Ist dieser Energieausweis korrekt?

Diskutiere Ist dieser Energieausweis korrekt? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich muss mein Haus verkaufen und benötige dazu einen Energieausweis. Daher habe ich mir meinen „alten“ zum ersten mal richtig angeschau....

  1. tomate

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    Hallo,

    ich muss mein Haus verkaufen und benötige dazu einen Energieausweis.

    Daher habe ich mir meinen „alten“ zum ersten mal richtig angeschau.
    Der Energiebedarf wird auf 174,3 kWh/(m2*a) beziffert.

    Ich kann jedoch Null Werte sehen (zum Beispiel U-Werte von Fenster oder Mauerwerk usw.) aus denen sich etwas ableiten oder berechnen lassen würde.

    Hat mir der Makler damals einen Fake „untergejubelt“, oder ist dieser Energieausweis korrekt?

    Grüße & Danke, Detlef
     

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  2. #2 simon84, 20.09.2022
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    Das ist so ein Maklerdings, vermutlich über Energieausweis48 GmbH oder ähnliches online bestellt.

    Rechtlich wird es wohl schon den Mindestanforderungen genügen.
    Eine Fälschung sehe ich da jedenfalls nicht.

    Die Dinger taugen regelmäßig sowieso nur um sich damit den Hintern abzuwischen und um gesetzliche Mindestanforderungen zu erfüllen, bzw. Abmahnungen zu vermeiden.

    Wenn du keine Modernisierungen vorgenommen hast oder sonst was großartig am Haus umgebaut hast kannst du den schon wieder nehmen...

    Ansonsten holst du dir halt wieder so Online Ding in aktueller Variante, macht auch der Makler für dich.

    Das einzige was man aus dem Ausweis rauslesen kann : Altbau, deutlicher energetischer Sanierungsbedarf
     
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  3. tomate

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    Ich habe 20115 im ganzen Haus neue Fenster einbauen lassen.
    Darf ich nun wieder einen Energieausweis nach Bedarf aushändigen, oder muss ich einen Energieausweis nach Verbrauch aushändigen?
    Verkaufen werde ich selber.

    Grüße, Detlef
     
  4. #4 simon84, 20.09.2022
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    Verbrauchsausweis geht natürlich auch, wenn die Anforderungen erfüllt sind.
    Sonst neuer bedarfsausweis siehe oben
     
  5. #5 VollNormal, 20.09.2022
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    Das Haus ist von 1965. Falls bisher nur die Fenster erneuert wurden, wird ziemlich sicher das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) nicht erfüllt. Das bedeutet, du musst einen Bedarfsausweis vorlegen - ein Verbrauchsausweis reicht da nicht aus.

    Spätestens zur Besichtigung musst du den Ausweis vorlegen, nach Abschluss des Kaufvertrags dann übergeben.

    (Kuckst du: § 80 GEG - Einzelnorm )
     
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  6. tomate

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    Danke für eure Hilfe.
    Dann werde ich mal mit Hilfe von energieausweis48 einen Bedarfsausweis anfertigen.
    Bin mal gespannt, ob mein Ergebnis mit dem von 2015 in etwa übereinstimmt.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Detlef
     
  7. #7 simon84, 20.09.2022
    simon84

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    Das war übrigens nur ein Beispiel

    es gibt ja auch viele andere Anbieter
     
  8. oll05

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    Als weiteren Erfahrungswert:
    Wir haben den Onlinedienst von
    toha-Energy.de/energieausweis-online für die Erstellung eines Energieausweis genutzt. Wir mussten schnell so einen Energiepass für die Bank (hausverkauf) liefern. Der Ausweis kam innerhalb von einem Tag per Email.
     
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