Korrektes Vorgehen bei Vermutung auf versteckten Mangel.

Diskutiere Korrektes Vorgehen bei Vermutung auf versteckten Mangel. im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, Wir haben 2020 bauen lassen und plagen uns seit dem mit einem unangenehmen Geruch, der sporadisch in der kalten Jahreszeit in einer Ecke...

  1. john80

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    Hallo,

    Wir haben 2020 bauen lassen und plagen uns seit dem mit einem unangenehmen Geruch, der sporadisch in der kalten Jahreszeit in einer Ecke im Wohnzimmer auftritt. Wir haben das zwar mit unserem Bauträger besprochen und es wurden z.B. geruchsdichte Steckdosen eingesetzt (weil der Geruch anfangs aus den bodennahen Steckdosen kam), aber richtig weg war es auch danach nie.

    Der Leidensdruck war aber noch nicht so groß, und wir haben wahrscheinlich auch versucht das Problem vor uns her zu schieben.

    Gestern Abend war es aber wieder extrem, und da dieses Jahr die 5 Jahre für das Melden von versteckten Mängeln abläuft, müssen wir jetzt was tun. Aber was?

    Hier kurz eine Beschreibung des Mangels:

    Wir haben eine Fussbodenheizung unter Fliesen und wenn die Heizung an ist, entsteht fischiger Geruch, meine Töchter sagen auch es richt wie faule Eier. Anfangs dachten wir es kommt aus der Wand, aber inzwischen glauben wir es kommt aus dem Boden. Also entweder aus dem Estrich oder aus der Fliesen-Ausgleichsmasse (ich meine mich zu erinnern, dass der Fliesenleger damals sagte, in der Ecke musste er besonders viel davon auftragen)

    Das Problem, es sind zwei Parteien involviert: Bauträger und Fliesenleger.

    Wie ist das richtige Vorgehen? Erst nach Entfernen der Fliesen (3 oder 4, je 30cmx120cm) kann ich ja mit Gewissheit sagen, wo der Geruch herkommt. Muss ich beide vorher darüber in Kenntnis setzen, dass ich die Fliesen entfernen werde? Oder muss ich sogar den Fliesenleger bitten diese zu entfernen? Ich will die Kosten so gering wie möglich halten und meine Befürchtung ist, dass ich den Fliesenleger für die Entfernung der Fliesen bezahlen muss, wenn es dann doch ein Fehler im Estrich ist.

    Hinzukommt, dass ich das jetzt recht zügig machen will, solange es noch so kalt ist und der Mangel sich gut reproduzieren lässt.

    Danke für Eure Hilfe.
     
  2. #2 SoL2000, 19.01.2025
    SoL2000

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    Bauträger oder GU?
    Hattest du einen separaten Vertrag dem Fliesenleger?
     
  3. john80

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    Was ist GU? Wir haben das Grundstück zusammen mit dem darauf neu gebauten Haus erworben, alle Böden haben wir in Eigenleistung machen müssen. Wir haben bei einem großen Baumarkt die Fliesen gekauft und diese auch als Gesamtpaket verlegen lassen. Vertrag für diese Fliesenarbeiten besteht zwischen uns und dem Baumarkt.
     
  4. #4 SoL2000, 19.01.2025
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    Dann bist Du in der unkomfortablen Situation, dass Du zwei Vertragspartner hast, die die Schuld hin- und herschieben können.
    Ich würde bei beiden einen Mangel anzeigen (falls noch Gewährleistungsansprüche bestehen) und versuchen möglichst konstruktiv mit den Kollegen zusammenzuarbeiten.
     
  5. john80

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    Gilt die 5-Jahres-Spanne nur für den Hausbau, oder auch für z.B. die Fliesenarbeiten? Oder ist da der Zug eh schon abgefahren? Meinem Bauträger kann es ja egal sein, wenn ich die Fliesen entfernen, solange ich des Estrich dabei nicht beschädige, oder?
     
  6. #6 Architectus, 19.01.2025
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    Du bist also der Meinung, dass der Geruch aus dem Estrich kommt ?
    Nach doch schon gelaufenen Heizperioden, war das immer so, ist es weniger geworden ?
    Also ich kann mir das kaum vorstellen, aber wenn du noch Ersatzfliesen hast, dann ist das Aufnehmen einiger Fliesen kein Problem, wenn su sie nicht mehr hast, sieh nach, ob du sie zuvor besorgen kannst, vorher würde ich nichts aufnehmen.
     
  7. #7 SoL2000, 19.01.2025
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    Beim Fliesenleger ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, beim Bauträger nicht. Der Bauträger wird Dir aber (vermutlich) sagen: Thema der Fliesenarbeiten, nicht unser Thema
     
  8. #8 Fabian Weber, 19.01.2025
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    Wieso, die 5Jahre gelten doch für den Fliesenleger genauso?!

    @john80 Du solltest zunächst den Mangel formal bei beiden anzeigen und wenn diese sich querstellen ein selbstständiges Beweisverfahren vor Gericht anstreben. Nur dieses hemmt die Gewährleistung.
     
  9. #9 SoL2000, 19.01.2025
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    Korrekt, mein Fehler.
    @Threadersteller: Meld dich bei beiden Vertragspartnern und zeig den Mangel an.
     
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