Mysteriöser Nachtrag einer öffentlichen Ausschreibung in Berlin

Diskutiere Mysteriöser Nachtrag einer öffentlichen Ausschreibung in Berlin im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wem ist schon ähnliches passiert? Am Donnerstag, 06.06.2013, 13:00 Uhr fand der Eröffnungstermin einer öffentlichen Ausschreibung einer...

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war das wirklich ein Versehen ?

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  1. #1 Kesselflicker, 22.07.2013
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    Wem ist schon ähnliches passiert?

    Am Donnerstag, 06.06.2013, 13:00 Uhr fand der Eröffnungstermin einer öffentlichen Ausschreibung einer Universität aus Berlin statt. Die Vergabe war bereits ordnungsgemäß vollzogen und mit einem Protokoll veröffentlicht, d.h. der Gewinner stand zweifelsfrei fest. Am Montag, 10.06.2013, 13:00 Uhr dann plötzlich die unerwartete Wendung: rein zufällig hatte sich an diesem Tag noch ein geringfügig besseres Angebot angefunden, das versehentlich zum Eröffnungstermin einer anderen Ausschreibung zugeordnet worden sein sollte. „…Gemäß § 14 (6) Nr. 2 VOB/A bekommt hier das nachgereichte Angebot den Zuschlag… So die sofort zur Hand gehabte Begründung des Ausschreibenden. Wundersam finden wir, wie schnell das falsch eingeordnete Angebot gefunden wurde, obwohl das Fehlen bei Angebotseröffnung nicht aufgefallen war und vor allem, wie schnell man diese Begründung parat hatte. Denn im Grunde standen nur wenige Stunden zum Auffinden des Angebotes und der vorgenannten Begründung zur Verfügung. Ebenso spannend ist die Tatsache, dass alle offiziellen Angebote um ca. 10.000,- € auseinander lagen, das ursprünglich verschollene Angebot jedoch nur um ca. 2.500,- € unter dem verlesenen Gewinner lag. Alles Zufall? Sollte Ihnen auch so etwas passiert sein, geben Sie uns doch bitte eine kurze Info, damit solches „Suchen und Finden“ nicht zum Gewohnheitsrecht wird.
     
  2. #2 Gast036816, 22.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wende dich an die zuständige vergabestelle und leg einspruch ein, erst einmal formal, begründung reichst du nach oder du begründest gleich. die senatsverwaltung ist aber auch nicht verlegen, die unmöglichen und möglichen argumente vorzutragen, um bei der entscheidung zu bleiben.
     
  3. #3 OLger MD, 22.07.2013
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    War denn bei der Angebotseröffnung ein Vertreter des "neuen Gewinners" anwesend? Müsste ja im Vergabeprotokoll vermerkt sein. Denn dann hätte er sich sofort melden müssen.
    Auch das "gefundene" Angebot müsste ja mit einem Eingangsstempel und entsprechenden Vermerken auf dem Umschlag versehen sein. Dies wäre nachprüfbar.

    Wäre hier besser die Vergabekammer der richtige Ansprechpartner? Oder ist diese erst bei den größeren Vorhaben zuständig?

    Gruß
    Holger
     
  4. Maik86

    Maik86

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    Die Vergabekammer ist nur bei Vergaben oberhalb des Schwellenwertes, also ab 5. Mio. netto, zuständig.

    Ansonsten:

    Es kommt schonmal vor, dass ein Angebot noch irgendwo rumschwirrt und nicht pünktlich zum Eröffnungstermin vorliegt. Die ist dann aber wie bereits erwähnt durch Eingangsstempel (mit Uhrzeit) auf dem Briefumschlag überprüfbar.
     
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