Küche in ausgewiesener Garage

Diskutiere Küche in ausgewiesener Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, meine Fau und ich sind in der letzten Phase vor unserem Kauf eines EFM (Hessen) auf etwas gestoßen. Ursprünglich wurde das...

  1. #1 derpeter1989, 05.03.2025
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    Hallo liebes Forum,

    meine Fau und ich sind in der letzten Phase vor unserem Kauf eines EFM (Hessen) auf etwas gestoßen.

    Ursprünglich wurde das Haus mit einem Nebengebäude (so steht es in der Baugenehmigung) beantragt.

    In der Baugenehmigung von 2011 sind einmal für
    - Das Hauptgebädue (HBO 57, Rohbaukostentablle EFM)
    - Das Nebengebäude (auch HBO 57, Rohbaukostentabelle Kleingarage)

    beantragt und genehmigt worden.

    In den Bauplänen sind beide Gebäudeteile bereits als verbunden ausgewiesen.

    Nun ist es aber so, das in dem Nebengebäude nun eine Einbauküche steht (und es gibt auch nicht viele akzeptable möglichkeiten für uns diese zu bewegen).

    Unsere Frage ist nun, ob die Küche "sicher" ist oder ob wir mit langfristigen Konsequenzen rechnen müssen ?

    Vor allem gäbe es langfristig die Möglichkeit einen (anderen) Teil des Hauses als Einbauwohnung auszuweisen. Die Sorge ist dass das Bauamt spätestens hier etwas anmekelt und wir im schlimmsten fall rückbauen müssen.

    Viele Grüße
    DerPeter
     
  2. BaUT

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    Ja - wenn ihr eine Garage "illegal" zu Wohnraum umnutzt, dann wäre erstens die Frage ob die Garage denn überhaupt den energetischen Anforderungen der ENEV entspricht (von allen anderen bauordnungsrechtlichen Anforderungen mal ganz zu schweigen).

    Wenn euer Haus noch Ausbaupotential hat, dann wird diese später nicht voll ausschöpfbar sein, weil ihr ja schon eine illegale Wohnraumerweiterung vorgenommen habt, die dann ggf. von der späteren Ausbaureserve abzuziehen wäre.
     
  3. #3 nordanney, 05.03.2025
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    Das Nebengebäude ist also als Garagennutzung genehmigt worden. So verstehe ich Dich.
    Damit wird für
    die Einliegerwohnung als auch für die Umnutzung per se eine Baugenehmigung fällig. Völlig egal, ob da eine Küche, ein Atomkraftwerk oder der Kaninchenstall drin stehen.
    Nur, wenn Du beim Bauamt petzen würdest, dass die Garage als Wohnraum zweckentfremdet wird.
     
  4. #4 Tilfred, 05.03.2025
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    Hast Du mal gefragt, ob die Umnutzung der Garage beantragt wurde (sofern dies den möglich ist)? Könnte ja sein, dass dies bereits geschehen ist.
     
  5. Alex88

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    oder ein dir wohlgesonnener Nachbar...
     
  6. #6 msfox30, 05.03.2025
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    Oder das Garagentor offen steht und jemand vom Bauordnungsamt vorbei läuft.
    Oder dich ein Nachbar ansch...
    Oder der Mieter der Einliegerwohnung petzt.
    ...
    Gibt ja auch so nette Sachen wie Einheitswertfeststellung. Dort ist vermutlich nur die Garage angegeben, auf welcher Basis sich am Ende die Grundsteuer berechnet. Eine Einliegerwohnung schlägt sich in der Grundsteuer sicher höher nieder. Wäre dann sogar "Steuerhinterziehung".
     
  7. #7 derpeter1989, 05.03.2025
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    Vielen dank erstmal für die vielen Antworten.

    Das haben die Verkäufer leider nicht gemacht. Aber ich werde checken ob man da was beim Verkauf regeln kann
     
  8. #8 nordanney, 05.03.2025
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    Nö. Im Preis sollte enthalten sein, dass Du ein Haus und ein Nebengebäude mit Nicht-Wohnfläche kaufst. Mehr kannst Du nicht "regeln".
     
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  9. 415B

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    Die Landesbauordnung definiert eine Garage als Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das schließt es aber nicht aus, wenn da auch eine kleine Werkbank drinsteht bzw das Werkzeug zum basteln am Fahrzeug.
     
  10. #10 Baggerbedrieb, 05.03.2025
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    Fahrräder und Motorräder dürfen in Bayern nicht in die Garage ...
     
