Kanalanschluss beim Nachbarn

Diskutiere Kanalanschluss beim Nachbarn im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, unser Nachbar hat beim Aufgraben um sein Haus rum festgestellt, dass wir bei ihm am Kanal mitdranhängen. Er wusste davon nix und uns war...

  1. #1 Melitho, 10.06.2010
    Melitho

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    Hallo,
    unser Nachbar hat beim Aufgraben um sein Haus rum festgestellt, dass wir bei ihm am Kanal mitdranhängen.
    Er wusste davon nix und uns war das bisher auch nicht aufgefallen, auf unserem BP ist es aber eingezeichnet.
    Unser Nachbar hat schon immer Probleme mit Wasser im Keller und hat beim Kanalwerk angerufen. Der Mann vom Kanalwerk hat uns jetzt informiert, dass wir aufgefordert werden uns einen eigenen Anschluss legen zu lassen.
    Er meinte wir hätten uns halt beim Kauf einen Grunddienstbarkeit eintragen lassen müssen. Was das ist weiss ich mittlerweile aus diesem Forum, der Nachbar hätte uns die eh nicht eintragen lassen.

    In unserem Kaufvertrag hab ich folgenden Passus gefunden:
    ausgeschlossen werden alle Rechte und Ansprüche des Käufers wegen altrechtlicher Dienstbarkeiten. Der Verkäufer erklärt, dass ihm von solchen nichts bekannt ist.

    Er hat das Haus ja gebaut, also war ihm bekannt, dass wir drüben mitdranhängen. Hätte er uns das dann nicht mitteilen müssen?

    Allerdings hat ers ja dem Nachbarn auch nicht gesagt obwohl er mitbekommen hat, dass der ständig Probleme mit der Entwässerung hat.

    Wir gehen auf jeden Fall zum Anwalt, wir warten nur noch auf das offizielle Schreiben vom Kanalwerk aber mich würden eure Meinungen dazu interessieren.

    Danke und Gruß
    Mel
     
  2. Julius

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    Ist das ein Neubau, der erst für Euch errichtet wurde oder hat der Verkäufer das Gebäude vorher selbst benutzt?

    Habt Ihr denn überhaupt die Möglichkeit, einen Kanalanschluß nur auf eigenem und öffentlichem Grund zu errichten?

    Warum habt Ihr das nicht moniert, wenn es auf den Euch vorgelegten Entwässerungsplänen so eingezeichnet war, obwohl keine Grunddienstbarkeit existiert?

    Wurden die Pläne nicht fachlich (von Drittem, für Euch und auf Eure Rechnung) geprüft???

    Euer Verkäufer auch das betreffende Nachbarhaus errichtet oder war das schon vorher vorhanden?
     
  3. #3 Melitho, 10.06.2010
    Melitho

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    Der Verkäufer hat das Haus vorher selber bewohnt.

    Da das Grundstück ein Eckgrundstück ist haben wir die Möglichkeit über unser Grundstück an den Kanal anzuschließen.

    Die Pläne hat sich der damalige Freund meiner Schwester (Bauingenieur) angesehen aber der hat zum Kanalanschluss nix gesagt.

    Das Nachbarhaus war schon vorher da, das war früher alles ein Grundstück. Das Nachbarhaus gehörte den Eltern unseres Verkäufers und wurde nach deren Tod verkauft. Wir haben das Haus von der Tochter gekauft die auf dem Grundstück der Eltern gebaut hatte. Das Grundstück wurde vor dem Verkauf vom Nachbarhaus geteilt.
     
  4. Julius

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    Dann wurde der Fehler also schon damals bei der Teilung des Grundstücks gemacht.

    Wegen der nicht unerheblichen Kosten für den neuen Kanalanschluß würde ich trotzdem zur Sicherheit die Sache mal einem Fachanwalt vorlegen, ob der ne Chance sieht, von der Verkäuferin Schadenersatz dafür zu verlangen, denn sie hatte ja Kenntnis von diesem Mangel.

    Die erwähnte Ausschlußklausel in Eurem Vertrag interpretiere ich nämlich so, daß sie sich nur auf Fälle bezieht, wo Euer Grundstück das dienende wäre. Dann wäre sie für Euren Fall irrelevant (denn da müßte Eures ja das herrschende sein).

    Viel Erfolg!
     
  5. #5 Melitho, 11.06.2010
    Melitho

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    Ja, wir werdens auf jeden Fall mal einem Anwalt vorlegen.
    Der Nachbar auch weil er ja die ganzen Jahre durch den Anschluss geschädigt wurde mit seinen Abwasserproblemen. Er hatte ja paarmal Wasser im Keller und musste einige Male den Kanal reinigen lassen und das hat die Vorbesitzerin von unserem Haus ja alles mitbekommen.

    Danke für die Antwort.
    Werde später noch schreiben wies ausgegangen ist. Vielleicht hilft es wenigstens anderen nicht den gleichen Fehler zu machen.

    LG
    Mel
     
  6. sepp

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    die grunddienstbarkeit müsste im belasteten grundbuch eingetragen sein, also nicht in eurem. die grunddienstbarkeit ist zivilrecht und sollte auch per vertrag vereinbart sein.
    grundsätzlich ist der verursacher verantwortlich. d.h. aus dessen leitung wasser kommt, ist für den schaden verantwortlich (wenn nicht durch den grundstücksbesitzer verursacht)
    also muss auch geklärt werden ob das wasser aus deiner leitung oder die sammelleitung des nachbarn kommt.
     
Thema: Kanalanschluss beim Nachbarn
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