Kanal bezahlt, Wasser nicht

Diskutiere Kanal bezahlt, Wasser nicht im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe vor einigen Jahren ein Haus gekauft. Die Vorbesitzerin hat die Kosten für den Kanalanschluss (auf öffentlichem Grund) bereits...

  1. #1 Isidor Doyle, 19.02.2016
    Isidor Doyle

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    Hallo,
    ich habe vor einigen Jahren ein Haus gekauft. Die Vorbesitzerin hat die Kosten für den Kanalanschluss (auf öffentlichem Grund) bereits Mitte der 80er bezahlt, dann hat die Gemeinde allerdings den Kanalanschluss aufgeschoben, so dass wir bis heute eine Grube haben. Nun sollen wir Kanal bekommen und die Wasserleitung soll auch gleich erneuert werden. Außerdem soll, wenn eh schon die Straße aufgerissen wird, das Stromkabel und der Telefonanschluss in die Erde verlegt werden. Für das Stromkabel hat die Gemeinde eine Pauschale pro Haushalt ausgehandelt.

    Meine Frage ist nun, wenn die Vorbesitzerin bereits in den 80ern den Kanalanschluss bezahlt hat, kann die Gemeinde dann heute nochmal anteilig Kosten für die Aushubarbeiten der Wasserleitung und für das Telefonkabel verlangen? Dass wir die Arbeiten auf unserem Grundstück bezahlen müssen ist klar, aber welche Kosten kann die Gemeinde für die Arbeiten in der Straße umlegen?
    Gruß,
    Isidor
     
  2. rose24

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    Wenn der Kanalanschluss bezahlt wurde, bleibt es normalerweise dabei. Da das Haus vermutlich bereits Strom, Wasser und Telefon hat, muss auch dafür nicht noch einmal bezahlt werden.
    Aber vielleicht hast Du ja einen Kollegen, der sich im Erschließungsbeitragsrecht besser auskennt als ich - denn das ist ein schwieriges Pflaster...
     
  3. kennys

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    soo stimmt das leider nicht... in hessen bzw. von kumune zu kunune ist das wasser netzt verkauft worden und in diesen zusammenhang wurde da auch so einiges geändert.
    bei uns sieht das aus wie folgt:
    -- früher.... war alles deins und deine kosten NACH der wasseruhr ins haus.... also... so wie es mein vorredner geschreiben hat.
    -- heute... alles AB dem ABSPERRVENTIL in der strasse ist deins.... also wenn die neu muss... dan zahlste das ganze VON dem ABSPERRVENTIL an.. (inkl aushub, neuer teerdecke und und und)
    grunslage dafür ist , das der versorger verpflichtet ist, das wasser zu liefern, und das liegt genauso wie vor 30 jahren in der strasse... wir haben hier mal eben gute 3,5 t ausgegeben um 8 m leitung neuzubekommen.... auch klagen vor dem gericht brachte nichts, klagen abgewiesen wiel kein erfolg...
     
  4. kennys

    kennys

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    und die kosten werden leider unterschiedlich umgelegt... baukostenzushuss heist das zauberwort... aber nicht falsch verstehen.. du bezuschusst den unternehmer, nicht er dich...
    wie geschrieben.. erfahrung aus obertshausen / hessen... in anderen städten und bundesländern ists anders
     
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