  11. BaUT

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    Wenn das stimmt, ham die Bayern ein Rad ab!

    Demnächst wird noch verboten in der Besenkammer elektrische Geräte wie Staubsauger aufzubewahren, geschweige denn dort zu laden.
     
  12. 415B

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    In Bayern gibt es keine spezifische Regelung in der bayerischen Bauordnung, die die Aufstellung von Fahrrädern in Garagen direkt verbietet. Die allgemeinen Bestimmungen zur Nutzung von Garagen können jedoch je nach Gemeinde und Bauvorschriften variieren.

    Garagen sind in der Regel für Fahrzeuge vorgesehen, aber wenn die Garage als Stellplatz für ein Fahrrad genutzt wird, sollte dies keine Probleme bereiten, solange es nicht gegen die örtlichen Vorschriften verstößt. Es gibt jedoch ein paar Punkte, die berücksichtigt werden sollten:

    1. Zweckbindung der Garage: Wenn die Garage in einem Neubaugebiet oder einer Wohnanlage für Fahrzeuge vorgesehen ist, könnte eine Nutzung als Abstellraum für andere Dinge (z. B. Fahrräder) problematisch sein, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit des Stellplatzes beeinträchtigt wird oder Vorschriften zu Brandschutz oder Sicherheit nicht eingehalten werden.

    2. Brandschutz: In einigen Fällen könnten Garagen, die auch als Abstellräume für Fahrräder genutzt werden, besonderen Brandschutzvorschriften unterliegen. Es könnte also notwendig sein, darauf zu achten, dass die Nutzung der Garage nicht gegen etwaige brandschutztechnische Anforderungen verstößt.

    3. Gemeinschaftseigentum und Hausordnung: In Mehrfamilienhäusern oder Reihenhäusern können auch die Hausordnung oder die Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft eine Rolle spielen. Es ist möglich, dass das Abstellen von Fahrrädern in der Garage durch eine solche Regelung eingeschränkt wird.
    Im Allgemeinen ist es jedoch in den meisten Fällen unproblematisch, Fahrräder in einer Garage abzustellen. Es lohnt sich, bei Unsicherheiten bei der zuständigen Gemeinde oder dem Bauamt nachzufragen, um genaue Informationen zu erhalten.
     
  13. #13 nordanney, 06.03.2025
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    Das hast Du doch nicht selbst geschrieben, sondern ist ChatGPT oder ein Zitat...

    Tatsächlich ist das Fahrrad in der Garage in Bayern nicht erlaubt, in NRW hingegen ja. Hängt von den jeweiligen Bauordnungen oder Garagenordnungen ab.
    ==> Bayern: Einstellplatz ist der Platz in der Garage für eine KfZ!
     
  14. #14 VollNormal, 06.03.2025
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    In meiner Welt fällt ein Fahrrad auch unter die Kategorie Fahrzeuge. Dass man dieses nicht in einer für Fahrzeuge vorgesehenen Garage abstellen darf, finde ich doch etwas verwunderlich.
     
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  15. #15 nordanney, 06.03.2025
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    Bei mir in NRW:
    upload_2025-3-6_8-13-56.png

    Jeweils aus den entsprechenden Verordnungen. Leider ja, ein Fahrräder sind in Bayern keine Kraftfahrzeuge. Es wird auch woanders nicht von Fahrzeugen, sondern von Kfz gesprochen.

    Wie so oft ist vieles in D leider nicht wirklich sinnig.
     
  16. BaUT

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    Das ist doch alles Kasperletheater!!!
    Es geht hier um ein Einfamilienhaus mit dem Anbau einer Einzelgarage (die derzeit ohne Nutzungsänderung als Küche zweckentfremdet wird)!

    Was labert ihr hier von Zweckbestimmungen von Pkw-Stellplätzen in Gemeinschaftsgaragen?!
    Kommt mal wieder zum eigentlichen Thema des Fragestellers zurück!
     
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  17. 415B

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    Kannst Du bitte mal den Gesetzestext dazu raus suchen aus deiner Landesbauordnung. Danke
     
  18. Alex88

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    nicht ganz richtig, Motorräder sind geduldet solange ein KFZ noch mit da rein passt, mit Fahrrädern verhält es sich genauso
     
  19. #19 nordanney, 06.03.2025
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    siehe #15 ==> Auszug aus dem Gesetz für Bayern.

    Ich wohne in NRW, siehe Auszug aus dem Gesetzestext #15
     
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