KFW Förderung 458 obwohl noch kein Hauptwohnsitz

Diskutiere KFW Förderung 458 obwohl noch kein Hauptwohnsitz im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir haben ein Haus gekauft. Dort ist eine Ölheizung verbaut, die wir ersetzen möchten gegen eine Wärmepumpe. Nun meine Frage: 30% Zuschuss...

  1. #1 Sauerland1981, 02.04.2025
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    Hallo, wir haben ein Haus gekauft. Dort ist eine Ölheizung verbaut, die wir ersetzen möchten gegen eine Wärmepumpe. Nun meine Frage: 30% Zuschuss gibts immer, 20% Geschwindigkeitsbonus, wenn die alte Ölheizung noch funktioniert und 5% bei Kältemittel R290. So weit, so gut. Jetzt habe ich aber gelesen, das man die 20% Geschwindigkeitsbonus nur bekommt, wenn man die Immobilie bereits bewohnt und den Erstwohnsitz dort hat. Wir wohnen aber noch in einer Mietwohnung und müssen das Haus erst noch renovieren. Hatte jemand schonmal so einen Fall?
     
  2. SIL

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    Du bekommst nur die Basis-Förderung und den Effizienz/ Emissionsminderungsbonus , wie ich entnehme 'Wir' es reicht wenn einer von euch sich ummeldet um die Boni dann entsprechend zu erhalten, ggf Postlagernd einrichten falls ihr nicht häufig vor Ort seid.
     
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  3. #3 Ettlingen, 02.04.2025
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    Für den Geschwindigkeitsbonus muss die Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug eingereicht werden. Wird nur die Meldebescheinigung einer der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer (solltest du und deine Frau eingetragen sein) vorgelegt, so könnte das zu Rückfragen führen.

    Ich würde mal bei der Hotline der KfW anrufen und den Fall schildern. Du bist sicher nicht der einzige, der nach dem Kauf eine (Kern-)Sanierung durchführt, die es nicht erlaubt im Gebäude zu wohnen.
     
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  4. #4 simon84, 02.04.2025
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    Ihr könnt euch doch trotzdem schon an der Adresse vom
    Haus anmelden…
     
  5. #5 ichweisnix, 02.04.2025
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    Hauptwohnsitz die neue Bleibe, Zweitwohnsitz die alte Wohnung?
     
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  6. #6 Sauerland1981, 02.04.2025
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    So wie ich das verstehe, bekommt man quasi auch die 30% und die 5% nur wenn man dort schon wohnt... Das ist doch verarsche
     
  7. #7 SIL, 02.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 02.04.2025
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    Nein , ist es nicht es geht um die Förderung von selbstgenutzen Wohnraum und nicht um Förderung von Vermietung oder von Verkaufsobjekten.
     
  8. #8 simon84, 02.04.2025
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    dann wohnt man eben da. Macht euch doch das Leben nicht so schwierig einfach dort anmelden und gut ist !
     
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  9. #9 VollNormal, 02.04.2025
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    Und am tatsächlichen Lebensmittelpunkt dann Zweitwohnsitzsteuer zahlen? Spitz lieber vorher noch einmal den Bleistift und rechne das durch.
     
  10. #10 simon84, 03.04.2025
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    Ich habe das (Zweitwohnsitz anmelden) NICHT gesagt sondern es für den Fragesteller offen gelassen.

    wer sagt denn, dass die überhaupt anfallen muss ?

    es kommt auf deutlich mehr Angaben an um diese Situation besser zu beantworten. Zum Beispiel gibt es eine erste Tätigkeitsstätte, wie weit sind alte Wohnung / neues Haus entfernt, gibt es eine Ehefrau, arbeitet sie auch etc.

    Sogar wenn sie anfallen könnte ist sehr unterschiedlich wie sie zuschlägt, also erstmal rechnen was man dann so absetzen kann und ob es sich mit den +x% Förderung trotzdem lohnt
     
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