Kann es sich beim austretenden Wasser aus einer weißen Wanne um Kondenswasser handeln

Diskutiere Kann es sich beim austretenden Wasser aus einer weißen Wanne um Kondenswasser handeln im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten, ich hatte schon mal einen Beitrag mit dem Thema "Bauleiter will WW mit Harz verpressen..." weiter unten verfasst. Inzwischen...

  1. #1 luhmi, 08.05.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.05.2011
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    Hallo Bauexperten,
    ich hatte schon mal einen Beitrag mit dem Thema "Bauleiter will WW mit Harz verpressen..." weiter unten verfasst. Inzwischen ist bei uns einiges klar, nur die Fragestellung hat sich verändert:

    Wir haben (nach den Ausführungen der Herstellungsfirma) einen Keller (Weiße Wanne) nach WU- Richtilinie, gebaut nach dem System xxx. (Fertigteilwände mit Ortbeton)
    http://xxx
    dazu eine Perimeterdämmung gegen drückendes Wasser.
    Als Fugenbänder wurde Pentaflex verwendet.

    Diese wurden wohl auch laut Bilder richtig eingebaut (bislang haben wir diese noch nicht gesehen), der Ortbeton ist WU 25/30,
    auch die Anschlußmischung des Betons an die Bodenplatte hatte wohl keinen zu hohen Kornanteil.
    Der Keller war nachweislich zwei Monate absolut dicht -
    dann wurden Löcher für Abwasser /Strom usw. in die Decke (Keller /EG) gebohrt + die Fenster wurden eingebaut. Ca 10 Tage später gab es einen recht großen Wassereintritt an vier Stellen im Bereich der Fugen Bodenplatte -Wände und an den Fugen zwischen zwei Wandteilen.
    Eine der vier Stellen ist aber nach 10 Tagen komplett ausgetrocknet.
    Eine weitere ist deutlich trockener
    Eine weitere ist dazugekommen
    Bei zwei gibt es keine Veränderung.

    Mitlerweile hat sich ein Gutachter (allderings von der ausführenden Firma bestellt) den Schaden angesehen.
    Fakt ist: Der Keller steht ca. 1 m im Grundwasser:
    Der Gutachter der Gegenpartei:
    Bis zu diesem Wasserstand ist der Keller dicht, da sonst im Keller das Wasser auf Grundwasserhöhe stehen müsste. -> Die Verfugung Bodenplatte / Fertigteilwände weise keinen Mangel / Schaden auf.

    Es handele sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Kondensatwasser (Baufeuchte) des Flüssigbetons, die wegen des Fenstereinbaus austreten könne - diese würde aber auch wieder verschwinden /austrocknen -daher seien seitens der ausführenden Firma keine Maßnahmen nötig.

    Daher meine Frage: Wer kennt sich mit diesen Kellern aus?
    Ist der Eintritt von Wasser ( + das Verschwinden) nach zwei Monaten "Dichtigkeit" normal und der Konstruktion geschuldet? Kommt so etwas wirklich öfter vor und das Problem existierte dann nicht mehr, weil der Keller später wirklich trocken war?
    Oder ist das wieder einmal die Masche: Wir haben einen Fehler gemacht und versuchen uns von den Folgekosten zu drücken -

    Vor allen ist ja ein unbestreitbar Wasser eingetreteten und tritt auch noch ein. Muss die Firma nicht sowieso bei einer WW diesen Schaden beseitigen?
    Dies ist zuminest die Meinung eines Sachverständigen, den wir selbst hinzugezogen hatten.
    Danke für Eure Meinungen
     
  2. #2 Carden. Mark, 08.05.2011
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    In Flüssiger Form - oder in Form von Schwitzwasser- Betauung?
     
  3. svjm

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    Hallo,
    in Zusammenhang auch mit Ihrem Erstpost kommen doch ein paar Fragen aus der ferne auf:

    Solange der Mangel nicht beseitigt ist, ist es ein Mangel. Den haben Sie hoffentlich schriftlich angezeigt und geben erst dann Ruhe, wenn dies beseitigt ist.
    svjm
     
  4. luhmi

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    Hallo,
    Wassereintritt bedeutet, dass sich konkret permanente Feuchtigkeit an den beschriebenen Stellen in flüssiger Form ausbreitet.
    Zu den Bildern -> geht leider nicht größer, sie sind dann zu groß, ich bekomme da immer eine Fehlermeldung. Wenn Sie mir ihre e-Mail Adresse zukommen lassen würden, würde ich Sie Ihnen gerne mailen.
    Die Wasserhaltung war nicht mehr vorhanden, d.h. die Pumpen waren schon abgestellt und die Arbeitsräume seit ca.6 Wochen verfüllt.
    Ja, schriftlich angezeigt haben wir den Mangel, die ausführende Firma hat sich Bedenkzeit ausgebeten...
    Aber trotzdem, kann es denn "nur" Baufeuchte sein?
    Ich kann mir nämlich schon vorstellen, dass die Firma mit irgendeinem Pseudovoschlag ankommt, da ja alles nur Baufeuchte sei... und wenn wir den Keller /das Haus dann so abnehmen würden, bekämen wir ja ein ungleich größeres Problem, weil wir denen ja den Mangel nachweisen müssten.
    Was wäre denn am sichersten?
    Vollverpressung?
    Oder eine Hohlkehlkonstruktion von innen?
    Der Fremdgutachter schlug eine Unterwassersetzung des Kellers vor, wobei wir - falls kein Wasser eindringen sollte - die Kosten zu tragen hätten...
    was für uns nicht akzeptabel ist, weil wir ja nicht den Mangel verursacht haben.
    Wer muss denn eigentlich vor der Abnahme für solche Kosten aufkommen, bzw. bei wem liegt die Beweislast? Nach meiner Meinung doch der Auftragnehmer, oder?
     
  5. mls

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    rechtssicher angezeigt? wieviel bedenkzeit?

    irgendein pseudovorschlag wird der firma auf jeden fall helfen ..
    wenn der dir zu einem schwimmbad hilft? ;)

    vielleicht wird ja irgendwann alles gut: (ggfs mehrmaliges) verpressen,
    verspäteter einbau der gesamten fussbodenkonstruktion .. und viel vertrauen
    auf "feindgutachten" ..
     
  6. #6 capslock, 11.05.2011
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