Kann gelöscht werden.

Diskutiere Kann gelöscht werden. im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; /

  1. #1 5KgMottek, 07.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 07.04.2024
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  2. #2 petra345, 07.04.2024
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    Einen heißen Tipp habe ich nicht und habe den Sinn der Baumaßnahmen auch nicht verstanden.

    Ein Streifenfundament neben einem bestehenden Fundament wird nicht bereit sein, die Lasten des bisherigen Fundamentes zu übernehmen. Wozu also?
    Ich sehe nur einen Sinn darin, später das bestehende Fachwerk zu entfernen und neue Außenmauern zu bekommen.

    Das könnte denkmalschutzrechtlich nicht zulässig sein.

    Wenn man hier ein Streifenfundament aus Beton baut, kann man an einen Erder aus verzinktem Baustahl denken, der eine oder mehrere Anschußfahnen aus Edelstahl bekommt. Innerhalb eines normalen Betons, nicht WU, ist ein solcher Erder funktionfähig und auch zulässig.

    Wenn das neue Betonfundament belastet wird, wird es sich setzen und gegenüber dem bestehenden Fundament wird ein unvermeidlicher Riß entstehen. Früher hätte da niemand gestört. Heute glauben die Leute, die Hütte fällt gleich ein.

    Ich sehe keine Notwendigkeit für eine 36,5 cm Mauer. Es sei denn zur Wärmeisolierung. Das können Dämmstoffe allerdings besser als Steine, auch wenn es heute Steine gibt, die erstaunlich gute Dämmeigenschaften haben.

    Also ich denke, zurück auf Start und erst planen ist die beste Lösung.
    .
     
  3. #3 5KgMottek, 07.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 07.04.2024
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  4. #4 petra345, 07.04.2024
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    Auch ein tragfähiger Boden wird zusammengedrückt, wenn er jetzt belastet wird. Also bildet sich ein Riss zwischen altem und neuem Mauerwerk. Einer meiner Lehrer meinte: Wenn sich eine Fliege auf eine Eisenbahnschiene setzt biegt sich die Schine durch. Recht hat er. Hier kommt noch dazu, daß Bodenwasser ausgepressst wird, das beim alten Fundament/Bodenplatte schon ausgepresst ist.

    Eine Zeichnung des Querschnittes wäre schön.

    Sonst kann man das alles nicht richtig beurteilen.
     
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  5. #5 5KgMottek, 07.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 07.04.2024
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