Laut Baugenehmigung muss die Garage ein Giebeldach haben

Diskutiere Laut Baugenehmigung muss die Garage ein Giebeldach haben im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir möchten aber kein Giebeldach auf unsere Garage bauen, in der Satzung der Gemeinde steht aber drin das wir eines haben müssen. Der Bau ist seit...

  1. #1 Blaugrau, 17.04.2018
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    Wir möchten aber kein Giebeldach auf unsere Garage bauen, in der Satzung der Gemeinde steht aber drin das wir eines haben müssen. Der Bau ist seit Dezember abgeschlossen. Wegen der Fristen... in unserer Gegend sind fast ausschließlich Flachdächer auf Garagen.. kann man da nachträglich noch was machen?
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 17.04.2018
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    Bitte ein paar mehr Infos:
    Ist die Garge nun schon gebaut? Wenn ja, mit welchem Dach? Was ist beantragt? Was ist genehmigt?
     
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  3. #3 Blaugrau, 19.04.2018
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    Ja, Haus und Garage sind fertig gebaut. Wir haben laut Paragraph 34 gebaut. Es gibt aber von der Gemeinde Bauvorschrift in der es heißt alle Garagen müssen ein Giebel Dach haben.
    Da unsere Garage genau auf der Grundstücksgrenze steht und an der anderen Seite direkt an unserem Haus macht es aber so wenig Sinn. Unsere Garage hat ein Flachdach. Beantragt war erst das Flachdach das wurde abgelehnt dann haben wir über unseren Architekten ein Giebel Dach rein geschrieben weil er meinte da kuckt hinterher eh keiner mehr nach. Was jetzt leider doch der Fall ist
     
  4. #4 simon84, 19.04.2018
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    Sorry, aber so blöd muss man erstmal sein, etwas explizit abgelehntes trotzdem zu bauen.
    Wenn ich auf dem Bauamt arbeiten würde, wäre das auch genau das erste wo ich mal nachfragen würde.

    Da seid ihr übrigens beide in der Haftung für das Bußgeld und/oder ggf. notwendige Umbau bzw. Rückbauten.

    Würde mir schnellstens einen spezialisierten Anwalt zulegen, vielleicht gibt es noch eine kleine Chance den Umbau/Rückbau zu vermeiden und nur das Bußgeld zu schlucken.
     
  5. #5 Onkel Dagobert, 19.04.2018
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    Oha, da ist das Kind aber schon tiiiief im Brunnen.
    Wie simon84 schon gesagt hat, ist das ja quasi mit Ansage.
    Meine Erfahrung mit Ämtern ist, dass man recht viel hinbekommen kann wenn man es vorher bespricht, noch ein wenig wenn man sich "vertan hat" oder etwas "übersehen hat", und eigentlich (fast) nichts mehr wenn man das Amt bewusst ignoriert, oder ärgert.
    Was sagt denn Dein Architekt dazu? Der hat das ja schließlich verbockt, auch wenn ihr euer OK dazu gegeben habt. Das wird eine ganz haarige Sache, und ich befürchte dass am Ende der Rückbau steht, was ich irgendwie auch verstehen könnte.
    Aber trotzdem: viel Erfolg
     
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  6. juwido

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    Vielleicht lohnt ja auch eine genauere Analyse, was da eigentlich gefordert ist. Dann kann man dem flachen Dach ja eventuell einfach "ein Hütchen aufsetzen"...
     
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  7. #7 simon84, 19.04.2018
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    ich glaube da habt ihr ganz andere probleme als einfach nur schnell einen "hut" aufsetzen.
     
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