LBO bzw. BauVorlVO

Diskutiere LBO bzw. BauVorlVO im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, freue mich auf Antworten zu meinen Fragen. Danke schon mal dafür. 1) Unter §7 BauVorlVO Abs. 6 heißt es: Änderungen baulicher Anlagen, bei...

  1. #1 Gast101254, 09.07.2023
    Gast101254

    Gast101254 Gast

    Hallo, freue mich auf Antworten zu meinen Fragen. Danke schon mal dafür.

    1) Unter §7 BauVorlVO Abs. 6 heißt es: Änderungen baulicher Anlagen, bei denen Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden, ist der Lageplan nicht erforderlich.
    Ab wann spricht man von einer Änderung des Daches, welche Kriterien müssen erfüllt sein?
    Erhöhung um 20 cm bei einem Flachdach? Vergrößerung des Dachüberstandes bei einem Flachdach um 50 cm zum Hofinneren hin?

    2) Wo kann man diese und andere Definitionen nachschauen, ab wann man von einer Änderung des Daches spricht usw.??

    3) Hatte den Archi gebeten, nach BEG zu planen. Antwort vom Archi: Das heißt nicht BEG , sondern GEG = Gebäudeenergiegesetz.
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Ich auch.
    Bundesland?
    Bezugnehmend auf die Notwendigkeit eines Lageplanes: Jede Änderung, die Auswirkungen auf die Darstellung im Lageplan hat.
    Ja, da im Lageplan Abstandsflächen dargestellt werden und deren Tiefe von der Wandhöhe abhängt und die Wandhöhe bis zur Dachhaut gemessen wird. Ausnahmen bestätigen die Regel.
    Mangels Informationen zum Bestand nicht beantwortbar.
    Einige Begriffe sind in der LBO legal definiert. Die meisten Sachverhalte bedürfen aber der Auslegung der Gesetzestexte in Bezug auf den konkreten Einzelfall. Gehen die Auslegungen von Bauherrschaft und Genehmigungsbehörde zu weit auseinander, entscheidet ein Gericht.
    Ja, was ist die Frage?
     
  3. #3 Gast101254, 10.07.2023
    Gast101254

    Gast101254 Gast

     
  4. #4 simon84, 10.07.2023
    simon84

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    Moderator

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    Statt dreibuchstabige Abkürzungen zu nutzen wäre es doch besser einfach klar und deutlich mitzuteilen dass du Förderungen abgreifen willst ?
     
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