Mindestüberdeckung Estrich über FBH nicht erreicht?

Diskutiere Mindestüberdeckung Estrich über FBH nicht erreicht? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, da ich schon mehrfach hier viele gute Tipps und Hinweise von den Bauexperten bekommen habe, traue ich mich noch einmal um Hilfe...

  1. #1 Kapalua85, 07.03.2015
    Kapalua85

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    Hallo zusammen,

    da ich schon mehrfach hier viele gute Tipps und Hinweise von den Bauexperten bekommen habe, traue ich mich noch einmal um Hilfe zu fragen:

    Wir mussten leider feststellen, dass zumindest in einigen Räumen unseres Neubaus die erforderliche Mindestüberdeckung Estrich über FBH nicht gegeben ist. Ausgeschrieben war ein Zementestrich C35 F5. Der Nachweis, dass dieser Estrich eingebaut wurde, wird noch auf unser Drängen erfolgen.

    Laut Aussage des Estrich-Unternehmens wurde zumindest dieser auch eingebaut. Ausgehend davon ist wohl eine Mindestüberdeckung von 55mm erforderlich. Dies hat auch der Architekt so ausgeschrieben. Abgerechnet (noch nicht bezahlt) wurde aber zusätzlich eine Mehrstärke, so sind wir überhaupt auf dieses Thema gekommen, die Höhen nachzuprüfen.

    Wir konnten in der Einliegerwohnung (noch nicht fertig innenausgebaut) jetzt nachmessen und haben an drei verschiedenen Stellen eine Minderüberdeckung festgestellt, vom Architekten wurde dies auch vor den Handwerkern bestätigt. Der Estrich beträgt an den nachgemessenen Stellen nur ca. 4-4,5 mm über FBH. Im restlichen Haus ist der Innenausbau leider bereits fertiggestellt, so dass wir hier bisher nicht selbst nachmessen wollten / könnten.

    Dem Unternehmen haben wir jetzt jedoch die Möglichkeit eingeräumt, an zwei weiteren Stellen eigene Messungen vorzunehmen.

    Wenn sich jetzt herausstellt, dass der Estrich auch dort die erforderliche Mindestüberdeckung nicht erfüllt, was kann man tun? Sind hier Schäden an der FBH oder dem Belag oder dem gesamten Bauwerk zu erwarten? In der Einliegerwohnung könnte man angeblich noch "recht einfach" eine Spachtelung vornehmen, aber was würde man im restlichen Haus tun können / müssen?

    Sowohl der Architekt als auch das Unternehmen habe sich sehr bedeckt gehalten mit Aussagen auf diese Fragen. Ich hatte daher den Eindruck, dass es beiden Seiten sehr unangenehm war bzw. diese wohl ein größeres Problem darin sehen (?) als Sie uns sagen wollten...

    Könnt ihr mir vielleicht eine Einschätzung geben? Das Thema ist natürlich wie oben geschrieben noch nicht ganz spruchreif, aber mir macht es ein wenig Sorgen....

    Vielen lieben Dank!
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Was soll eine Spachtelung bringen?

    Ich vermute mal, es wurden 40-45 mm gemessen Anstelle von 4-4,5 mm ? Wenn 55 mm vertraglich vereinbart sind, Mangelanzeige mit Fristsetzung durch Architekt erstellen lassen. Mangelbeseitigungskonzept einfordern, diese kann man dann diskutieren.
    Hier mögliche Lösungen für unbestätigte Mängel zu bereden, bringt nichts. Die Art der Mangelbeseitigung ist Sache des AN.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Wobei ein C35 F5 mit 40-45mm Heizrohrüberdeckung noch fachgerecht sein kann.Einfach mal in die techn. Unterlagen schauen.
    Das ändert natürlich nichts daran, dass 55mm vereinbart waren und anscheinend nicht so geliefert wurde wie bestellt war. Vielleicht aber verhandelt es sich leichter wenn man weiß, dass die Konstruktion nicht völlig daneben ist, und die Abrissbirne in der Garage bleiben kann.

