N&G Kosten Neubau

Diskutiere N&G Kosten Neubau im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mal eine Frage: Wir haben für unseren Neubau einfach die Gesamtaufwendungen (Grundstück, Haus und Nebenkosten) mit 1,5% multipliziert und somit...

  1. #1 sw84244, 09.06.2011
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    Mal eine Frage:
    Wir haben für unseren Neubau einfach die Gesamtaufwendungen (Grundstück, Haus und Nebenkosten) mit 1,5% multipliziert und somit Notar- und Gerichtskosten gerechnet.
    Ein Kumpane von mir, der demnächst ebenfalls starten will meinte jetzt, dass sich die Aussage der 1,5% ja immer nur auf den Kauf einer Immobilie beziehen.
    Ich denke mit meiner Vorgehensweise sind wir doch aber auch ganz gut dabei, oder muss man das bei einem Neubau gegenüber einem Kauf anders kalkulieren?
     
  2. #2 Tina2010, 09.06.2011
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    Wenn nur das Grundstück gekauft wird, wird es sehr viel weniger, da sich Notar- und Grundbuchkosten nur aus dem Wert des Grundstücks berechnen. Alles in allem hängen die Kosten natürlich auch von der Höhe der zu bestellenden Grundschuld ab. Je niedriger, desto weniger die Kosten. Es ist aber kein Fehler, erstmal mehr zu kalkulieren, dann freut man sich, wenn dann doch noch ein paar Euro zusätzlich da sind.
     
  3. #3 Stef1969, 09.06.2011
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    Wird der Bauvertrag notariell beurkundet? Anders gefragt: Was für ein Modell? Architekt/GU/GÜ/BT?
     
  4. #4 sw84244, 09.06.2011
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    Das wird denke ich wie bei uns mit einem GU sein.

    Nein, nur der Grundstückskauf wird notariell beurkundet.

    Richtig, die Höhe der Grundschuldbestellung sowie des Grundstückkaufs bestimmen zum einen die Gebühren, das passt.
     
  5. #5 sw84244, 13.06.2011
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    Also ist mein Tip für seine Kalkulation, die N&G Kosten über alles anzusetzen schon zu großzügig geplant, oder verstehe ich das jetzt falsch, wenn hier keiner mehr antwortet?
     
  6. #6 Sharawenya, 14.06.2011
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    Sieh's mal so: Wenn du diese Ausgaben höher kalkulierst, das Geld dann aber nicht ausgeben musst, hast du später Geld für was anderes. Fliesenaufmusterung, Blümchen und sowas...
     
  7. #7 sw84244, 19.06.2011
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    Das ist mir auch klar, ich will ja nur wissen, ob meine Aussage ihm gegenüber passt oder noch Luft da ist.
     
  8. #8 Tina2010, 20.06.2011
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    Ja, in Deinem Fall ist es zu großzügig gerechnet, aber nimm doch einfach deine konkreten Zahlen und rechne aus, was auf dich zukommt. Es gibt massenhaft Rechner zu Notar- und Grundbuchkosten, da kannst Du ziemlich genau berechnen was auf Dich zukommt.

    Beurkundungskosten für Kaufvertrag und Grundschuld aus den Werten des Grundstückspreises bzw. der Grundschuldhöhe,
    Grundbucheintragungskosten für Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung sowie Löschung der Vormerkung jeweils aus Grundstückswert.
    Eintragung der Grundschuld: Wert Grundschuldnennbetrag. Die Gebühren richten sich jeweils nach der Kostenordnung (KostO).

    Grob rechnen kannst Du also 1,5% aus dem Grundstückswert.
    Dazu kommen die Kosten für Eintragung und Beurkundung der Grundschuld.
     
  9. #9 sw84244, 20.06.2011
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    Ok vielen Dank für die Antwort.

    Massenhaft Rechner dafür habe ich auch gefunden, allerdings beziehen die sich wie gesagt meisst auf eine Kaufsituation .. so richtig fündig bin ich dabei nicht geworden.
     
  10. #10 Tina2010, 21.06.2011
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    Das macht aber nichts, denn Du kaufst ein Grundstück. Insofern sind die Rechner genauso anzuwenden (Grundstückswert).

    Aber ich verstehe schon, wenn man in der Materie nicht so drin ist, ist das schon schwierig.

    Alles Gute
     
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