Nachweis für Katasteramt

Diskutiere Nachweis für Katasteramt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, kürzlich erhielt ich einen Brief vom Katasteramt, ich solle neue Gebäude auf meinem Grundstück einmessen lassen. Da seit 40 Jahren nichts...

  1. Zwiebeljack78

    Zwiebeljack78

    Dabei seit:
    17.04.2016
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Chemnitz
    Hallo,

    kürzlich erhielt ich einen Brief vom Katasteramt, ich solle neue Gebäude auf meinem Grundstück einmessen lassen. Da seit 40 Jahren nichts neu errichtet wurde, habe ich nachgefragt und es wurde auf meine Garage (80m2, Grenzbebauung, BJ 1984, DDR) verwiesen. Diese haben die Vorbesitzer wohl nie eintragen lassen. Einen Bauantrag gab es auch nie.
    Wie weise ich gegenüber dem Amt nun das Baujahr nach? Reicht dem Amt einfach meine Aussage und die des noch lebenden Vorbesitzers? Hintergrund: Kosten für Gebäudeeintragung für Bauten nach 1992 ca. 1500€, vor 1992 eher ca.500€. Hat jemand Erfahrungen, wie ich am besten vorgehen sollte?

    VG
    Erik
     
  2. VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.721
    Zustimmungen:
    2.408
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Kuckst du ins Geoportal deines Bundeslandes ob das Gebäude auf historischen Luftbildaufnahmen zu erkennen ist.
     
  3. Zwiebeljack78

    Zwiebeljack78

    Dabei seit:
    17.04.2016
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Chemnitz
    Habe das Internet und das Geoportal schon abgesucht. Leider sind keine Luftaufnahmen vor dieser magischen Datumsgrenze verfügbar.
     
  4. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.453
    Zustimmungen:
    4.022
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Ja , schriftlich.
    Beim Baujahr bleiben , hier greift noch die VO und du erwirkst eine rechtssichere Position, vereinfacht gesagt legasierst du diesen Bau damit und es gibt fast keine Möglichkeiten dir einen Abriss zu verfügen, faktisch bist du Rechtsnachfolger des Errichters, kommst du jetzt auf die Idee dies später anzugeben bleibt es ein 'Schwarzbau' , du solltest daher die großzügige 5 Jahresregelung ( Verjährung) aus der VO nutzen, was nach bundesdeutschen Recht und entsprechenden LBO's nicht möglich ist
     
  5. 415B

    415B

    Dabei seit:
    03.12.2024
    Beiträge:
    705
    Zustimmungen:
    140
    Das könnte man auch anhand vom Gebäude nachweisen. DDR "Schwarzbauten" haben einen gewissen Bestandsschutz laut Einigungsvertrag. Es könnte auch anhand von Fotos gehen wo Familienmitglieder oder der alte Wartburg mit DDR Kennzeichen zu sehen ist.
     
  6. Zwiebeljack78

    Zwiebeljack78

    Dabei seit:
    17.04.2016
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Chemnitz
    Die Sache mit der Verjährungsfrist von 5 Jahren bei Schwarzbauten aus DDR Zeiten ist tatsächlich eine sehr interessante Info. Das würde hier exakt zutreffen. Hab grad nochmal nachgelesen. Die Bauämter der DDR mussten solche Schwarzbauten dulden. Das Recht gilt auch heute noch für die entsprechenden Bauten. Danke für den Hinweis.
    Bleibt natürlich noch der etwas knifflige Nachweis...
     
  7. msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    2.110
    Zustimmungen:
    704
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Vielleicht geht so etwas anhand der verwendeten Baustoffen. Früher gab ea viele solch Hohlblocksteine aus Beton, die heute nicht mehr hergestellt werden. Auf den Tag genau, wird man es da aber fest machen können.
     
  8. Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.111
    Zustimmungen:
    5.840
    Oder da ist noch die Osttür oder das Ostfenster, Lichtschalter, Leuchte etc. drin. Da kann man dann schon erkennen ob das aus der DDR stammt.

    Mach mal ein paar Bilder von solchen Sachen und ich sage Dir als alter Ossi, ob typisch DDR oder nicht.
     
    simon84 und msfox30 gefällt das.
  9. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.411
    Zustimmungen:
    6.424
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Das gebauede wurde 1984 erstellt und die Garage 1988. Du hast doch mit dem noch lebenden Vorbesitzer gesprochen und ihr seid euch ganz sicher dass die 4 Jahre nach dem Gebäude gekommen ist.
    Wo ist das Problem ? Warum denkst du überhaupt dass du etwas nachweisen musst? Wurde das schon so angefragt ?
     
  10. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.453
    Zustimmungen:
    4.022
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Gibt es nicht.
    Vorsicht, bei deiner Garage sehe ich vorab auch so , dies gilt aber nicht allgemein.
    Nimm Kontakt zum Amt / Behörde auf zur eben 'Versicherung an Eidesstatt ' über verwendete Materialien ist es sicher auch möglich.
     
    simon84 gefällt das.
Thema:

Nachweis für Katasteramt

Die Seite wird geladen...

Nachweis für Katasteramt - Ähnliche Themen

  1. Bauphysik Nachweise Einfamilienhaus

    Bauphysik Nachweise Einfamilienhaus: Hallo allerseits, ich habe eine Frage und hoffe auf fachkundige Antworten! :-) Ich plane den Neubau eines Einfamilienhauses, bin noch ganz am...
  2. Asbest und deren Nachweis

    Asbest und deren Nachweis: Warum ist denn jetzt das Thema geschlossen worden @simon84 ? zur Kenntnis @WB72 Das Unternehmen ist in der Pflicht zum Schutze der Arbeitnehmer,...
  3. Nachweis Befestigung bodentiefe Fenster absturzsichernd

    Nachweis Befestigung bodentiefe Fenster absturzsichernd: Hallo, wir hatten ja im unserem BVH mit GÜ (Fertigstellung 10/2022) einige (u.a. auch statische) Mängel. Einige davon sind behoben, einige sind...
  4. GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) fehlerhaft

    GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) fehlerhaft: Hallo Zusammen, wir sanieren gerade ein EFH in der Baugenehmigung wird ein GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) verlangt. Den hat mein...
  5. Nachweis Wärmeschutz Haus 1984

    Nachweis Wärmeschutz Haus 1984: Hallo, Ich bin seit einem Jahr Besitzer eines 2 Familienhauses BJ. 84. Ich möchte den Kälteschutz verbessern. Jetzt habe ich mir mal die...