Immobilie wurde nicht pünktlich fertiggestellt.

Diskutiere Immobilie wurde nicht pünktlich fertiggestellt. im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Was bedeutet die folgende Klausel in einem Ksufvertrag mit einem Bauträger, wenn die Eigentumswohnung z. B. 2 Monate zu spät übergeben wurde....

  1. #1 juwasko2015, 02.05.2015
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    Was bedeutet die folgende Klausel in einem Ksufvertrag mit einem Bauträger, wenn die Eigentumswohnung z. B. 2 Monate zu spät übergeben wurde.

    In vielen Bauträgerverträgen wird daher vereinbart, dass von der ersten Rate 5 % der Vertragssumme erst dann zur Zahlung fällig sind, wenn das Vertragsobjekt rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertig gestellt

    Das Objektbwurde nicht rechtzeitig fertig gestellt. Das kann doch nicht bedeuten, dass ich die 5 % nicht bezahlen brauche?
     
  2. #2 ThomasMD, 02.05.2015
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    Welche folgende Klausel und was interessierts, was in vielen Bauträgerverträgen vereinbart wird?
    Was ist in Deinem Vertrag vereinbart?
    Wieso meinst Du, dass es nicht bedeutet, dass Du die Rate nicht zahlen musst?
     
  3. #3 Bauliesl, 03.05.2015
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    Von der ersten? Oder der letzten? Was steht in Deinem Vertrag?
     
  4. #4 juwasko2015, 03.05.2015
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    Von der 1. Rate. Die 5 % habe ich bisher auch nicht bezahlt.
     
  5. #5 feelfree, 03.05.2015
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    Du solltest *DEINE* Vertragsklausel *WÖRTLICH* zitieren. Alles andere ist Kaffesatzleserei.
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 04.05.2015
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    Vorab: das ist eine unschöne und ziemlich lustlos dahingeworfene, darüber hinaus unklare Fragestellung. Auch konkrete Nachfragen sind dir gerade einmal eine Antwort aus einer Zeile mit 10 Worten wert. Schade.

    Deshalb nur eine ebenso kurze Antwort:
    Wahrscheinlich Vertragsklausel zur Erfüllungssicherheit in Anlehnung an § 632 a Absatz 3 BGB. Sichert auch die Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums und etwaige Mängel an diesem.

    Wenn du deine Wortkargheit aufgibst und deutlich mehr Informationen postest, könnten wir dir dann auch mit der Frage helfen, ob und wann du diese Sicherheit (falls ich mit meiner Vermutung richtig liege) zurückzahlen musst.
     
  7. #7 juwasko2015, 04.05.2015
    juwasko2015

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    Der im Vertrag vereinbarte Übergabetermin ist bereits überschritten. Also wurde das Objekt nicht rechtzeitig übergeben. Welche "positiven" Auswirkungen hat diese Klausel für mich? Ich denke, dass das Objekt ca. 2 Monate zu spät übergeben wird.
     

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  8. #8 wasweissich, 04.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    heisst , halt später ..... zahlen so oder so .
     
  9. Taipan

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    ggf. abzgl. der anderenorts vereinbarten Vertragstrafe.
     
  10. #10 juwasko2015, 04.05.2015
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    Danke.
     
  11. #11 stockstadt, 04.05.2015
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    Hallo,

    bei meinem BT-Vertrag war eine Vertragsstrafe bei Terminüberschreitung ein Verhandlungspunkt, auf den ich letztlich nicht bestanden habe.
    Terminüberschreitung löst einen Schadenersatzanspruch über einen wirklich entstandenden finanziellen Schaden aus ... mietzahlung, Einlagerung, Fahrtkosten etc. .... so meine damalige Beratung

    LG
     
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