Muss ich isolieren?

Diskutiere Muss ich isolieren? im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich möchte einen alten Bungalow kaufen, umbauen und anbauen. Es handelt sich um ein Fertighaus von 1978. Der Anbau, in dem der neue...

  1. #1 wolfpack57, 04.10.2010
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    Hallo,
    ich möchte einen alten Bungalow kaufen, umbauen und anbauen.
    Es handelt sich um ein Fertighaus von 1978.

    Der Anbau, in dem der neue Wohnbereich liegen wird, wird natürlich wärmetechnisch gleich auf den neuesten Stand gebracht.
    In dem Altbau sollen einige Wände neu gemacht werden sowie Fußböden und Decken. Die Decke wird auch gleich mit isoliert.

    Der Knackpunkt ist aber, dass wir die alte Außenfassade nicht machen wollen
    und mir jetzt mehrere Leute sagen, dass ich das muss.:mauer

    Muss ich wirklich?:bef1021:
    Muss das mit in den Bauantrag?
    Gibt es Schlupflöcher?
    Was ist wenn man es dann doch nicht macht?

    Eigentlich wollte ich noch 10 Jahre warten...

    Danke für die Hilfe
     
  2. #2 Thomas Traut, 05.10.2010
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    Wenn es keine Nutzungsänderung gibt und der Putz nicht erneuert wird, muss auch nichts gemacht werden.

    Aber: Bei einem Fertighaus von 1978 könnte der Wurm ganz woanders drin sein, nämlich im Wandaufbau selbst (zusammengerutschte Dämmung, Kondensat, Feuchtigkeit usw.). Bevor irgendeine Dämmung da rauf gepappt wird, sollte der Bestand untersucht werden. Außerdem stimmt wahrscheinlich die Heizungsauslegung nicht mehr, wenn jetzt eine mit einer für den geplanten Zustand zu groß dimensionierten Leistung eingebaut wird.

    Zum Bauantrag: Was beantragt ist, muss auch gemacht werden.
     
  3. #3 Der Bauberater, 05.10.2010
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    ?? Wo steht das??
     
  4. #4 wolfpack57, 05.10.2010
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    hallo und danke für die schnelle Antwort!

    Was bedeutet denn das mit der Nutzungsänderung genau?
    Es war vorher ein privat, als Einfamilienhaus benutzter Bungalow und wird es jetzt auch bleiben.
    Was für Nutzungsänderungen gibt es denn noch?

    Wir machen ihn halt bloß größer und von innen neu.
    Eine Einliegerwohnung kommt auch rein, aber auch für die eigene Nutzung.


    Von Feuchtigkeit ist in dem Haus nicht zu sehen oder zu spüren. Eigentlich müsste das dann doch zu riechen sein, oder?

    Der Heizungsofen bleibt der alte,wo liegt denn das Problem, wenn dieser ein wenig stärker ist?


    Kommt der Landkreis später raus unkontrolliert ob alles beantragte auch durchgeführt wurde?

    Dankeschön
     
  5. #5 Thomas Traut, 05.10.2010
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    :winken

    Z.B. von Abstellraum in Wohnraum


    Kann sein, muss nicht.

    Dann wird der Ofen ja mit dem Anbau schon mehr bringen müssen. Schafft er das?
     
  6. #6 wolfpack57, 05.10.2010
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    das mit der Nutzungsänderung ist wohl ein Problem.

    Wir machen aus 2 Badezimmern eines, dafür aus einem Wohnraum ein neues Bad, eine Einliegerwohnung gab es vorher nicht und Wohnzimmer mit Küche wird neu angebaut.

    Muss man deshalb die ganze Fassade neu machen?
     
  7. sepp

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    wo hastn das her? aus der Bäckerblume?
     
  8. sepp

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    die fassade musst du nur bearbeiten, wenn deine umbaumaßnahme ein
    a. eingreifen der ENEV für die bestandsfassade erzwingt!
    b. irgendwelche baurechtlichen anforderungen an die bestandsfassade erforderlich werden ( Brandschutz, rettungswege etc.)

    die beantragte "andere" fassade muss sonst nicht zwingend umgesetzt werden.
     
  9. #9 wolfpack57, 05.10.2010
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    Okay, und woher weiß ich als Laie ob meine Umbaumaßnahmen ein Eingreifen der ENEV für die Bestandsfassade erzwingt?

    Wir schneiden in die alte Fassade 2 neue Fenster an einer Hauswand, kann das ein Problem sein?
     
  10. sarkas

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    Bei der Sanierungspflicht (Wärmedämmung) von Fassaden, die durch eine evtl. notwendige Erneuerung von mehr als 10% der Substanz (Putz) einer Fassadenseite entstehen kann, sind Fenster (von der Fläche her) jedenfalls nicht mit einzubeziehen. :deal
     
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