Leistung laut Auftrag nicht erbracht .. und nun ?

Diskutiere Leistung laut Auftrag nicht erbracht .. und nun ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Leute, ich habe da ein kleines Problem. In meinem Vorgarten und meinem Hof haben sich eine Menge Gartenabfälle gesammelt die ich nicht...

  1. Sonz

    Sonz

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    Hallo Leute,
    ich habe da ein kleines Problem.
    In meinem Vorgarten und meinem Hof haben sich eine Menge Gartenabfälle gesammelt die ich nicht selber entsorgen wollte.
    Also habe ich bei einem Unternehmen angerufen und sie um einem Auftrag gebeten.
    Es war eine Person vor Ort und hat sich die Arbeit angesehen.
    Bei der Anfrage des Auftrages haben ich ausdrücklich gesagt "Ich gehe von einer Menge von 5-10m³ aus".
    Als die Person vor Ort war,sagte er das dies alles kein Problem wäre und das wäre weniger als er gedacht hätte.
    Darauf hin sagte ich ihm das sich unter den Gartenabfällen(Efeu etc. ca. 180cm Hoch aufgetürmt) noch Erdreich befinden würde,
    dass im moment in den Waschbetonplatten eingezäunt ist.
    Die müsste mit Abtransportiert werden.Alles kein Problem.

    Als das Angebot kam war vom Erdreich keine rede,also habe ich nochmal eine Email geschickt in der ich u.a geschrieben habe :

    "Die Gartenabfälle im hintern Garten beinhalten auch
    ja auch eine Menge Erdreich die sich „eingezäunt“ in den Wachbetonplatten
    befindet.Ist der entsorgen in Angebot mit enthalten (da nicht explizit aufgeführt)"

    Darauf hin bekam ich ein neues Angebot (~80€ teurer) mit folgender folgender Ergänzung :
    "Gartenabfälle und Erdreich aus dem hintern Garten [...] laden,
    abfahren und entsorgen" & "Aus dem hinteren Garten diverse Gehwegplatten laden,abfahren und entsorgen"

    Diesem Angebot (selbe Angebotsnummer) habe ich per Email angenommen und den Auftrag erteilt.

    Als die Handwerker bei mir vor Ort waren,sagte man mir das von so einer Menge keine Rede war und sie das nicht mitnehmen würden.

    Nachdem ich mich mit dem Angebotsersteller ziemlich in die Haare bekommen habe und der absichtlichen Verschleierung
    des wahren Arbeitsaufwands bezichtigt wurde,wurde mir lapidar gesagt man würde die Arbeit nicht machen
    und nach dem Ursprünglichen Auftrag abrechnen.

    Ein Fax zur Aufforderung zur Erbringung der Leistung meinerseits folgte umgehen.

    Inzwischen telefonier ich mit der Geschäftsleitung und man bat mich um Fotos und Ausmaß des Erdreichs.

    Gemeinsam sind wir auf ca. 2,8m³ Erdreich inkl. einiger Steine gekommen.
    (von der Firma geschätztes Gesamtgewicht 5-6 Tonnen !?!)

    und nun das Angebot der Firma :
    Abtransport & Entsorgung übernimmt die Firma (angeblich 150€.)
    Die Arbeitsstunden (12 Mannstunden) müsste ich selber tragen.
    Man würde mir das komplett für 300€. anbieten (Gesamtvolumen des Ursprungsauftrages 340€ ohne Erdreich - 3Std reale Arbeitszeit).

    Nun hätte ich ein paar fragen an die Profis hier :

    Für mich wurde der Arbeitsaufwand einfach nur Unterschätzt und man will sich da rausreden.
    Ich habe ja nun ein Auftrag angenommen in denen die Arbeiten explizit hinzugefügt worden sind.
    Ich habe 4 Situationen geliefert in denen klar hervorgeht das sich unter dem Gartenabfall Erdreich befindet.
    Von der Firma kommt nur ein "Unser Mitarbeiter konnte das nicht einsehe"
    Es gab vor Ort keine Probleme einmal unter die Abfälle zu schauen.
    Kann man soetwas (legal) auch anders sehen und ich befinde mich im Unrecht ?

    Sind die geschätzen Arbeitsstunden gerechtfertigt ?(Fotos auf Anfrage)

    Die zurück zulegende Wegstrecke dürfte sich um ca. 20m im Haus und 10m Straße belaufen.Dazwischen ist eine kleine
    5-Stufige Treppe im Eingangsbereich.
    Zugang zum Hof über eine normale Hoftür (ca. 90cm breit)

    Ich schätze das Gewicht der Steine/Platten auf vielleicht 200-300Kg,
    wiegen 2,8m³ normaler Mutterboden wirklich 4,5-5,5 Tonnen ?

