Mängel nach der Verjährungsfrist - chancenlos?
Diskutiere Mängel nach der Verjährungsfrist - chancenlos? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, die Problemlage in Kurzform – ich weiß, dass hier im Forum keine Rechtsberatung stattfinden kann, die Meinung von Fachleuten würde mich...
Thema:
Mängel nach der Verjährungsfrist - chancenlos?
Die Seite wird geladen...
-
Mängel nach der Verjährungsfrist - chancenlos? - Ähnliche Themen
-
Zimmertüren Mängel
Zimmertüren Mängel: Hallo, Ich weiß nicht, ob ich mittlerweile zu penibel bin, daher würde ich gerne eure Meinung wissen. Es wurden 7 Zimmertüren eingebaut und jede... -
Einbehalt für Mängel aufteilen
Einbehalt für Mängel aufteilen: Hallo, fiktives Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus gibt es drei Mängel die bei der Abnahme mit je einem Betrag als Einbehalt dokumentiert... -
optischer Mangel bei neuen Fenster
optischer Mangel bei neuen Fenster: Info: Altbau-Sanierung kein Neubau, Sanierung ohne Bauleiter oder ähnliches Wir haben einen recht kleinen aber unschönen Mangel in einem unserer... -
Mangel weiße Wanne / WU-Keller
Mangel weiße Wanne / WU-Keller: Liebe Experten, Wir sind etwas ratlos mit einem Mangel an unserem gekauften Haus (Baujahr 2012) mit einer weißen Wanne / WU Keller. Wir haben... -
Verjährungsfrist für versteckte Mängel
Verjährungsfrist für versteckte Mängel: Hallo, gibt es noch die 30 jährige verjährungsfrist für Versteckte Baumängel. VOB §13 und BGB 634a sagt hierrüber nichts aus. Vieleicht habe ich...