KfW 70 - Bis wann Bauauntrag stellen?

Diskutiere KfW 70 - Bis wann Bauauntrag stellen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wo finden sich verbindliche Hinweise darauf, dass es genügt den Bauantrag bis 31.03.2016 zu stellen, um noch in den Genuß der KfW-70...

  1. #1 bauexix, 19.11.2015
    bauexix

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    Hallo,

    wo finden sich verbindliche Hinweise darauf, dass es genügt den Bauantrag bis 31.03.2016 zu stellen, um noch in den Genuß der KfW-70 Förderung zu kommen?
     
  2. Taipan

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    Es muss der Förderantrag bis 31.03.2016 gestellt sein.

    &



    Damit kannst du dir alle anderen Fristen selbst ausrechnen.
     
  3. #3 bauexix, 20.11.2015
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    Danke, aber das macht es noch nicht klar.
    Ein Kunde wurde durch einen Bauträger darauf aufmerksam gemacht, dass er den Bauantrag bis 31.12.2015 einreichen müsste, um überhaupt den Förderantrag für "70" bei der Kfw stellen zu können.

    Hat der Bauträger recht - oder geht es nur darum, einen Auftrag an Land zu ziehen?
     
  4. #4 bill198686, 20.11.2015
    bill198686

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    Wenn sie den Bauantrag vor 1.1.2016 einreichen dürfen Sie noch nach alter ENEV bauen. Alles danach wird nach verschärfter ENEV2016 gebaut. KFW70 Kredite gibts bis 31.03.2016, danach fällt KFW70 raus und alles aufwärts von KFW55 wird noch gefördert.
    Bankkaufmann? :wow
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Achtung, ich könnte mit meiner Vermutung auch falsch liegen.

    Könnte es sein, dass es daran liegt, dass ab 01.01.2016 für einen Bauantrag die neue EnEV inkl. ihrer Rechenverfahren anzuwenden ist? Demzufolge wäre es doch möglich, dass damit KfW70 gar nicht mehr erreicht wird, weil beispielsweise Haustechnik anders angesetzt werden muss usw.

    Die KfW interessiert sich nur für ihren Antrag der ihr ja über die Bank zugestellt wird. geht der Förderantrag rechtzeitig ein, dann geht die KfW davon aus, dass alles in Ordnung ist.
     
  6. #6 bauexix, 20.11.2015
    bauexix

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    Ja, es bleibt wirklich die Frage, ob der Bauantrag bis 31.03.2015 eingegangen sein muss.
    Ein Anruf bei der Kfw ergab, dass da angeblich nur interessieren würde, wann der Förderantrag eingeht.
    Allerdings sprach der "Berater" dort immer von "Kfw 75", sodass ich mir nicht ganz sicher bin, ob er noch auf dem Laufenden ist.
     
  7. Taipan

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    Der Bauträger faselt Müll. Er hat verwechselt, dass er seine anderen enev-Buden alle bis 31.12. bebauantragt haben will, damit er diese energetischen Altbauten noch ein Jahr lang errichten kann. Ausserdem will er dich zügig zur Unterschrift nötigen, damit du ihm nicht wegläufst ...
     
  8. Taipan

    Taipan

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    Du liegst etwas daneben. An dem Berechnungsverfahren ändert sich grundsätzlich recht wenig. Und wenn, dann auch für das Referenzgebäude. Damit bleibt ein heutiges kfw70 zu 99,9% auch ein kfw70 am 1.1. Nur eben ist das zu errichtende Gebäude nach enev ab dem 1.1. bereits ein kfw75 (Primärenergetisch) Eng könnte es für das bisherige kfw70-Gebäude lediglich hinsichtlich des EEWärmeG werden.
     
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