cm. Geschosshöhe EG 295cm, Geschosshöhe (?) OG 272cm, lt. Statik beide Geschosse 278cm.
     
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