Hallo zusammen, ich bin sicher nicht der Erste der sich mit der Situation konfrontiert sieht, dass die Kosten durchs Dach gehen. Als Beispiel in der Kostenschätzung lag mein Rohbau bei 115k€, das Angebot bei 129k€ und die Schlussrechnung bei 145k€. Mal ganz offen in die Runde gefragt: hab ich hier irgendeine Handhabe, bzw. lohnt der Gang zum Anwalt? Vielen Dank im Voraus max
Puffer einbauen !!! Schlussrechnung 12 % höher als Angebot ? Da hast du doch überhaupt keine Handhabe, wenn es irgendwie nachvollziehbar ist.....
und was willst du beim Anwalt? Erkläre doch erst mal warum die Schlussrechnung höher als das Angebot ist
Wer beauftragt denn da die Mehrkosten? Du? Irgendwer muss die Leistungen ja beauftragen? Wenn Du das beauftragst musst es auch zahlen... Und wer hat die Kostenschätzung gemacht?
aber auch nur bis 10% (nach VOB) Um auf die Fragestellung des TS zurückzukommen: Grundsätzlich ist eine solche Steigerung erst mal komisch. Der Auftragnehmer muss seine Rechnung grundsätzlich prüfbar aufstellen. d.h. Du solltest in der Rechnung auf jeden Fall erkennen, warum es teurer geworden ist. Hierzu gibt es grundsätzlich mal 2 Möglichkeiten: 1. Mengenmehrung Beispiel: Im Angebot standen 300 m3 Erdaushub zu Preis x / m3. In der Rechnung stehen nun 343 m3 Erdaushub. Hierfür muss der Auftragnehmer dann ein prüfbares Aufmaß liefern. Wenn das Aufmaß nicht mehr prüfbar ist (eine Wand kann man die Länge ja messen, der Erdaushub wird mittlerweile wieder verfüllt sein und läst sich somit nicht mehr prüfen) erfolgt das Aufmaß gemäß den geltenden Richtlinien (wie es zu bauen gewesen wäre nach Vorschrift). 2. Zusätzliche Leistungen Zusätzliche Leistungen sind Leistungen, die im Angebot nicht enthalten waren, jetzt aber mit ausgeführt wurden, hier lässt sich nochmal unterscheiden: 2a. Festlegung des Bauherren Wenn Du während dem Bau dem Auftragnehmer sagst, das Du etwas anders willst (Fenster 3-fach verglast, statt 2.fach, andere Ziegel auf dem Dach, eine Gartenhütte zusätzlich) sind das zusätzliche Leistungen, die Du natürlich bezahlen musst. Der Preis hierfür sollte in der Rechnung gesondert aufgeführt und nachvollziehbar sein. 2b. Leistung, die nicht im Angebot enthalten, aber technisch erforderlich war Das ist der Punkt, wo es gerne zu den ungeahnten Mehrkosten kommt über die dann gerne gestritten wird. Ein Beispiel: Du beauftragst einen Maurer, auf Deiner Bodenplatte (die Du von einer anderen Firma hast bauen lassen) Wände zu mauern. Im Angebot steht ein Preis pro m2 Mauer. Jetzt kommt der Maurer auf die Baustelle und sieht, dass er eine Trennschicht einbauen muss. Diese will er natürlich extra bezahlt haben. Leider gibt es immernoch Firmen, die es dann einfach machen (weil gemäß DIN technisch erforderlich), aber dem Bauherren erst mit der Rechnung dann mitteilen, dass das zusätzlich kostet. Schreib doch mal, um was es in Deinem Fall geht, dann können wir hier im Forum konkret darauf eingehen und Dir auch sagen, ob Du es schlucken musst oder ob sich der Gang zum Anwalt lohnt. PS: Die Kostenschätzung ist in dem Fall egal.