    Bevor ich meinen Anwalt einschalte,vielleicht gibs ja hier im Forum noch ein paar Meinungen dazu
    oder jemand kennt Urteile über ähnliche Fälle.

    Ich fühle mich einfach nur verarscht obwohl ich mich bemüht habe den Arbeitsaufwand so genau wie möglich im Vorfeld abzuklären.

    Danke und bis denne,
    SonZ
     
  2. Julius

    Julius

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    Nach Deiner Schilderung ist mir trotzdem noch völlig unklar, ob es sich bei Version 1 und 2 um Festpreis- oder Einheitspreis-Angebote gehandelt hat. Das wäre aber wesentlich!

    Und wolltest Du jetzt die Waschbetonplatten mit entsorgt haben oder nicht?
     
  3. bernix

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    ..ob es sich ein Festpreisangebot handelt, ist aus der Distanz nicht feststellbar.

    Die Problematik liegt darin, dass keine Mengen festgelegt wurden.

    Und ja:....2,8m³ Erde können je nach Feuchte 6to wiegen ...und mehr.
    Und ja: ...diese Menge über diese Distanz zu bewegen (Schubkarre, Treppe) ist eine ordentliche Leistung....insofern kann ich es sogar verstehen, dass sich der Auftragnehmer zu drücken versucht....

    Es dürfte hier kaum durchsetzbar sein, dass diese Leistung (für 80euro) erbracht wird.
    Andererseits müsste man vielleicht über einen Nachlass für die erbrachte Leistung sprechen, da, wenn der Erdanteil so hoch war, die kalkulierte Grünzeugmenge auch falsch war....
     
  4. Sonz

    Sonz

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    Hallo Leute,
    also das Angebot war Festpreis.

    Der neu angebotene Nachlass (bis jetzt nur telefonisch) besteht (laut aussage der GF)
    ja schon darin das der Container und die Entsorgung nicht berechnet werden.
    Dies würde sonst mit 150€ zu Buche schlagen.

    Die Gehwegplatten sollen auch mit weg und sind ja auch so im Angebot mit aufgeführt.

    Die strittigen Punkte kann ich ja nochmal genau aus dem Angebot Zitieren :

    "Gartenabfälle und Erdreich aus dem hinteren Garten und Gartenabfälle aus dem Vorgarten laden,abfahren und entsorgen"

    "Aus dem hinteren Garten diverse Gehwegplatten laden,abfahren und entsorgen"

    "Zum Festpreis von : xxx"

    Die Arbeiten im vorderen Garten wurden anstandslos erledigt, genau so wurden aus dem hintern Garten die Gartenabfälle entsorgt.

    Was "liegen blieb" sind das Erdreich und die Gehwegplatten.

    Zum Glück ist mir eingefallen das ich vor Jahren mal einen Kunden hatte der Bauchsachverständiger ist.
    Da ich noch ein paar kleinere Probleme mit einer anderen Firma habe und nächste Woche bei mir noch eine neue
    Baustelle aufgemacht wird,lass ich von ihm mal meine ganzen Unterlagen durchprüfen.

    Danke schon mal für die Infos
     
  5. #5 robinson, 20.10.2010
    robinson

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    ... ob der helfen kann?
     
  6. Sonz

    Sonz

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    Naja vielleicht nimmt er einem das flaue gefühl im Magen :shades
     
  7. Eric

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    Dein Anwalt wird sich freuen, wenn er den Fall bearbeiten darf :biggthumpup:

    Abrechnung nach Streitwert ist ihm nicht zumutbar. Das wäre für ihn ein Verlustgeschäft. Er wird zum Stundensatz von geschätzten 200,00 €/Stunde + MWSt abrechnen wollen.

    Die Sache wird er auch gewinnen. Von den angefallenen Anwaltskosten wären vom Gegner aber nur die nach Streitwert berechneten Kosten zu ersetzen. Die belaufen sich nach RVG auf 84,50 € + 20 % Auslagenpauschale + MWSt.

    Bedeutet bei einer Nachforderung von 120,00 €:

    Viel mehr als 1 Stunde an Arbeitzeit darf für den Anwalt nicht anfallen. Anderenfalls wird dessen Beauftragung für Dich zum Verlustgeschäft.

    Aber da es ja offenbar ums Prinzip geht :e_smiley_brille02:

    Der Anwalt des Handwerkers wird wahrscheinlich sagen: Sonz klagt eh nicht.
     
  8. Sonz

    Sonz

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    Ums Prinzip?
    Ich hab nen Festpreisangebot bekommen und die darin Aufgeführte Arbeit wurde nicht erledigt.
    Wenns mir ums Prinzip gehen würde,hätte ich entweder zuviel Geld oder langeweile.
    Beides kann ich irgendwie nicht bei mir entdecken
     
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