Kaminsanierung Edelstahl, Anschlüsse vorsehen

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  1. #1 Karl Napf, 22.11.2024
    Karl Napf

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    Hallo

    Wir wollen im Altbau einen stillgelegten gemauerten Schornstein mit Edelstahlrohren wieder nutzbar machen.

    Im Keller und EG soll je ein Holzofen dran. Im OG soll ganz konkret ein Ofen gestellt werden, im Hobbyraum im Keller erst einmal nur ein Anschluss gesetzt werden, um später die Option zu haben, einen Ofen zu stellen.

    Es gibt seitens Kaminbauern und drei Schornsteinfegern unterschiedliche Aussagen, was den zweiten Anschluss betrifft. Hier soll eine Kappe/Deckel drauf. Angeblich ist es zwingend vorgeschrieben einen Ofen zu stellen und anzuschließen, sofern dies möglich ist. Ansonsten müsste dauerhaft zugemauert bzw. der Anschluss entfernt werden ?!!?

    Das der zuständige Kaminkehrer einen neue Ofen erst einmal abnehmen muss, ist nicht die Frage.
    Hat jemand konkrete Infos zu dem Thema? (Bitte auf Hinweise den Kaminkehrer zu fragen verzichten...)
     
  2. #2 dirkermenner, 24.11.2024
    dirkermenner

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    Das Thema Schornsteinanschlüsse und ihre Nutzung ist im deutschen Baurecht und den zugehörigen Normen (insbesondere der Feuerungsverordnung und der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung - 1. BImSchV) sowie durch die Auslegung durch Schornsteinfeger geregelt.

    Prinzipielle Anforderungen für Schornsteinanschlüsse:
    - Ein Anschluss an einen Schornstein (egal ob genutzt oder nicht) muss dicht sein. Offene oder ungenutzte Anschlüsse können potenziell gefährlich sein, da sie Rauchgas austreten oder Fremdluft in den Schornstein ziehen lassen könnten, was die Funktion der angeschlossenen Feuerstätten beeinträchtigt.
    - Ein nicht genutzter Schornsteinanschluss darf nicht dauerhaft offenbleiben. Daher ist die Verwendung von Verschlussdeckeln oder Kappen üblich.

    Empfehlungen für Euer Vorhaben:
    - Sicher verschließen: Setzt auf eine solide und zugelassene Verschlusskappe. Sprecht mit dem Lieferanten oder Kaminbauer, um sicherzustellen, dass der Verschluss der DIN EN 1443 (europäische Norm für Abgasanlagen) entspricht.
    - Dokumentieren lassen: Lasst euch vom zuständigen Schornsteinfeger bestätigen, dass der Anschluss korrekt verschlossen ist. So habt ihr Klarheit und könnt im Bedarfsfall später darauf verweisen.
    - Langfristige Planung: Wenn ihr sicher seid, dass der Anschluss im Hobbyraum zukünftig genutzt werden soll, könnt ihr den Verschluss so gestalten, dass er später leicht entfernt werden kann.
    Fazit:
    Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen Ofen anzuschließen, sofern der Anschluss korrekt verschlossen ist. Manche Schornsteinfeger bestehen auf das dauerhafte Entfernen ungenutzter Anschlüsse aus Sicherheitsgründen – dies ist eine Einzelfallentscheidung. Der entscheidende Punkt ist, den Anschluss fachgerecht und dokumentiert dicht zu verschließen.

    Falls der zuständige Schornsteinfeger weiterhin darauf besteht, den Anschluss zuzumauern, könnt ihr ihn bitten, die rechtliche Grundlage dafür konkret zu benennen.
     
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