    Bsp. aus einem Datenblatt:

     
  4. #4 Kapalua85, 08.03.2015
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    @Lebski: ja, natürlich meinte ich 40-45 mm, sorry!... Die Mängelanzeige wird der Architekt stellen, ich hoffe wir bekommen bald Antwort vom Unternehmer (vermutlich halt nach seiner eigenen Messung). Die Spachtelung hat der Estrich-Unternehmer vorgeschlagen, um die Unterschreitung in der Einliegerwohnung zu "korrigieren". Was es bringen soll (außer die Höhe herzustellen), weiß ich leider nicht genau. Werde ich aber konkret erfragen, danke für den Tipp!

    @R.B.: Vielen herzlichen Dank für deinen Ratschlag. Ich habe diese technischen Datenblätter mal nachgeschaut, der Architekt ist bei der Ausschreibung wohl von einer Flächenlast > 2 < 3 kN/m2 ausgegangen (Punktlast mal außen vor). Da müssten wir vermutlich schauen, in welchen Bereichen eine ggf. größere Belastung als "Standard" (<2 kN/m2) haben... Für den Rest verhandeln (?). Wobei mir insgesamt immer lieber ist, ein Gewerk wie ausgeschrieben und bestellt zu erhalten, statt einen wie auch immer gearteten (meist niedrigen) Nachlass für einen "Mangel"... Die Preise für die vergebenen Gewerke waren ja einkalkuliert. Das verstehen die meisten Handwerker nicht, habe ich gelernt.

    Aber mal schauen, was rauskommt...Abwarten und hoffen heißt wohl nun die Devise :-)

    Vielen Dank für eure Hilfe und Einschätzungen!
     
  5. #5 planfix, 08.03.2015
    planfix

    planfix Gast

    nach der etsrichdin 18560 gilt z.B. als mindestdicke für F4 (biegezugfestigkeit) 45mm rohrüberdeckung, für F5 40mm.
     
  6. R.B.

    R.B.

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  7. #7 Kapalua85, 09.03.2015
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    Hallo zusammen,

    Danke nochmals für die Antworten. Den Grund für die Ermittlung der Flächenlast > 2 kN werde ich noch erfragen, das ist mir gerade auch nicht bekannt / bewusst. Wir haben zumindest weder aktuell Betonmöbel geplant noch fahren wir mit schweren Maschinen im Haus umher :winken

    Aber ich habe beim Hausbau gelernt, man lernt nie aus und ich könnte mich mit allen Normen und Vorschriften und Ausschreibungen noch Jahre beschäftigen ;-) Was ich mir vorstellen könnte, ist, dass der Fußbodenaufbau einfach so geplant wurde, dass man 55 mm Überdeckung braucht, dabei ist aber glaube ich ja 15 cm inkl. Belag eine recht "normale" Höhe...

    Ich bin ja schon zufrieden, dass es scheinbar auch normal mit weniger Überdeckung geht. Dann wäre es zumindest kein Schaden, sondern eine reine Abrechnungs-/Leistungsfrage gegenüber dem Handwerker.

    Ich werde mich auf jeden Fall mal erkundigen. Fragen macht schlau :-) Und wenn ich mal wieder zu viel Zeit, Nerven und Geld habe, kenne ich mich beim zweiten und dritten Haus (das erste baut man ja bekanntlich für seinen Feind, hehe) viel besser aus!

    PS: Ihr seid super. Vielen Dank an alle BE im Forum für die Unterstützung.
     
  8. #8 LesFleursduMal, 09.03.2015
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    Mir fällt dazu spontan die Frage ein: Fehlt jetzt teilweise ein Zentimeter am Bodenaufbau oder wurde der Estrich entsprechend der Bodenaufbaumaße angeglichen?
     
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