Kellergeschoss -> Vollgeschoss? RLP

Diskutiere Kellergeschoss -> Vollgeschoss? RLP im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich bitte um Ihre Hilfe. Wir bauen gerade ein Haus in Rheinland-Pfalz. Das Haus wird in der starken Hanglage an das bestehende...

  1. #1 tatibau, 10.07.2021
    tatibau

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    Hallo zusammen,



    ich bitte um Ihre Hilfe. Wir bauen gerade ein Haus in Rheinland-Pfalz. Das Haus wird in der starken Hanglage an das bestehende Gebäude drangebaut. Erlaubt sind zwei Vollgeschosse. Wir haben: Kellergeschoss, 2 Vollgeschosse und Dachgeschoss.



    Wir haben nun seit 4 Monaten einen Baustopp, weil laut Bauamt wir das Kellergeschoss als Vollgeschoss gebaut haben.



    Die Sachlage ist aber die: Laut den Vermessungspunkten von dem ursprünglichen / natürlichen Gelände liegt das Kellergeschoss durchschnittlich 1,38 m über der Geländeoberfläche (also weniger als 1,4 m). Somit wäre das Kellergeschoss kein Vollgeschoss. Aber…. Laut Bauamt muss man in unserem Fall von dem ausgegrabenen Gelände ausgehen, weil wir die Seite, die mit dem anderen Gebäude angrenzt, ausgegraben und nicht zugeschüttet haben, was ja eigentlich selbstverständlich ist, weil da die Nachbarswand ist. Leider Gottes ist so ein Fall nicht in der Landesbauordnung festgelegt. Somit meint Bauamt, dass in unserem Fall ein Gerichtsurteil von dem OVG Koblenz entscheidend ist( 8 A 11822 / 16). Das Gerichtsurteil ist z.b. zu finden auf der openjur Seite.



    Frage: ist das so wie das Bauamt es behautet rechtens? Ist tatsächlich dieses Urteil für unser Bauvorhaben entscheidend? Wir sind wohl nicht die Einzigen, die im Hang an ein vorhandenes Gebäude dranbauen?



    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Ratschläge!!!
     
Thema: Kellergeschoss -> Vollgeschoss? RLP
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