Nachträgliche Korrektur Überbindemaß

Diskutiere Nachträgliche Korrektur Überbindemaß im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich hatte in einem anderen Beitrag eine Reihe von Fragen zum KS-Mauerwerk meines zweigeschossigen Anbaus aufgeworfen. Ich bedanke...

  1. #1 gruenberg, 16.05.2020
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    Hallo zusammen,

    ich hatte in einem anderen Beitrag eine Reihe von Fragen zum KS-Mauerwerk meines zweigeschossigen Anbaus aufgeworfen. Ich bedanke mich für die Rückmeldungen - insbesondere von @Yilmaz und @SIL

    Bei einem Punkt muss ich aber doch noch einmal nachhaken: Die erste Steinreihe über der Kimmschicht wurde von der Baufirma bei allen Wänden komplett ohne Versatz gemauert. Optisch schön harmonisch ;-) aber technisch natürlich Mist.

    Ich will deswegen aber auch die Kirche im Dorf lassen nicht alles zurückbauen lassen. Meine Frage:

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Situation nachträglich zu verbessern (also quasi eine Art Sanierung?). Es handelt sich um 24er KSL R Plansteine (also Planhohlblocksteine).

    Unten nochmal ein Foto. Ich danke Euch.

    Viele Grüße

    Melanie Grünberg
     

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  2. #2 Fabian Weber, 16.05.2020
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    Was sagt denn der Statiker dazu, findet der das genauso unbedenklich wie ich?
     
  3. #3 gruenberg, 16.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.05.2020
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    Statiker, Architekt und alle anderen (bis auf den Baubetrieb natürlich) sagen, es können Risse kommen oder auch nicht oder auch doch oder vielleicht weiß man es auch erst in fünf Jahren.

    Wegen FB-Heizung da unten sei Rissbildung tendziell eher wahrscheinlicher. Ausserdem liegt eine Hauptlast des gesamten Anbaus bereits über der fünften Steinreihe in einer Ecke (Stahlstütze wegen großer Übereck-Fensterlösung). Dass das Haus zusammenbricht hat natürlich niemand gesagt.

    Wie geschrieben, will ich ja auch die Kirche im Dorf lassen und keinen Rückbau verlangen.

    Da ich aber nun noch in der Rohbauphase bin, frage ich mich ob man nicht etwas tun kann, um das Risiko zu minimieren - nachträglich Steine miteinander verbinden oder was weiß ich. Mir fehlt da ehrlich gesagt die Phantasie.
     
  4. #4 Fabian Weber, 16.05.2020
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    Dein Statiker muss eine Aussage treffen können, am besten schriftlich. Wenn er das nicht kann, dann soll er sagen, ob rückgebaut werden muss.

    Soweit wird's aber nicht kommen.
     
  5. BaUT

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    Wenn der Statiker sagt "dass Risse auftreten könnten", dann muss die Baufirma mindestens einen rissüberprückenden Armierputz herstellen und ggf. eine Gewährleistungsbürgschaft / Gewährleistungseinbehalt für eine evtl. erforderliche Putzreaparatur zugestehen.
     
  6. #6 gruenberg, 16.05.2020
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    Statiker ist
    Na, so einfach ist es eben leider nicht immer. Wie geschrieben, Statiker sagt, es könnte sein - muss aber nicht. Eigentlich sagen das alle. Typische Situation - letztendlich bleibt die Entscheidung beim Bauherrn bzw. bei der Baudame. ;-)

    Rissüberbrückendes Gewebe für den Putz in dem Bereich ist schon mal klar. Darüber hinaus scheint es also nichts zu geben. Ich dachte an sowas wie Steine bei den Kreuzfugen einschlitzen und Armierungseisen einlegen oder etwas derart.
     
  7. #7 Fabian Weber, 16.05.2020
    Fabian Weber

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    Nein die Entscheidung trifft der Statiker bzw. der Bauleiter. Du musst Ihn dazu auffordern.
     
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