Mängel bei Fliesenarbeiten

Diskutiere Mängel bei Fliesenarbeiten im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, nach einigem Ärger mit unserem Fliesenleger und nachdem wir auf diverse Mängel aufmerksam gemacht wurden, haben wir schließlich einen...

  1. swlw

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    Hallo,

    nach einigem Ärger mit unserem Fliesenleger und nachdem wir auf diverse Mängel aufmerksam gemacht wurden,
    haben wir schließlich einen Sachverständigen zur Begutachtung beauftragt.

    Festgestellte Mängel:

    1. Sockelfliesen stehen direkt auf den Bodenfliesen auf. Laut Sachverständigem eine Verletzung der DIN 4109, Beiblatt 2 (Schallbrücke zwischen Bodenbelag und Wand) Zudem kippen die Sockelfliesen nach vorne.
    2. Estrichtrennschnitt an einer Stelle überfliest
    3. Stärke des Kleberbetts entspricht nicht dem Format der Fliesen (60 x 60) (Anm.: teilweise nur 1 mm)
    4. Einteilung der Fliesen in einigen Räumen mangelhaft: An einer aufsteigenden Wand mit ganzer Fliese begonnen, gegenüberliegend ein Passstück eingefügt. In einem Raum enden die Bodenfliesen mit einer ganzen Fliese 3 cm vor der Wand.
    5. Keine CM-Prüfung der Belegreife durchgeführt.

    Der Sachverständige schlägt vor, vom Handwerker zu verlangen, den Sockel abzunehmen und wieder richtig zu befestigen. Für den überfliesten Trennschnitt und die mangelhafte Einteilung sollen wir die Rechnung mindern.
    Das zu geringe Kleberbett sieht er nicht so kritisch.

    Wir haben uns nun zusätzlich Rat bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht eingeholt.

    Der sieht die Angelegenheit deutlich anders: Die Folgen des schwachen Kleberbetts seien überhaupt nicht abschätzbar. Aus seiner Prozesspraxis empfiehlt er den Ausbau des gesamten Bodens mit anschließender korrekter Neuverlegung zu verlangen.

    Das verzögert natürlich unseren Einzug. Zum Glück zahlen wir derzeit keine Miete, können die alte Immobilie so lange aber auch nicht vermieten.

    Was würdet ihr in unserer Situation tun?
    Vielen Dank im Voraus für eure Gedanken.
     
  2. #2 Fabian Weber, 23.02.2024
    Fabian Weber

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    Dem Gutachter folgen.
     
  3. swlw

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    Danke für die klare und knappe Antwort.

    Kommt deine Meinung daher, dass

    1. Das Kleberbett normalerweise nicht zu Problemen, wie gesprungenen Platten führt
    2. Man vor Gericht damit wahrscheinlich nicht durchdringt
    3. Wegen der weiteren Bauverzögerung
    4. Weil der Fliesenleger eh Gewährleistung geben muss
    5. sonstige Gründe
    Vielen Dank
     
  4. #4 Fabian Weber, 24.02.2024
    Fabian Weber

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    Weil der Anwalt nur für sich ein Geschäft wittert mit für Dich Ungewissen Ausgang und ja, weil der Fliesenleger sowieso 4 bzw. 5 Jahre Gewährleistung hat.
     
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