Kaminofen in KFZ-Werkstatt verboten ?

Diskutiere Kaminofen in KFZ-Werkstatt verboten ? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich besitze ein Haus, in dessen Untergeschoss sich ein verpachteter Gewerberaum befindet. Der Gewerberaum wird seit 15 Jahren als...

  1. #1 Peter1971, 01.12.2011
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    Hallo,

    ich besitze ein Haus, in dessen Untergeschoss sich ein verpachteter Gewerberaum befindet.

    Der Gewerberaum wird seit 15 Jahren als KFZ-Aufbereitungsbetrieb genutzt, d.h. in ihm werden KFZ optisch aufbereitet (Innenraumreinigung sowie Lackpolitur usw.).

    Der Gewerberaum selbst wird über eine Ölgebläseheizung beheizt, diese Heizung steht mitten im Gewerberaum.

    An den Gewerberaum ist noch ein kleiner Anbau angebracht (ca. 25qm), welcher als Büro genutzt wird und mittels Türe mit dem Gewerberaum verbunden ist.

    Nun stellte der Pächter dieses Gewerberaums die Anfrage an mich, ob er diesen Büroraum mittels Kaminofen ausrüsten dürfe.

    Ich leitete diese Anfrage weiter an den zuständigen Schorni, doch dieser untersagte den Betrieb eines Kaminofens in diesem Büro.
    Seine Begründung für diese Untersagung war, dass in dem Gewerberaum mit Lösungsmitteln gearbeitet wird und somit eine erhöhte Brandgefahr gegeben wäre.

    Ich kann seine Aussage nicht ganz nachvollziehen, denn der Büroraum ist ja räumlich vom Gewerberaum getrennt (wie oben erwähnt, handelt es sich bei dem Büroraum um einen Anbau an den Gewerberaum).
    Außerdem befindet sich MITTEN im Gewerberaum ja die Ölgebläseheizung und diese wurde nie beanstandet.

    Sind meine Zweifel an den Aussagen des Schornis berechtigt ?

    Falls der Schorni wirklich unrecht hätte, an wen müsste ich mich wenden um eine verbindliche und korrekte Aussage zu bekommen um dann ggf. so einen Kaminofen installieren zu können und auch abgenommen bekäme ?

    Vielen Dank für eure Infos.
    Gruß Peter
     
  2. #2 Wieland, 01.12.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Die Frage müssten Sie an den zustädigen Brandschutzmeister,( Sicherheitsbeauftragten der örtlichen Feuerwehr ),an die Zuständige Berufsgenossenschaft, an das zuständige Gewerbeamt, an die zuständige Brandversicherung, an das zuständige Ordnungsamt,
    an das Gewerbeausichtamt u. gegebenen Fall, an die zuständige Staatsanwaltschaft !Explosive Bereiche, unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften !

    Safety first !!!!!!!!!!!!
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Der Schorni hat Recht. Ein Blick in die Garagenverordnung und Feuerungsverordnung (§4, Abs. 1 Pkt. 3) genügt.

    Eine denkbare Möglichkeit wäre, wenn der Anbau von der Garage so getrennt würde, dass die Brandschutzanforderungen eingehalten werden. Hierzu wäre unter anderem eine dicht schließende Tür erforderlich. Weiterhin müsste im Anbau für eine Verbrennungsluftversorgung gesorgt werden, der Ofen dann raumluftunabhängig betrieben werden.

    Nachdem die Garage gewerblich genutzt wird, können weitere Anforderungen hinzukommen. Hier hilft eine Nachfrage bei der Gewerbeaufsicht.

    Nach Deiner Beschreibung sehe ich keine Möglichkeit wie der Schorni den Ofen abnehmen könnte. Mit dem Ölkessel der sich aktuell in der Garage befindet hat das nichts zu tun. Ob dieser überhaupt so betrieben werden dürfte, wäre zu überprüfen. Nicht auszudenken was passiert wenn dieser mal lösemittelhaltige Verbrennungsluft ansaugt, aber evtl. arbeitet er ja raumluftunabhängig.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 planfix, 02.12.2011
    planfix

    planfix Gast

    garagenverordnung muß nicht zwangsläufig zutreffen, da die nutzung keine garage ist.

    ob die vorhandene heizung zulässig ist, ... umgang mit lösungsmitteln, ist aber auch fragwürdig.
    weiterhin wäre nach arbeitsstätten verordnung zu prüfen, wie es um die belüftung beim umgang mit lösungsmitteln gestellt ist. oftmals ist eine absaugung gefordert.

    der fragesteller müßte:
    - baurechtlich = brandschutz...
    - arbeitsstättenrechtlich = belüftung...
    - baunutzungsrechtlich (sind die räume überhaupt für eine solche nutzung zugelassen)
    alles in trockene tücher bringer.

    ob das den aufwand für einen kaminofen zuträglich ist, ist zweifelhaft.
    wenn das alles geklärt ist, dann könnte er den schorni eventuell überreden ;-)
     
Thema: Kaminofen in KFZ-Werkstatt verboten ?
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