Klausel im Vertrag ok?

Diskutiere Klausel im Vertrag ok? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, was sagt ihr denn zu folgender Vertragsklausel? „ Ausbesserungen und Erneuerungen, die die Bank zur Werterhaltung des Grundbesitzes...

  1. #1 protonmw, 02.06.2018
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    Hallo Forum,

    was sagt ihr denn zu folgender Vertragsklausel?

    „ Ausbesserungen und Erneuerungen, die die Bank zur Werterhaltung des Grundbesitzes fordert, sind fristgemäß vorzunehmen, baurechtliche Auflagen sind zu erfüllen.“
     
  2. #2 Andybaut, 02.06.2018
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    Bin kein Jurist, aber das erscheint mir fragwürdig bis unstatthaft. Baurecht ok aber das andere öffnet ja jedem Ansinnen Tür und Tor.
     
  3. DHD82

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    Das du dich an baurechtliche Vorschriften halten musst leuchtet ein und ist sowohl in deinem, als auch im Interesse der Bank.
    Das andere, wie kann man sich die Überprüfung vorstellen? Musst du der Bank Hausrecht gewähren? Steht da irgendwas dazu wie festgestellt wird, ob du "ausbessern" musst?
    Wir haben vor kurzem auch eine Baufi abgeschlossen, da mussten wir nur zustimmen, dass die Bank nach Fertigstellung das Haus einmal besichtigen darf.
    Auf mehr würde ich mich nicht einlassen und ggf. mal nach einer anderen Bank als Finanzierungspartner Ausschau halten.
     
  4. #4 simon84, 02.06.2018
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    Ohne Kontext ist das nicht verständlich.

    Wenn du eine Bruchbude zur Sanierung kaufst und die Bank finanziert die Sanierung mit, dann würde es ggf. Sinn machen.

    Oder wenn schon absehbar ist und der Bank bekannt, dass Arbeiten notwendig sind wie z.B. Nachrüstung einer Kleinkläranlage oder Erneuerung einer Strasse/Zufahrt.
     
  5. SIL

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    Nein das ist leider ein üblicher Passus der derzeit gehäuft bei einigen Baufinanzierern auftaucht, insofern bezieht sich das auf die Sicherstellung des beschriebenen Zustandes der Immobilie.
     
    simon84 gefällt das.
  6. #6 Andybaut, 03.06.2018
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    Üblicher Passus mag sein. Aber ob dieser unseren Gesetzen entspricht und nicht vom Richter einkassiert wird, wäre für mich die Frage.
     
  7. SIL

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    Bezogen auf die 'Wertschöpfung' bzw. Erhaltung der Substanz wird das kein Richter als sittenwidrig betrachten.
     
  8. #8 simon84, 03.06.2018
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    Es zwingt dich doch niemand dort eine Immobilie zu finanzieren... weitersuchen nach einem anderen Anbieter
     
  9. DHD82

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    Das Geld, welches man von der Bank erhält, muss natürlich zweckgebunden verwendet werden und da hat die Bank auch das Recht zu überprüfen, ob dies der Fall war.
    Alles darüber hinaus (vor allem ohne zeitliche Begrenzung) würde ich nicht unterschreiben.
    Überspitzt ausgedrückt. Wenn eine Fliese gesprungen ist und ich gerade kein Geld übrig habe weil mein Auto kaputt ist, dann möchte die Freiheit haben festzulegen, die Fliese zu einem späteren Zeitpunkt auszubessern.
     
  10. #10 Andybaut, 03.06.2018
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    Ruf doch mal bei der Verbraucherzentrale am Montag an. Die können dir sicher sagen ob ein solcher Passus überhaupt Gültigkeit besitzt
     
  11. #11 protonmw, 04.06.2018
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    Hallo Zusammen,

    hier noch der Kontext: es geht um die Finanzierung eines EFH Neubau. Der Vertragsentwurf ist aber eher allgemein gehalten und sieht auch Modernisierungs- und Wohnungskaufklauseln vor.
    Und ja, theoretisch muss ich nicht mit dieser Bank finanzieren, praktisch sieht das leider schon anders aus.
     
  12. #12 Einfachnurich, 04.06.2018
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    Warum sieht die Praxis anders aus? Welche Bank hast du denn ausgewählt?
     
  13. #13 Andybaut, 04.06.2018
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    Ich hole mal ein wenig aus.

    Nicht jede Klausel in einem Vertrag ist automatisch auch rechtswirksam, wenn ein Richter das ganze bewertet.
    Da gab es ja in letzter Zeit genügend Urteile gegen Banken.

    Daher schreiben diese auch noch irgendwo eine "Salvatorische Klausel" in den Vertag.
    Diese besagt, dass der Vertrag auch wirksam ist, wenn einzelnen Bestandteile unwirksam werden.

    Der Gedanke dahinter:
    ich schreibe jeden Blödsinn rein der mir nutzt und wenn dann doch einer vor Gericht zieht bleibt der Vertrag dennoch bestehen.
    Ohne diese Klausel wäre der Vertrag sofort unwirksam.
    Mit der Klausel......da kann man sich dann drüber streiten ob der Vertrag bei zu viel Unsinn nicht als ganzes unwirksam wird, trotz Salvatorischer Klausel.
     
  14. #14 simon84, 04.06.2018
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    Wenn dir der Paragraph nicht passt, dann sprich doch mit deinem Bankberater darüber, sag ihm das ist für dich ein absolutes No-Go und du musst sonst woanders finanzieren.

    Sittenwidrig wird das eher nicht sein.
     
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