Mietminderung Balkone gerechtfertigt?

Diskutiere Mietminderung Balkone gerechtfertigt? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Liebe Community, wir würden uns über eure Meinungen zu folgendem Thema freuen: wir vermieten eine Neubau Wohnung mit dazugehörigem Balkon. Es...

  1. #1 Adrian Bau, 30.03.2022
    Adrian Bau

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    Liebe Community,

    wir würden uns über eure Meinungen zu folgendem Thema freuen:

    wir vermieten eine Neubau Wohnung mit dazugehörigem Balkon. Es war bei Einzug der Wohnung mündlich vereinbart, dass die Fertigstellung des Balkons noch dauern wird. (Da haben noch Teile vom Geländer gefehlt) Inzwischen sind die fehlenden Teile des Balkons montiert und der Balkon kann ganz normal und sicher betreten werden (alles ist auch abgedichtet).
    Jetzt zum eigentlichen "Problem":
    Die Balkonplatten sind noch nicht verlegt (auf Stelzlager), die Mieter haben schon mehrere Termine für die Fertigstellung der Balkonplatten abgesagt. Jetzt möchten die Mieter eine Mietminderung, da sie der Meinung sind der Balkon ist nicht nutzbar.

    Was denkt ihr?

    Danke im Voraus
     
  2. #2 Fred Astair, 30.03.2022
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2022
    Fred Astair

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    Ohne die Platten ist der Balkon nicht nutzbar und die Mieter müssen nicht Urlaub nehmen oder ihre Zeit opfern, um die verspäteten Handwerker auf den Balkon zu lassen.
    Lass die Arbeiten von einer Hebebühne aus durchführen und informiere die Mieter eine Woche im voraus über den Termin.
    Eine angemessene Mietminderung ist gerechtfertigt.
    Meine Meinung als Vermieter.
     
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  3. #3 nordanney, 30.03.2022
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    Das spricht in Verbindung mit
    komplett gegen eine Mietminderung.

    Mit dem Hinweis, dass die verspätete Fertigstellung vereinbart war und die Mieter mehrfach verhindert haben, dass der Balkon fertiggestellt wird.

    Da muss ich @Fred Astair komplett widersprechen. Ich sehe 0 Chancen bzw. Ansprüche des Mieters auf Mietminderung. Meine Meinung als Vermieter.
     
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  4. #4 Fabian Weber, 30.03.2022
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    Wenn der Belag noch fehlt, ist es wohl kaum Möglich da zum Beispiel einen Gartenstuhl hinzustellen, ohne die Abdichtung zu beschädigen.

    Jetzt schätze ich mal:

    Balkon 10m2, Kaltmiete 10€/m2 für Balkon. Macht 100€ im Monat Mietminderung im Monat.

    Also macht Euch mal locker als Vermieter, denn das war ja jetzt schon sehr hoch geschätzt, wahrscheinlich ist es weit weniger.
     
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  5. #5 nordanney, 31.03.2022
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    Wenn der Vermieter aber den Belag anbringen will und der Mieter mehrfach dies ablehnt, warum soll der Mieter dann über den fehlenden Belag meckern?

    Ich kaufe ein Auto, hole es einfach über Monate nicht beim Händler ab und will dann eine Preisreduktion, weil ich das Auto nicht fahren konnte? Wie bekloppt ist das denn!
     
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  6. Alex88

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    damit haben sie eine Mietminderung verwirkt, meine Meinung als Vermieter
     
  7. #7 klappradl, 31.03.2022
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    Wie lange lebt der denn schon ohne Balkon, was war vereinbart und wie oft hat er schon einen Handwerkertermin abesagt und wurde die rechtzeitig angekündigt.
    Wissen wir nicht.
     
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  8. #8 Fred Astair, 31.03.2022
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    Die Mieter sind offensichtlich so nett und fragen an, ob sie mindern dürfen.
    Das müssen sie nicht. Sie könnten einfach einen rechlichen Rat vom Mieterverein oder Anwalt einholen, der aus vorangegangenen Urteilen die Angemessenheit der Höhe bestätigt und dies dem Vermieter mitteilen. Die Minderung kann dann vom Beginn der Nutzungseinschränkung bis zu deren Beseitigung durchgeführt werden. Dem Vermieter verbleibt das Recht zur Klage, mehr nicht.
    In der Bevölkerung geistert noch immer die Meinung, der Vermieter müsse die Minderung "genehmigen".

    Meine Meinung als Vermieter, dem bisher noch nie ein Mieter gemindert hat.
     
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